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   BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04   

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https://dejure.org/2006,735
BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04 (https://dejure.org/2006,735)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - XII ZR 141/04 (https://dejure.org/2006,735)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 (https://dejure.org/2006,735)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf die Entscheidung zum Altersvorsorgeunterhalt als Teil des geltend gemachten einheitlichen Unterhaltsanspruch; Beschränkung der Höhe des Altersunterhalts auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung; Auswirkungen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersvorsorgeunterhalt - Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Judicialis

    BGB § 1361 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1578 Abs. 3; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Altersvorsorgeunterhalt bei sehr guten Einkommenverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten Unterhaltsanspruchs; Höhe des Altersvorsorgeunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Altersvorsorgeunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersvorsorgeunterhalt - keine Beschränkung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts bei gehobenen Einkünften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 144
  • MDR 2007, 408
  • FamRZ 2007, 117
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Soweit dem Urteil vom 6. Oktober 1982 (- IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187) anderes entnommen werden könnte, hält der Senat daran nicht fest.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass in Fällen besonders günstiger wirtschaftlicher Verhältnisse die sonst übliche zweistufige Berechnung des Elementarunterhalts nicht erforderlich ist (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 aaO, 1188), zumal diese (nur) sicherstellen soll, dass nicht zu Lasten des Unterhaltsverpflichteten über den Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard hinausgegangen wird.

    Entsprechend begründet auch die Tatsache, dass der Unterhaltsberechtigte darauf besteht, die Art und Weise seiner Altersvorsorge selbst zu bestimmen, nicht die Besorgnis, er werde sie zweckwidrig verwenden (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 311/81 - FamRZ 1982, 1187, 1189).

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 543/80

    Beginn des Trennungs-Vorsorgeunterhaltsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Nachdem aus dem vorläufigen Elementarunterhalt und dem daraus entsprechend § 14 SGB IV ermittelten fiktiven Bruttoeinkommen der zusätzlich geschuldete Altersvorsorgeunterhalt in Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung errechnet wurde, ist in einer zweiten Stufe nach Abzug der Beträge des Vorsorgeunterhalts vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen der endgültige Elementarunterhalt zu ermitteln (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - FamRZ 1981, 442, 445).

    Dabei hat es der Senat stets abgelehnt, den Vorsorgeunterhalt an der Höhe einer später zu erwartenden, den Lebensbedarf des Berechtigten sodann in angemessener Weise deckenden Versorgungsleistung auszurichten und zu bemessen, zumal es in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein dürfte, den angemessenen Lebensbedarf für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls zu beurteilen (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 aaO, 444).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und der Regelung des § 14 Abs. 2 SGB IV, nach der in den Fällen von sogenannten Nettolohnvereinbarungen das Nettoarbeitsentgelt zum sozialversicherungsrechtlichen Bruttolohn hochzurechnen ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1981 aaO).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87

    Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Sind die wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Ehe aber so günstig, dass der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, besteht keine Notwendigkeit für die zweistufige Berechnungsweise (Senatsurteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - NJW-RR 1988, 1282, 1285).

    Der auf der Grundlage des gesamten Elementarunterhalts und des daraus errechneten fiktiven Bruttoeinkommens nach dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 158 SGB VI) errechnete Altersvorsorgeunterhalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats deswegen nur dann zur Höhe begrenzt, wenn anderenfalls für den Unterhaltsberechtigten eine Altersversorgung zu erwarten steht, die diejenige des Unterhaltsverpflichteten übersteigt (Senatsurteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 68/87 - FamRZ 1988, 1145, 1147 f.; vgl. auch Schwab/Borth aaO Rdn. 973).

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Im Hinblick auf die Zielsetzung des Vorsorgeunterhalts hat er es stattdessen für gerechtfertigt gehalten, den Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den Versicherungsbeiträgen in Beziehung zu setzen, die im Hinblick auf ein derartiges Erwerbseinkommen zu entrichten wären, und damit den Berechtigten hinsichtlich der Altersvorsorge so zu behandeln, wie wenn er aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden Elementarunterhalts hätte (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).

    Wie in jenem Fall erfordert es der mit dem Vorsorgeunterhalt beabsichtigte Zweck auch hier, dem Unterhaltsberechtigten Altersvorsorgeunterhalt auf der Grundlage seines gesamten Bedarfs auf Elementarunterhalt zuzubilligen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 373 f.).

  • BGH, 24.02.1999 - XII ZR 155/97

    Entscheidung durch Teilversäumnisurteil im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Dabei ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn sich die Gefahr durch die abweichende Beurteilung eines Rechtsmittelgerichts im Instanzenzug ergeben kann (Senatsurteil vom 24. Februar 1999 - XII ZR 155/97 - FamRZ 1999, 992, 993 m.w.N.).

    Insbesondere bei Unterhaltsansprüchen, die den laufenden Bedarf für denselben Zeitraum betreffen, sind Teilurteile deswegen ausgeschlossen, wenn die Entscheidung über den weiter gehenden Antrag von Umständen abhängt, die auch für den bereits ausgeurteilten Teil maßgeblich sind und die einer abweichenden Beurteilung, gegebenenfalls in der Rechtsmittelinstanz, unterliegen können (sogenanntes horizontales Teilurteil, vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1999 aaO).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist deswegen auch nicht verpflichtet, bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Vorsorgeunterhalt eine bestimmte Form der Vorsorgeversicherung und die hiermit verbundenen konkret anfallenden Vorsorgeaufwendungen anzugeben (Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 f. und vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 727/80 - FamRZ 1983, 152, 154).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Vielmehr kommt daneben oder an deren Stelle auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in Betracht; dies würde nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung liegen (Senatsurteil vom 25. März 1987 - IVb ZR 32/86 - FamRZ 1987, 684, 686).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 727/80

    Anrechnung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist deswegen auch nicht verpflichtet, bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Vorsorgeunterhalt eine bestimmte Form der Vorsorgeversicherung und die hiermit verbundenen konkret anfallenden Vorsorgeaufwendungen anzugeben (Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 f. und vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 727/80 - FamRZ 1983, 152, 154).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Eine die ehelichen Lebensverhältnisse wahrende Altersversorgung kann die Klägerin nur aufbauen, wenn sie bis zum Rentenbeginn Versicherungsbeiträge abführt, die mindestens dem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf der Grundlage ihres gesamten Unterhaltsbedarfs entsprechen (zur zusätzlichen privaten Altersversorgung durch den Unterhaltspflichtigen vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - XII ZR 211/02 - FamRZ 2005, 1817, 1821 f.).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 708/80

    Qualifizierung eines Rechtsstreits als Folgesache - Anspruch eines Ehegatten auf

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04
    Für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zieht ein Anspruch auf Elementarunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB bzw. nach §§ 1570 bis 1573 oder 1576 BGB deswegen in der Regel auch einen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt nach sich (Senatsurteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 81/86 - FamRZ 1988, 145, 150 und vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 708/80 - FamRZ 1982, 781 f.).
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

  • OLG München, 21.06.2004 - 17 UF 1571/03

    Höhe des Vorsorgeunterhalts bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen des

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    a) Nach § 301 ZPO ist ein Teilurteil zwar nur dann zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstands ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 f. mwN).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

    Zur Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei konkret bemessenem Barunterhalt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 25. Oktober 2006, XII ZR 141/04, FamRZ 2007, 117).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Altersvorsorgeunterhalt auch nicht durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zur Höhe begrenzt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 Tz. 22 ff.).

    Der Vorsorgeunterhalt kann dem Unterhaltsberechtigten dann neben dem konkret ermittelten ungekürzten Elementarunterhalt zugesprochen werden (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 Tz. 11 ff.).

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen des von der Revisionszulassung betroffenen und des übrigen Teils besteht nicht (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 2003 - VIII ZR 91/02, ZIP 2003, 1399, 1402;v. 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04, NJW 2007, 144; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 543 Rn. 36 ff).
  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 11 UF 229/17

    Altersvorsorgeunterhalt: Dispositionsbefugnis des Unterhaltsgläubigers

    Es kommt daneben oder an deren Stelle auch der Abschluss einer privaten Rentenversicherung in Betracht; dies jedenfalls liegt nicht außerhalb der unterhaltsrechtlichen Zweckbindung (BGH FamRZ 2007, 117 unter wörtlicher Zitierung der entsprechenden Ausführungen in BGH FamRZ 1987, 1130 und BGH FamRZ 1983, 152).

    Die Übernahme der früheren Rechtsprechung nach Inkrafttreten des AltZertG ohne Differenzierung nach zertifizierten und nicht zertifizierten Verträgen in der Entscheidung vom 25.10.2006 (BGH FamRZ 2007, 117) belegt, dass die unterhaltsrechtliche Eignung zur Altersversorgung jedenfalls nicht von der Zertifizierung eines privaten Vorsorgevertrages abhängig zu machen ist.

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Beschränkung der Revisionszulassung nur möglich, wenn sie sich auf einen abtrennbaren Teil der Klageforderung bezieht, der einem Teilurteil zugänglich gewesen wäre oder auf den die Revision hätte beschränkt werden können (Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 und vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93 - FamRZ 1995, 1405; BGH Urteile vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03 - NJW 2004, 3264 und vom 3. März 2005 - IX ZR 45/04 - NJW-RR 2005, 715).

    (1) Nach § 301 ZPO, an dessen Grundsätzen die Beschränkung der Revisionszulassung zu messen ist, ist ein Teilurteil nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117).

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04

    Anforderungen an die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt für die

    Dabei sind Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt nicht Gegenstand eigenständiger Ansprüche, sondern lediglich Teile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 17. Februar 1982 ­ IVb ZR 658/80 ­ FamRZ 1982, 465 und vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 4. Aufl. § 1361 Rdn. 116; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. IV 970).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 35/09

    Trennungsunterhalt: Begrenzung einer Revisionszulassung nach einer Verurteilung

    Das gilt nicht, wenn es - etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen - einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts nicht bedarf (im Anschluss an das Senatsurteil vom 25. Oktober 2006, XII ZR 141/04, FamRZ 2007, 117).

    Grundsätzlich ist bei einer Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen auf Elementarunterhalt und auf Altersvorsorgeunterhalt eine Begrenzung der Zulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt allerdings nicht zulässig, da es sich nicht - wie erforderlich - um einen abtrennbaren Teil der Klageforderung handelt, der einem Teilurteil zugänglich gewesen wäre oder auf den die Revision hätte beschränkt werden können (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117 mwN).

    Denn bei dem Anspruch auf Vorsorgeunterhalt handelt es sich nicht um einen eigenständigen Anspruch, sondern um einen unselbständigen Teil des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf betreffenden Unterhaltsanspruchs (Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255).

    Durch eine zweistufige Berechnung des Elementarunterhalts soll sichergestellt werden, dass nicht zu Lasten des Unterhaltspflichtigen von dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard abgewichen wird (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Senatsurteile vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117, 118 und vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 jeweils mwN).

    Dass zu Lasten des Unterhaltspflichtigen über eine Halbteilung hinausgegangen wird, ist aber auch dann nicht zu besorgen, wenn die errechnete Unterhaltsquote nicht geschuldet wird, so dass der Unterhaltspflichtige in Höhe der Differenz zwischen Quote und Unterhaltsanspruch entlastet wird (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1998 - XII ZR 33/97 - FamRZ 1999, 372, 374 und vom 2. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 1117, 1118).

  • OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07

    Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte

    Der Altersvorsorgeunterhalt ist dabei nicht Gegenstand eines eigenständigen Anspruchs, sondern ein unselbständiger Teil des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2007, 117/118; FamRZ 2007, 193/196).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06

    Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters;

    Anders verhält es sich indessen dann, wenn sich die von dem Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren, selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (BGHZ 153, 358, 362; BGH, Urt. v. 28. Oktober 2004 - VII ZR 18/03, BGH-Report 2005, 393; v. 3. März 2005 aaO; v. 8. März 2006 - IV ZR 263/04, NJW-RR 2006, 877; v. 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182, 183; v. 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04, NJW 2007, 144).
  • OLG Koblenz, 15.04.2010 - 11 UF 506/09

    Nachehelichenunterhalt: Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen bei einem

    Zwar befassen sich die Entscheidungen BGH, FamRZ 2007, 117 ff. und 1532 ff.; BGH, FamRZ 2008, 963 nicht mit Fällen, in denen das Einkommen eines abhängig tätigen Unterhaltsverpflichteten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 544/20

    Altersvorsorgeunterhalt: Berechtigung zum Abschluss einer privaten

  • KG, 12.04.2019 - 13 UF 124/17

    Abänderung nachehelichen Unterhalts: Bindung des Gerichts an die Feststellungen

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 91/10

    Anspruch auf Ersatz von Wildschäden: Erforderlichkeit der Nachmeldung neu

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

  • BGH, 11.06.2014 - IV ZB 3/14

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen der wirksamen Beschränkung der Zulassung der

  • BGH, 01.07.2009 - XII ZR 93/07

    Folgen der prozessualen Verknüpfung von Klage und Widerklage hinsichtlich des

  • OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 143/12

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten

  • BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder

  • KG, 19.07.2013 - 13 UF 56/13

    Trennungsunterhalt: Zulässigkeit einer isolierten Zusatzklage auf

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

  • OLG Hamm, 12.11.2008 - 5 UF 66/08

    Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durch Einmalzahlung in eine

  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

  • OLG Hamm, 23.03.2009 - 8 UF 177/08

    Bemessung und Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei

  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05

    Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung

  • OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22

    Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der

  • AG Hagen, 11.04.2008 - 134 F 71/06

    Ehe ist nach über dreijähriger Trennung zu scheiden; Scheidung einer Ehe nach

  • BGH, 22.01.2013 - II ZR 162/10

    Erfassung des gesamten Urteils des Berufungsgerichts durch eine Revision bei

  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 5 UF 66/08
  • BGH, 22.01.2013 - II ZR 120/10

    Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf ein Zurückbehaltungsrecht

  • OLG Frankfurt, 15.02.2008 - 10 U 90/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils: Divergenzgefahr bei Teilentscheidung über eine

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

  • OLG Hamm, 21.09.2007 - 11 UF 24/07

    Abzug des sog. Erwerbstätigenbonus

  • OLG Köln, 09.07.2018 - 10 UF 66/17

    Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Krankenvorsorgeunterhalt

  • OLG Brandenburg, 22.12.2020 - 13 UF 127/20

    Zulässigkeit eines Teilbeschlusses im Unterhaltsverfahren

  • LSG Bayern, 05.07.2011 - L 5 KR 74/11

    Mammakarzinom - regionale Chemotherapie - zu den Anspruchsvoraussetzungen nach

  • LG Düsseldorf, 03.06.2008 - 7 O 159/07

    Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung hinsichtlich der

  • AG Heidenheim, 01.07.2020 - 9 F 312/16
  • LG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 S 70/12

    Rücksichtnahmepflichtverletzung: Kein Vertretenmüssen bei Ungewissheit

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