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   OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06   

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https://dejure.org/2006,7244
OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06 (https://dejure.org/2006,7244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2006 - 4 Ss 373/06 (https://dejure.org/2006,7244)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2006 - 4 Ss 373/06 (https://dejure.org/2006,7244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StGB § 170 b
    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit, Selbständiger, hohe Schulden aus Selbständigkeit, teilweise leistungsfähig, Mitteilung der Höhe der Leistungsfähigkeit

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen eines Verstoßes gegen die Unterhaltspflicht; Erforderlicher Umfang der Feststellungen im Fall einer Verletzung von Unterhaltspflichten

  • Judicialis

    StGB § 170 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170 b
    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit, Selbständiger, hohe Schulden aus Selbständigkeit, teilweise leistungsfähig, Mitteilung der Höhe der Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ahaus - 2 Ds AK 709/05
  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90

    Ausreichende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Außerdem müssen die Beurteilungsgrundlagen - tatsächliches oder erzielbares Einkommen, zu berücksichtigende Lasten, Eigenbedarf, usw. - so genau dargelegt werden, dass eine Überprüfung der vom Tatrichter angenommenen Leistungsfähigkeit möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90 - und vom 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 - mit weiteren Nachweisen; Thür. OLG, StV 2005, 213).

    Auf dieser Grundlage muss dann nach den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes ermittelt werden, welche Beträge der Unterhaltspflichtige durch eine zumutbare Arbeit hätte mindestens verdienen können (vgl. Thür. OLG, a.a.O.), wobei sich der Tatrichter mit der persönlichen Situation des Angeklagten auseinander zu setzen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90 -).

  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt neben einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 686) und dem Bedarf der Geschädigten voraus, dass der Beschuldigte leistungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 - OLG Koblenz, NStZ 2005, 640, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.05.2004 - 4 Ss 65/04

    Statusurteil; bindende Rückwirkung; Strafverfahren; Abstammungsgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt neben einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 686) und dem Bedarf der Geschädigten voraus, dass der Beschuldigte leistungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 - OLG Koblenz, NStZ 2005, 640, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.02.2003 - 4 Ss 49/03

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Feststellungen, Anforderungen, Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt neben einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 686) und dem Bedarf der Geschädigten voraus, dass der Beschuldigte leistungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 - OLG Koblenz, NStZ 2005, 640, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03

    Unterhaltspflichtverletzung; tatsächliche Feststellungen, Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Außerdem müssen die Beurteilungsgrundlagen - tatsächliches oder erzielbares Einkommen, zu berücksichtigende Lasten, Eigenbedarf, usw. - so genau dargelegt werden, dass eine Überprüfung der vom Tatrichter angenommenen Leistungsfähigkeit möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90 - und vom 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 - mit weiteren Nachweisen; Thür. OLG, StV 2005, 213).
  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 347/03

    Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Angeklagten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
    Außerdem müssen die Beurteilungsgrundlagen - tatsächliches oder erzielbares Einkommen, zu berücksichtigende Lasten, Eigenbedarf, usw. - so genau dargelegt werden, dass eine Überprüfung der vom Tatrichter angenommenen Leistungsfähigkeit möglich ist (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90 - und vom 05.08.2003 - 1 Ss 464/03 - mit weiteren Nachweisen; Thür. OLG, StV 2005, 213).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    a) Der objektive Tatbestand einer Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 Abs. 1 StGB setzt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus (siehe nur BGHSt 12, 166, 171; BGHSt 26, 111, 113; OLG Hamm NStZ 2004, 686; OLG Hamm FamRZ 2007, 1199; Saarl.

    Die vom Tatrichter für die Beurteilung des Bedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten herangezogenen Grundlagen müssen in einer Weise festgestellt und im Urteil dargelegt werden, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der rechtlichen Wertung des Tatrichters ermöglicht (siebe OLG Hamm FamRZ 2007, 1199 f. m. w. N.; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Thüring. OLG StV 2005, 213; weit.

  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07

    Unterhaltspflichtverletzung; Feststellungen; Umfang

    Ungeachtet der Frage, ob das Urteil ausreichende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Angeklagten enthält ( zu vgl. Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 57. Aufl., Rdnr. 22 zu § 170 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2006 -4 Ss 373/06 - m.w.N. ), wären unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes weitergehende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter erforderlich gewesen.

    Dazu gehören neben den Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltsschuldners, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten und der Eigenbedarf des Unterhaltsschuldners ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. September 2006, 4 Ss 373/06 = FamRZ 2007, 1199).

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