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   OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06   

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https://dejure.org/2007,5124
OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06 (https://dejure.org/2007,5124)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.01.2007 - 7 UF 330/06 (https://dejure.org/2007,5124)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 7 UF 330/06 (https://dejure.org/2007,5124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einbeziehung von Anrechten aus einer privaten Rentenversicherung mit Kapital-Wahlrecht in den Versorgungsausgleich; Bestehen eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich ; Möglichkeit der Einbeziehung von Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 1

  • RA Kotz

    Versorgungsausgleich - Einbeziehung von Anrechten aus privater Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1
    Zur Frage, ob Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen sind, wenn diese selbst in die Abwicklung von Kreditverträgen einbezogen wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rentenversicherung bleibt bei Scheidung außen vor

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Rentenversicherung bleibt bei Scheidung außen vor

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rentenversicherung mit engem Zusammenhang zu einem Darlehen ist nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1015
  • FamRZ 2007, 1246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98

    Berücksichtigung eines Renten-Lebensversicherungsvertrages mit Kapitalwahlrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06
    Allerdings ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, wenn das Kapitalwahlrecht bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts noch nicht ausgeübt ist (vgl. etwa BGH FamRZ 2003, 664).
  • OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02

    Versorgungsausgleich: Nichtberücksichtigung abgetretener Rechte aus einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06
    Richtig ist auch, dass in der Literatur (vgl. z.B. Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Seite 219; Staudinger/Rehme, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2004, § 1587, Rn 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., Rn 98) und Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642) die Auffassung vertreten wird, dass eine Abtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung durch einen Ehegatten lediglich zur Sicherheit der Zurechnung der entsprechenden Anrechte zu diesem Ehegatten im Rahmen des § 1587 Abs. 1 BGB jedenfalls solange nicht entgegenstehen soll, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden ist.
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2009, 1302, 1304; Palandt/Brudermüller BGB 71. Aufl. § 1408 Rn. 10; Rauscher, Familienrecht 2. Aufl. Rn. 366 m; Münch DNotZ 2005, 819, 825 f.; Bergschneider FamRZ 2007, 1246).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 -zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2009, 1302, 1304; Palandt/Brudermüller BGB 71. Aufl. § 1408 Rn. 10; Rauscher Familienrecht 2. Aufl. Rn. 366 m; Münch DNotZ 2005, 819, 825 f.; Bergschneider FamRZ 2007, 1246).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Nach einer Ansicht (OLG Nürnberg FamRZ 2007, 1246) ist es jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, eine Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn die Rechte daraus von vornherein zur Tilgung des Darlehens bei Endfälligkeit abgetreten sind.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2008 - 6 UF 7/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer zum Zweck einer Darlehensrückzahlung

    Der Senat tritt insoweit der Auffassung des OLG Nürnberg (FamRZ 2007, 1246) bei, dass Anrechte aus einer solchen Rentenlebensversicherung nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, weil bei dieser Fallgestaltung nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Versorgungsanrechte im wirtschaftlichen Eigentum des Ehegatten stehen.
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