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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5910
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 252/06 (https://dejure.org/2007,5910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge zum Schonvermögen; Recht zur Bestimmung über die eigene Bestattung aus Art. 2 Abs. 1 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestattungsvorsorge als Schonvemögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 230
  • FamRZ 2007, 1188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen (im Anschluss an OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21).

    Das Landgericht hat unter ausführlicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 10.08.2005 (FGPrax 2006, 21) ausgeführt, dass die Mittel, die dem Betroffenen aus seiner Sterbegeldversicherung im Falle einer Vertragsbeendigung zustünden, nicht dem einzusetzenden Vermögen zurechenbar seien.

    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 252/06
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 115; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 21; LG Koblenz, NJW-RR 2006, 725).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.; HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4592
OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 (https://dejure.org/2007,4592)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 (https://dejure.org/2007,4592)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2007 - 33 Wx 209/06 (https://dejure.org/2007,4592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bt-Recht

    Pauschaliserung der Betreuervergütung, Konkreter Zeitaufwand

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; VBVG § 5

  • RA Kotz

    Betreuervergütung - Pauschalisierung und Ausschluss von Einwendungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; VBVG § 5
    Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untätiger Betreuer - Pauschale wird trotzdem gezahlt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschalierung einer Betreuervergütung in Nachlassangelegenheiten; Ausnahme der Pauschalierung einer Vergütung; Verstoß der Pauschalierung einer Betreuervergütung gegen den Gleichheitssatz und gegen das Eigentumsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (BVerfGE 17, 1/23; 111, 115/137).

    Das ist aber nur zulässig, wenn die mit ihr verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (BVerfGE 111, 115/137).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum im Sinne dieser Vorschrift ist, bestritten werden (vgl. BVerfGE 95, 267/300; BVerfG NJW 2000, 649).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfGE 6, 32/37 ff.; st. Rspr.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06

    Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Danach ist es den Gerichten, die über den Vergütungsantrag zu entscheiden haben, verwehrt, den tatsächlichen Zeitaufwand des Betreuers im Einzelfall und damit die Angemessenheit der gesetzlich vorgesehenen Stundenansätze zu überprüfen (vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236/237).
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum im Sinne dieser Vorschrift ist, bestritten werden (vgl. BVerfGE 95, 267/300; BVerfG NJW 2000, 649).
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Der Gesetzgeber hat die Stundenansätze des § 5 VBVG nicht willkürlich, sondern aufgrund empirischer Erhebungen festgesetzt und hierbei umfassend alle Schwierigkeitsgrade berücksichtigt sowie auch auf die Auskömmlichkeit der Vergütung Bedacht genommen (Senatsentscheidung FamRZ 2006, 647 ff.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (BVerfGE 17, 1/23; 111, 115/137).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt; nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 30; OLG München BtPrax 2007, 129; OLG Schleswig FamRZ 2007, 236).
  • OLG Dresden, 05.11.2007 - 3 W 1246/07

    Betreuervergütung: Stundensätze des § 5 VBVG unabhängig vom tatsächlichen

    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 -3 W 77/07).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 25 Wx 82/09

    Vergütung des Berufsbetreuers; Beginn der Frist für die Geltendmachung des

    Durch die Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer sollte u. a. ein einfaches und streitvermeidendes Abrechnungssystem geschaffen werden (vgl. BT-Drucks. 15, 2494, S. 31), welches nicht einmal mehr verlangt, dass der Betreuer überhaupt eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG München BtPrax 2007, 129 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07

    Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

    Ausnahmen von der Pauschalisierung sieht das Gesetz nicht vor (so auch OLG Schleswig, BtPrax 2007, 133 ; OLG München BtPrax 2007, 129 ).
  • OLG Dresden, 02.01.2008 - 3 W 1439/07

    Zum Beginn der Ausschlussfrist des § 2 VBVG

    Da diese nunmehr auch verlangt werden kann, wenn keine konkrete Betreuertätigkeit entfaltet wurde (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris]), vermag diese kein geeigneter Anknüpfungspunkt für eine Anspruchsentstehung mehr zu sein.
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 3 W 1196/07
    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 - 3 W 77/07).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6435
OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit und Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers gegen das Vermögen des Betreuten; Notwendigkeit einer Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Maßgeblichkeit der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Ob dies auch für die Höhe der anzusetzenden Stunden gilt, bleibt unentschieden (a. A. für den Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Durch das ab 1.7.2005 geltende 2. BtÄndG ist insoweit keine Änderung eingetreten (ebenso OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Deshalb war hier nicht zu entscheiden, ob die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch für die Bemessung der nach § 5 VBVG anzusetzenden Zeiten im Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse maßgebend sind (verneinend OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 aaO).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG Koblenz, 21.06.2000 - 2 T 187/00

    Einsatz des Einkommens eines Betreuten für die Kosten seiner Betreuung; Zur

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob wegen der Verweisung des § 1836c Nr. 1 BGB auf § 87 SGB XII die Leistung der Betreuervergütung aus der Staatskasse nach § 13 Abs. 5 Satz 1 SGB XI den Sozialleistungen gleichsteht und deshalb als Einkommen unberücksichtigt bleibt (so LG Koblenz BtPrax 2000, 222); jedenfalls ist der Einsatz des Pflegegeldes für die Betreuungskosten nicht zuzumuten, wenn es an die pflegende Person weitergegeben wird (vgl. auch Knittel BtG § 1836c Rn. 5r).
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06

    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Sinn dieser Regelung ist nur, ein praktikables Abrechnungsverfahren zu gewährleisten (vgl. Senatsentscheidung BtPrax 2006, 184 ff.).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhalts zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung gegeben ist (BayObLGZ 1998, 301/304 = FamRZ 1998, 507/508 m.w.N.).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG München I, 03.03.2006 - 13 T 911/06
    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Allerdings wird teilweise angenommen, auch der Eintritt der Mittellosigkeit gehöre zu den Umständen im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbs.1 VBVG, die sich auf die Vergütung auswirken, mit der Konsequenz einer tageweisen Ermittlung der Mittellosigkeit für den entsprechenden Stundenansatzes des Betreuers (vgl. LG München I FamRZ 2006, 970; LG Koblenz NJW-RR 2006, 724).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

  • LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05

    Betreuer nicht vom Sparguthaben für die Bestattung bezahlen

  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

  • LG Kassel, 24.09.2012 - 3 T 420/12

    Betreuervergütung: Einsatz selbstgenutzter Immobilien; Vorleistungspflicht der

    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 33 Wx 13/07, Entscheidung der Kammer vom 17.12.2007 - 3 T 548/07; Palandt, BGB, 70. Aufl. § 1836d Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Deshalb begründet die anfänglich vorliegende tatsächliche Mittellosigkeit des Betroffenen zwar die Einstandspflicht der Staatskasse, schließt eine spätere Rückforderung bei geänderten Verhältnissen jedoch nicht aus (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 W 151/05 - OLG München, Beschluss vom 21. März 2007 - 33 Wx 13/07 - OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2003, 75; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 a Rdnr. 11 und § 1836 e Rdnr. 6).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Weiterhin steht außer Streit, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen ist, wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse; ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhaltes zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt der Entscheidung gegeben ist (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1188).
  • LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11
    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 33 Wx 13/07 , Entscheidung der Kammer vom 17.12.2007 - 3 T 548/07; Palandt, BGB, 70. Aufl. § 1836d Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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