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   LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06   

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https://dejure.org/2007,37128
LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06 (https://dejure.org/2007,37128)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24.01.2007 - 1 T 388/06 (https://dejure.org/2007,37128)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 1 T 388/06 (https://dejure.org/2007,37128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunk für die Beurteilung der Mittellosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05

    Betreuer nicht vom Sparguthaben für die Bestattung bezahlen

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06
    9 Seit Inkrafttreten des neuen Betreuervergütungsrechts, insbesondere des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) zum 01. Juli 2005 kann an dieser Rechtssprechung nicht mehr festgehalten werden, worauf das Landgericht Koblenz bereits in seiner Entscheidung vom 06. März 2006 (NJW-RR 2006, 724) zutreffenderweise hingewiesen hat.
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Auszug aus LG Frankenthal, 24.01.2007 - 1 T 388/06
    Zwar war nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtssprechung unter anderem auch des für den hiesigen Bezirk zuständigen Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für die Beurteilung der Frage der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. zuletzt Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 06. Juni 2005 Az. 3 W 78/05), so dass in diesem Zeitpunkt rückwirkend für den Abrechnungszeitraum die Frage der Mittellosigkeit einheitlich beurteilt werden konnte.
  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    Lediglich für die Frage des Vergütungsschuldners ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abzustellen, für die Höhe der Vergütung kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Betreuungszeit an (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91, OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).

    (1) Zwar stehen die Entscheidungen des OLG Dresden vom 19.2.2007 - 3 W 77/07 (BtPrax 2007, 256), des OLG Hamburg vom 15.8.2007 - 2 Wx 85/07 (OLGR Hamburg 2008, 201 = FamRZ 2008, 91) und des OLG Frankfurt vom 15.4.2008 (aaO.) der Rechtsaufassung des Senats nicht entgegen.

  • OLG Dresden, 05.11.2007 - 3 W 1246/07

    Betreuervergütung: Stundensätze des § 5 VBVG unabhängig vom tatsächlichen

    Dieser Zielstellung kann nur hinreichend Rechnung getragen werden, wenn auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abgestellt wird, da sonst stets die Gefahr der Insolvenz dem Betreuer oder aber dem Betreuten trotz fehlender finanzieller Mittel die Zahlung der Betreuervergütung aufgebürdet würde (vgl. OLG München a.a.O.; a.A. LG Frankenthal, FamRZ 2007, 1358).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 W 364/07

    Vergütung bei mittellosen Betreuten

    Der Senat vertritt mit dem OLG Dresden(BtPrax 2007, 256), dem OLG Brandenburg (FamRZ 2007, 2019, dem OLG Hamburg (FGPrax 2008, 154), dem OLG Frankfurt (FGPrax 2008, 203) und dem OLG München (Beschluss vom 18.9.2008 - 33 Wx 100/08) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betreuten während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist.
  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

    Für die Höhe der Vergütung, d.h. für die pauschalen Stundenansätze nach § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 VBVG, kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Betreuungszeit an (Senatsbeschluss aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2109; OLG Dresden BtPrax 2007, 256; OLG Hamburg FamRZ 2008, 91; OLG Frankfurt Rpfleger 2008, 419 = BtPrax 2008, 175).
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 3 W 1196/07
    Dieser Zielstellung kann nur hinreichend Rechnung getragen werden, wenn auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung abgestellt wird, da sonst stets die Gefahr der zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz dem Betreuer oder aber dem Betreuten trotz fehlender finanzieller Mittel die Zahlung der Betreuervergütung aufgebürdet würde (vgl. OLG München a.a.O.; a.A. LG Frankenthal FamRZ 2007, 1358).
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