Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07   

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https://dejure.org/2007,13630
OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07 (https://dejure.org/2007,13630)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2007 - 11 Wx 7/07 (https://dejure.org/2007,13630)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2007 - 11 Wx 7/07 (https://dejure.org/2007,13630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei Unterbringung des Betreuten zur Durchführung einer Heilbehandlung; Beteiligung der Behörde vor einer Unterbringungsmaßnahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung zur Durchführung einer Heilmaßnahme

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § 22 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 b; ; FGG § 70 d Abs. 1 S. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Unterbringung ohne Anhörung der zuständigen Behörde gemäß § 70 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung in Heilanstalt nur bei Möglichkeit der erfolgreichen Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07
    Diese Anhörung ist zwingend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1994, 3 Wx 406/94; BayObLG, Beschluss vom 06.05.1993, 3Z BR 79/93).

    Für das weitere Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Art, Inhalt und Dauer der Heilbehandlung in der Unterbringungsgenehmigung genau festgelegt wird, weil der Zweck der Unterbringung entfällt, wenn die Heilbehandlung beendet oder undurchführbar geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 1994, 3 Wx 406/94).

  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07
    Eine erneute Bestellung des Verfahrenspflegers für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist nicht veranlasst, da die vom Landgericht vorgenommene Bestellung im Rechtsbeschwerdeverfahren fortwirkt (BayObLG, FamRZ 2002, 1363).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07
    Diese Anhörung ist zwingend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1994, 3 Wx 406/94; BayObLG, Beschluss vom 06.05.1993, 3Z BR 79/93).
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5905
KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
KG, Entscheidung vom 09.01.2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 1 W 60/06 (https://dejure.org/2007,5905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Verlängerung einer Betreuung unter Erweiterung der Aufgabenkreise ; Voraussetzungen der Betreuerbestellung; Entsprechende Geltung der Vorschriften für die erstmalige Entscheidung bei einer Entscheidung über die Verlängerung der Bestellung eines ...

  • Bt-Recht

    Einwilligungsvorbehalt bei massenhaften Klagen

  • Judicialis

    BGB § 1903; ; GKG § 22; ; FGG § 14; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; FGG § 69
    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für gerichtliche Auseinandersetzungen eines offensichtlich Prozessunfähigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 220
  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).

    Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).

    Sind jedoch die Verfahrenshandlungen des Betroffenen auf Grund eines Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam, können auch keine gerichtlichen Gebühren entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Loseblatt 62. Lieferung 2006, § 22, Rdn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 22 GKG, Rdn. 12; a.A. OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1998, 454).

    Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).

  • OLG Köln, 24.09.1999 - 16 Wx 129/99

    Zum Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Das Landgericht musste kein neues Gutachten einholen, auch wenn das vorliegende Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts bereits knapp 10 Monate alt war (zum Erfordernis einer zeitnahen Begutachtung: OLG Köln, OLG-Report 2000, 154; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69g FGG, Rdn. 16; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69g, Rdn. 59).
  • LG Karlsruhe, 14.12.1998 - 11 T 557/98
    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Ob in Betreuungsverfahren die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO immer schon dann bejaht werden können, wenn schwerwiegende Eingriffe in die Rechte und die Lebensstellung des Betroffenen im Raume stehen (vgl. LG Karlsruhe, FamRZ 1999, 1091f.; Baronin von König, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 14, Rdn. 5; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 14, Rdn. 9a), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Auf ältere Gutachten kann dann zurückgegriffen werden, wenn sich das Krankheitsbild des Betroffenen seit längerem nicht entscheidend verbessert hat (BayObLG, FamRZ 2001, 1558).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
    Das Gutachten entspricht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379ff).
  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220 = BtPrax 2007, 84 = OLG-Report 2007, 562, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07.

    Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl solcher Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Senat, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, FGPrax 2007, 220, 222, und vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB, Rdn. 138).

    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen in Betracht kommen kann, wenn ein solcher Einwilligungsvorbehalt geeignet ist, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens des Betroffenen abzuwenden, da dessen Verfahrenshandlungen infolge des Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Senat, FGPrax 2007, 220, 222).

  • LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14

    Aufhebung, Betreuung, psychische Erkrankung, freie Willensbildung,

    Von einer erheblichen Gefahr für das Vermögen ist auszugehen, wenn festgestellt wird, dass der Betreute am Rechtsverkehr teilnimmt und er hierbei Willenserklärungen abgibt, die ihm nachteilig sind (Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1903, Rn. 2; KG Berlin, BtPrax 2007, 84 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10

    Bestellung eines Prozesspflegers bei fehlender Prozessfähigkeit des Beteiligten

    Eine Selbstgefährdung des Antragstellers ist mithin nur dann beachtlich, wenn dieser seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 2007, 1 W 60/06, Rn. 25, Juris), wofür hier nach derzeitigen Erkenntnissen keine genügenden Anhaltspunkte vorhanden sind.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16

    Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers

    In der Rechtsprechung zu § 2 Nr. 1 KostO war anerkannt, dass die Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten dessen Kostenpflicht als Antragsteller nicht berührt (OLG München, ZEV 2012, 109; OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113; KG, MDR 1977, 764; OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; LG Köln, BeckRS 2006, 03828; vgl. auch OLGR Schleswig 2005, 350, a.A. KGR Berlin 2007, 562 zu § 22 GKG).
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Rechtsprechung
   KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7348
KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03 (https://dejure.org/2007,7348)
KG, Entscheidung vom 23.01.2007 - 1 W 430/03 (https://dejure.org/2007,7348)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 1 W 430/03 (https://dejure.org/2007,7348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme; Annahme eines Rechtsschutzinteresses in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe; Fehlerhaftigkeit der Auswahl des Sachverständigen im Vorfeld der Einweisung eines psychisch Kranken; ...

  • Bt-Recht

    Auswahl des Sachverständigen in einem Unterbringungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 22; ; FGG § 27; ; ... FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; FGG § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b); ; FGG § 70e Abs. 1 S. 1; ; FGG § 70e Abs. 1 S. 2; ; FGG § 70f Abs. 1; ; FGG § 70g Abs. 3; ; FGG § 70m Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1904 Abs. 1; ; BGB § 1904 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    FGG § 70e; BGB § 1904 § 1906
    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung - Begutachtung durch Arzt im Praktikum verfahrensfehlerhaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung - AiPler ist kein Sachverständiger!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass eine zwangsweise Unterbringung nicht geeignet und damit nicht erforderlich ist, wenn die beabsichtigte Heilbehandlung keinen Erfolg verspricht (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens lediglich kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775).

    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung allerdings einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775).

  • OLG Köln, 29.06.2006 - 16 Wx 141/06

    Betreuungsrecht - Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Betroffener

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit (BGH, a.a.O., 1281; so jetzt auch OLG Köln, NJW-RR 2006, 1664, 1665).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Zwischenzeitlich ist höchstrichterlich geklärt, dass § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Zwangsbehandlung einwilligungsunfähiger Betroffener gegen deren natürlichen Willen während der gerichtlich genehmigten stationären Unterbringung ermöglicht (BGH, NJW 2006, 1277, 1279).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Gefahr droht, dass sich eine chronische Krankheit ohne konsequente Behandlung zunehmend weiter chronifiziert (OLG München, FGPrax 2005, 156, 158; Hoffmann, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 108).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Die Betroffene konnte aufgrund der bis zum 7. Februar 2002 genehmigten Unterbringung auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
    Mit der fehlenden Krankheitseinsicht ist regelmäßig auch das Fehlen der Einsicht in die Unterbringungsbedürftigkeit verbunden (BT-Drs. 11/4528, S. 147, abw. Marschner, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906, Rdn. 23), was in dem Sinne zu verstehen ist, dass der Betroffene krankheitsbedingt die Notwendigkeit der durch die Unterbringung möglichen medizinischen Behandlung nicht zu erkennen vermag (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118f.; Müller, in: Bamberger/Roth, Beck-OK BGB, Stand 1. August 2004, § 1906, Rdn. 7).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung dazu wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich gerecht (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 2007 - 5 W 201/07 -, juris, Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 W 92/07 -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 Wx 22/07 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 W 430/03 -, BtPrax 2007, S. 82; OLG München, Beschluss vom 19. September 2006 - 34 Wx 80/06 -, FGPrax 2006, S. 280 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 -, FGPrax 2006, S. 235 ).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15489
OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 BGB durch das Vormundschaftsgericht; Durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung eines Betroffenen in Unterbringungssachen im ...

  • Bt-Recht

    Genehmigung der vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 70 h

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 70h
    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

    Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).

    Von daher kann eine einstweilige Anordnung nach § 70 h FGG nur erlassen werden, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, § 70 h Rn. 4, m. w. N.).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).

    Gerade aber diese Bewertung hätte die Kammer dazu veranlassen müssen darzulegen, wieso ihrer Meinung nach der angekündigte "Therapieversuch" keinen Aufschub duldete (vgl. auch BVerfG FamRZ 1998, 895, 896).

    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Der drohende Gesundheitsschaden muss daher stets so gewichtig sein, dass er den mit der beabsichtigten Unterbringungsmaßnahme verbundenen Freiheitseingriff zu rechtfertigen vermag (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).

    Dabei sind auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung auf den Betroffenen in die Abwägung einzubeziehen (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.

    Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8; vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Gegenstand des Verfahrens der weiteren Beschwerde und damit auch der Nachprüfung ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit nur das, worüber das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

    (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13866
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 11 Wx 8/07 (https://dejure.org/2007,13866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes im Bereich der Vermögenssorge für eine im Maßregelvollzug befindliche betreute Person; Vorliegen einer Einschränkung in der freien Willensbildung aufgrund einer Erkrankung; Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf den ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Einwilligungsvorbehalt

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    BGB § 1903 Abs. 1
    Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07
    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt jedoch - wie das Landgericht nicht verkennt - der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 871, 872 m.w.N.).
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