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   BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05   

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BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05 (https://dejure.org/2007,2087)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - XII ZB 142/05 (https://dejure.org/2007,2087)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - XII ZB 142/05 (https://dejure.org/2007,2087)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Kosten für die Anfertigung von Bilanzen allein zur Erteilung der Auskunft in einer Stufenklage auf Trennungsunterhalt bei der Bemessung des Wertes eines Beschwerdegegenstandes

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Vorlage von Bilanzen und sonstigen Abschlussunterlagen durch einen nicht zur Bilanzierung verpflichteten Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwer eines selbständig tätigen Auskunftspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1300
  • MDR 2007, 1259
  • FamRZ 2007, 1461
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Diese Voraussetzungen sind also nicht schon dann erfüllt, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts, gemessen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, fehlerhaft ergangen ist (BGHZ 154, 288, 293).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers - insbesondere des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) - beruht (BGHZ 154, 288, 296).

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89

    Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Bereits aus dieser Formulierung ergibt sich, dass die Vorlage vorhandener, nicht dagegen erst zu erstellender Bilanzen geschuldet ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juni 1992 ­ XII ZB 56/92 ­ FamRZ 1992, 45, 46).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Dabei muss es sich um einen Rechtsfehler von symptomatischer Bedeutung handeln (BGHZ 152, 182, 187).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87

    Ermittlung des Streitwertes und des Beschwerdegegenstandswertes einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    b) Ungeachtet dessen musste der Beklagte aufgrund der Fassung des Tenors des Teilurteils zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung, auf den es für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29; Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 ­ IVb ZB 73/87 ­ BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 2), gewärtigen, von der Klägerin zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung angehalten zu werden und etwaigen Vollstreckungsversuchen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entgegentreten zu müssen.
  • BGH, 24.06.1992 - XII ZB 56/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Bereits aus dieser Formulierung ergibt sich, dass die Vorlage vorhandener, nicht dagegen erst zu erstellender Bilanzen geschuldet ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juni 1992 ­ XII ZB 56/92 ­ FamRZ 1992, 45, 46).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Dabei ist - von dem vorliegend nicht hinreichend dargelegten Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 10. August 2005 ­ XII ZB 63/05 ­ FamRZ 2005, 1986, 1987) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGHZ - GSZ - 128, 85, 87 f.).
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    Sein Rechtsmittelinteresse ist deshalb zusätzlich nach den hierdurch anfallenden Kosten zu bemessen (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2001 ­ XII ZR 14/00 ­ FamRZ 2002, 666, 667 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05
    b) Ungeachtet dessen musste der Beklagte aufgrund der Fassung des Tenors des Teilurteils zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung, auf den es für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29; Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 ­ IVb ZB 73/87 ­ BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 2), gewärtigen, von der Klägerin zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung angehalten zu werden und etwaigen Vollstreckungsversuchen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entgegentreten zu müssen.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 137/07

    Unzulässige Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - Wert eines

    Der Beklagte ist also nicht verpflichtet, die entsprechenden Werte selbst zu bestimmen bzw. gutachterlich feststellen zu lassen; er ist allein verpflichtet, anhand der ihm vorliegenden und bereits bekannten Unterlagen den nach sorgfältiger Prüfung sich für ihn darstellenden Wert mitzuteilen und eidesstattlich zu versichern (vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1461 f. zu den Kosten der Herstellung bei Verurteilung zur Auskunftserteilung).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn dem Titel teilweise die Vollstreckbarkeit fehlt; dann können zusätzlich die Kosten des Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht werden (BGH, FamRZ 2002, 666, 667; vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

    Das Rechtsmittelinteresse ist dann nach den hierdurch anfallenden Kosten zu bemessen (BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

    Dafür ist ein Bruchteil des Wertes des Anspruchs zu Grunde zu legen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll (vgl. für den Auskunftsanspruch BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 138/07

    Bemessung des Berufungswerts bei Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn dem Titel teilweise die Vollstreckbarkeit fehlt; dann können zusätzlich die Kosten des Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht werden (BGH, FamRZ 2002, 666, 667; vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

    Das Rechtsmittelinteresse ist dann nach den hierdurch anfallenden Kosten zu bemessen (BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

    Dafür ist ein Bruchteil des Wertes des Anspruchs zu Grunde zu legen, dessen Geltendmachung vorbereitet werden soll (vgl. für den Auskunftsanspruch BGH, FamRZ 2007, 1461 f.).

  • OLG Jena, 07.07.2008 - 1 UF 134/08

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung, Berücksichtigung der Zuziehung

    Dabei ist - von dem vorliegend nicht hinreichend dargelegten Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1986, 1987) - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2007, 1461).

    In dem vom BGH (FamRZ 2007, 1461) entschiedenen Fall wurde dem Beklagten aufgegeben, Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit zu belegen sowie Einnahme-Überschussrechnungen und damit Nachweise vorzulegen, die nicht kumulativ zur Verfügung stehen.

  • OLG Köln, 30.06.2009 - 25 UF 44/08

    Sittenwidrigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs in einem

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geheimhaltungsinteresse unter bestimmten Voraussetzungen schon bei der Bemessung des Rechtsmittelinteresses zu berücksichtigen sein kann (st. Rechtsprechung des BGH, u.a. NJW 2007, 711 und FamRZ 2007, 1461).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 261/09

    Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bemessung der

    Es kann dahinstehen, ob im Streitfall überhaupt solche Kosten anzusetzen sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00, NJW-RR 2002, 145; Beschluss vom 20. Juni 2007 - XII ZB 142/05, NJW-RR 2007, 1300, 1301).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 13 U 131/07

    Berufungsverfahren: Beschwer bei der Verurteilung zur eidesstattlichen

    Dabei ist - von dem vorliegend nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert bzw. im Fall der Verurteilung, die Richtigkeit der Angaben eidesstattlich zu versichern, der Aufwand an Zeit und Kosten, der durch das nochmalige Überprüfen der erteilten Auskunft auf ihre Vollständigkeit entsteht (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHZ-GSZ-128, 85, 87 f.; NJW 2000, 3073 und zuletzt MDR 2007, 1259).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 1 UF 24/16

    Familienrecht: Beschwerdewert für Auskunft über Vermögen

    Die Rechtsanwaltskosten zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur anwaltlichen Beratung in einem etwaigen Vollstreckungsverfahren belaufen sich damit auf 181, 80 EUR (maximale 0, 6-fache Gebühr - Nr. 3309, 3310 VV RVG) (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1461; FamRZ 2009, 495).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 9 UF 23/08

    Auskunft eines Selbständigen über seine Einkünfte - Zur Frage, ob der

    Sein Rechtsmittelinteresse ist deshalb zusätzlich nach den hierdurch anfallenden Kosten zu bemessen (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1461; 2002, 666).
  • VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 70/07

    Zwangsversteigerung; Gesetzlicher Richter; Rechtliches Gehör

    Unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde u.a. dann zulässig, wenn einem Gericht bei der Rechtsanwendung Fehler unterlaufen, die die Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte erwarten lassen, und wenn dadurch so schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung zu entstehen oder fortzubestehen drohen, dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - XII ZB 142/05 -, NJW-RR 2007, 1300 f.).
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