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   BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05   

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https://dejure.org/2007,1654
BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05 (https://dejure.org/2007,1654)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - XII ZR 32/05 (https://dejure.org/2007,1654)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - XII ZR 32/05 (https://dejure.org/2007,1654)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1374 Abs. 1, 2; VermG § 2 Abs. 1
    Entsteht Restitutionsanspruch originär in der Person eines Ehegatten, so ist er als Zugewinn ausgleichspflichtig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich; Erhöhung des Anfangsvermögens um den Wert mehrerer restituierter Grundstücke in den neuen Bundesländern; Rückerwerb enteigneten Vermögens eines vor der Restitution verstorbenen Erblassers als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsanspruch; Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    BGB § 1374 Abs. 1; ; BGB § 1374 Abs. 2; ; VermG § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 1, 2; VermG § 2 Abs. 1
    Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen bei der Berechnung des Anfangsvermögens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zugewinnausgleich - Restitutionsansprüche im Anfangsvermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1371
  • MDR 2007, 1260
  • NJ 2007, 551
  • FamRZ 2007, 1307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05
    Zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich (Fortführung von BGHZ 157, 379).

    Eine realisierbare Vermögensposition hat der Beklagte insoweit erst erlangt, als das Vermögensgesetz (am 29. September 1990) in Kraft getreten ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteil BGHZ 157, 379, 384 f. = FamRZ 2004, 781, 782).

    Ausnahmen sind auf die Fälle des § 1374 Abs. 2 BGB beschränkt; eine ausdehnende Anwendung auf andere als die dort genannten Fallgruppen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung abgelehnt (vgl. Senatsurteil BGHZ 157, 379, 384 f. = FamRZ 2004, 781, 782 m.w.N.).

    Ein tatsächlich verwirklichter Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz stellt aus diesem Grunde nicht die alte Eigentumslage ex tunc wieder her; er führt vielmehr mit Wirkung des Erlasses des Rückübertragungsbescheids nur zu einer Neubegründung des Eigentums ex nunc (Senatsurteil BGHZ 157, 379, 388 f. = FamRZ 2004, 781, 783).

    Wie der Senat entschieden hat, kann in einem solchen Fall das rückübertragene Grundstück, weil es bei Beginn des Güterstandes nicht mehr zum Vermögen des enteigneten Ehegatten gehörte, dessen Anfangsvermögen nicht zugerechnet werden mit der Folge, dass der andere Ehegatte über den Zugewinnausgleich an der Rückgabe dieses Grundstücks partizipiert (Senatsurteil BGHZ 157, 379 = FamRZ 2004, 781).

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZR 32/05
    Ebenso zählt die Versicherungssumme, die ein Ehegatte als Bezugsberechtigter aus der Versicherung eines ihm nahestehenden verstorbenen Dritten erhält, dazu (Senatsurteil BGHZ 130, 377, 379 = FamRZ 1995, 1562, 1564 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 277/12

    Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

    Der Bundesgerichtshof, auch der Senat, hat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass § 1374 Abs. 2 BGB einer ausdehnenden Anwendung im Wege der Analogie nicht zugänglich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 Rn. 16; BGHZ 157, 379, 384 f. = FamRZ 2004, 781, 782 und vom 20. Juni 2007 - XII ZR 32/05 - FamRZ 2007, 1307 Rn. 14 jeweils mwN).
  • BGH, 17.03.2010 - IV ZR 144/08

    Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin

    Eine durch den Erblasser vererbbare Vermögensposition kann auch nicht darin gesehen werden, dass bezüglich des Eigentums bei ihm noch "eine rechtlich geschützte Keimzelle" vorhanden gewesen sei (BGHZ 157, 379, 385 zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich; BGH Urteil vom 20. Juni 2007 - XII ZR 32/05 - FamRZ 2007, 1307 Tz. 12).

    Der sich aus dem Vermögensgesetz ergebende Rückerstattungsanspruch entsteht unmittelbar und originär in der Person des Berechtigten, hier der Vorerbin (vgl. BGHZ 157, 379, 386; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 17).

    Die alte Eigentumslage wird nicht "ex tunc" wieder hergestellt, sondern das Vermögensgesetz begründet lediglich "ex nunc" einen in die Zukunft gerichteten Rückübertragungsanspruch (BGHZ 157, 379, 388 f.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2007, aaO).

    Dieser entsprechenden Anwendung von § 2111 BGB steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz bei dem Zugewinnausgleich nicht dem Anfangsvermögen gemäß § 1374 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind und auch kein Erwerb von Todes wegen nach § 1374 Abs. 2 BGB vorliegt (BGHZ 157, 379, 383 ff.; Urteil vom 20. Juni 2007 aaO Tz. 13 ff.).

  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/18

    Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven

    aa) Ein dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfallender Erwerb von Todes wegen ist u.a. bei einem Vermögensanfall gegeben, der unmittelbar aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge, Vermächtnisses oder Pflichtteilsrechts erfolgt (BGH-Urteil vom 20.06.2007 - XII ZR 32/05, FamRZ 2007, 1307, unter II.2.b; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1376 Rz 13).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07

    Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    § 1374 Abs. 2 BGB enthält aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1981, 239; 1981, 755), an der der Bundesgerichtshof trotz Kritik in der Literatur (Schwab/Hahne/Jaeger, a.a.O, 27 ff., mit Darstellung des Meinungsstandes; Schwab, a.a.O., Rz. 143ff, 148) ausdrücklich festgehalten hat (BGH, FamRZ 2007, 1307; FamRZ 2004, 781; FamRZ 1995, 289; FamRZ 1995, 1562 mit Darstellung des Meinungsstandes; vgl. auch Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., § 1374, Rz. 19) und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, eine abschließende Aufzählung der privilegierten Erwerbsvorgänge und ist einer ausdehnenden Auslegung im Wege der Analogie nicht zugänglich.
  • LG Duisburg, 11.06.2008 - 11 S 192/07

    Enteignung vor dem Vorerbfall und Restitution vor dem Nacherbfall;

    Insoweit folgt die Kammer der Rechtssprechung des XII. Senats des Bundesgerichtshofes zur Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zuge einer Restitution nach dem Vermögensgesetz vom 29.09.1990 (vgl. BGHZ 157, 379; NJW-RR 2007, 1371).
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