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   OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - II-7 UF 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4505
OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - II-7 UF 154/06 (https://dejure.org/2006,4505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2006 - II-7 UF 154/06 (https://dejure.org/2006,4505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - II-7 UF 154/06 (https://dejure.org/2006,4505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe eines Nachscheidungsunterhaltsanspruchs; Berücksichtigung fiktiver Einkünfte aus einer halbschichtigen Erwerbstätigkeit; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der Parteien durch Unterhaltslasten des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seinen Kindern ...

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1579; ; BGB § 1581

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1579 § 1581
    Nachscheidungsunterhalt - Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch außergewöhnliche Einkommensentwicklung infolge Karrieresprungs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abschied von der "Karrieresprung-Rechtsprechung"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1815
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - 7 UF 154/06
    Weiter abgezogen hat das Amtsgericht eine zusätzliche Altersversorgung des Beklagten in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2005 (FamRZ 2005, 1817) mit 4 % des Gesamtbruttoeinkommens mit monatlich 265, 53 EUR.

    ergänzende Altersvorsorge (BGH FamRZ 2005, 1817) 4 % vom Bruttoeinkommen 97.476 EUR 325 EUR 5.202 EUR abzgl.

    Da der dem Beklagten aufgrund der Wiederverheiratung zukommende Splittingvorteil (§ 26 EStG) nicht der Klägerin zu Gute kommen darf (BGH FamRZ 2005, 1817) ist für die Bemessung des Nachscheidungsunterhaltsanspruchs der Klägerin vom oben errechneten verbleibenden Einkommen des Beklagten die Differenz der voranstehend ermittelten Steuerbelastungen zu der (fiktiven) Steuerbelastung des Beklagten gemäß Lohnsteuerklasse I/4 in Abzug zu bringen wie folgt:.

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - 7 UF 154/06
    Die Änderung der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 15. März 2006, AZ: XII ZR 30/04) zur Eheprägung von nach Rechtskraft der Scheidung geborenen Kindern führt dazu, dass auch auf außergewöhnlichen Einkommensentwicklungen infolge Karrieresprungs beruhende Einkünfte der Ehegatten die ehelichen Lebensverhältnisse prägen.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2006 (FamRZ 2006, 683, 686) wirkt sich das Hinzutreten vorrangiger oder gleichrangiger weiterer Unterhaltsberechtigter auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten aus, mithin auch das Hinzutreten der beiden vorbenannten zweitehelichen Kinder des Beklagten die ehelichen Lebensverhältnisse der Klägerin mitbestimmt.

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - 7 UF 154/06
    a) In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. FamRZ 1994, 87) wurden nach Rechtkraft der Scheidung der Ehe geborene Kinder nicht in der Bedarfsstufe, sondern ausschließlich auf der Stufe der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten mit der Folge eines Billigkeitsunterhalts gemäß § 1581 BGB berücksichtigt.
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZR 9/07

    Familienrecht - Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens und Unterhalt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 1815 veröffentlicht ist, hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, weil der Klägerin ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt zustehe, der jedenfalls den vom Amtsgericht ausgeurteilten rückständigen und den laufenden Unterhalt von monatlich 800 EUR erreiche.
  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 UF 148/07

    Positive Einkommensentwicklung infolge Karrieresprung nach Ehescheidung weiterhin

    Diese auf den ersten Blick durchaus einleuchtende Auffassung hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 18.12.2006 (FamRZ 2007, 1815 ff.) vertreten.
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Der Auffassung, dass an dieser bisherigen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt "der wandelbaren Lebensverhältnisse" (vgl. BGH FamRZ 2006, 683, 685 f.) nicht mehr festzuhalten ist, mit der Folge, dass es bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs stets auf die aktuellen Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten ankommt (so OLG Düsseldorf FuR 2007, 128), kann der Senat nicht beitreten.
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