Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 14.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06   

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https://dejure.org/2006,9555
OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06 (https://dejure.org/2006,9555)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06 (https://dejure.org/2006,9555)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 10 WF 83/06 (https://dejure.org/2006,9555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf Trennungsunterhalt; Auswirkungen einer hinter dem klageweise geltend gemachten Trennungsunterhalt zurückbleibenden Prozesskostenhilfebewilligung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 2; ; GKG § ... 6 Abs. 1; ; GKG § 32 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 5; ; GKG § 53 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 63; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 63 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 68; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ZPO § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwerterhöhung nach zu niedrig angesetzter Unterhaltsrente - Eigenes Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1999
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 10 W 39/97

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde; Zulässigkeit der Abänderung auch zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06
    Denn der Streitwert muss von Amts wegen stets richtig festgesetzt werden (vgl. Senat, JurBüro 1998, 418; Hartmann, a.a.O., § 68 GKG, Rz. 19).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06
    Anders liegt es nur, wenn klargestellt wird, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt sei bzw. der Klageantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird (BGH, FamRZ 1996, 1142; FamRZ 2005, 794).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 146/04

    Kostenpflicht bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06
    Anders liegt es nur, wenn klargestellt wird, dass eine Klageerhebung noch nicht beabsichtigt sei bzw. der Klageantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird (BGH, FamRZ 1996, 1142; FamRZ 2005, 794).
  • OLG Brandenburg, 16.02.1998 - 10 WF 129/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.05.2006 - 10 WF 83/06
    Da die Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt haben (vgl. Senat, JurBüro 1998, 421; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 32 RVG, Rz. 14).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 15 WF 57/23

    Wertbemessung im familiengerichtlichen Verfahren; Wertbemessung im

    Da die Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt haben (vgl. OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 16.02.1998 - 10 WF 129/97, BeckRS 1998, 10110, beck-online; Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 S. 1 RVG folgt.

    Anders liegt es nur, wenn der Antragsteller ausdrücklich klarstellt, dass der Hauptsacheantrag nur unter der Bedingung gestellt werden soll, dass Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2005 - XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 1015, beck-online; BGH, Urteil vom 22.05.1996 - XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1142; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online; Verfahrenshandbuch Familiensachen/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 37).

    Auch wenn nach teilweiser Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe das Amtsgericht ausdrücklich erklärt, dass der Antrag nur im Umfang der bewilligten Verfahrenskostenhilfe als zugestellt gelten soll oder - wie hier - der Antragsteller von sich aus den Antrag nur in eingeschränktem Umfang weiterverfolgt, ändert dies nichts daran, dass die Gebühren nach dem ursprünglichen vollen Wert angefallen sind (vgl. OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online).

    Eine Bindung an die Beschwerdeanträge besteht dabei nicht, weil der Wert von Amts wegen stets richtig festgesetzt werden muss (vgl. OLG Brandenburg - 2. Familiensenat -, Beschluss vom 16.02.1998 - 10 WF 129/97, BeckRS 1998, 10110, beck-online; Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 13 W 76/10

    Gebührenstreitwert: Festsetzung bei miteingeklagten Zinsgewinnen zum

    Die Streitwertbeschwerde ist im Hinblick darauf, dass es an einer Beschwer der Klägerin fehlt, dahin auszulegen, dass sie von deren Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG eingelegt wurde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 W 30/10 - Tz. 3 [juris]; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1999, 2000; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 32 RVG Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Gesonderte Prüfung

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  • OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 UF 50/22
    Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16.02.1998 - 10 WF 129/97, BeckRS 1998, 10110, beck-online; Senat, Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 S. 1 RVG folgt.
  • OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 WF 50/22

    Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung eines

    Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16.02.1998 - 10 WF 129/97, BeckRS 1998, 10110, beck-online; Senat, Beschluss vom 17.05.2006 - 10 WF 83/06, BeckRS 2007, 15296, beck-online), so dass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 S. 1 RVG folgt.
  • KG, 05.10.2009 - 2 W 127/09

    Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem

    Die unter dem 15.04.2009 eingelegte Beschwerde, mit der die Erhöhung des Streitwerts verfolgt wird, ist -wie mit Schriftsatz vom 23.09.2009 klargestellt worden ist- als Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1. anzusehen und als solche gemäß § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 GKG zulässig (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2007, 1999, 2000; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1303; Madert in: Gerold/Schmidt, RGV, 18. Aufl., § 32 Rn 123).
  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 10 WF 55/14

    Festsetzung des Verfahrenswertes in einer die Übertragung oder Entziehung der

    Da die Verfahrensbevollmächtigte der Mutter die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16.10.2008 - 10 WF 113/08 , BeckRS 2008, 22501; Beschluss vom 17.5.2006 - 10 WF 83/06 , BeckRS 2007, 15296; JurBüro 1998, 421 ; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 32 RVG Rn. 14; vgl. auch BGH, NJW-RR 1986, 737; Kießling in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 32 Rn. 103; N. Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 32 Rn. 127; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer, FamGKG; JVEG, 3. Aufl., § 59 FamGKG Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5185
OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07 (https://dejure.org/2007,5185)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 7 UF 155/07 (https://dejure.org/2007,5185)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 7 UF 155/07 (https://dejure.org/2007,5185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren; Einhaltung der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 1 § 524 Abs. 2 S. 3
    Zulässigkeit der unbefristeten Anschlussberufung bei Verurteilung zu zukünftig fällig werdenden Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kreuznach - 9 F 765/05
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3362
  • MDR 2007, 1392
  • FamRZ 2007, 1999
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02

    Anschlussberufungsfrist, Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07
    Auf die gegen diese starre Regelung vielfach geäußerte Kritik (vgl. z.B. Born, FamRZ 2003, 1245 ff, 1248; zu "Reparatur"-Versuchen der Rechtsprechung vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 ) hat der Gesetzgeber im Justizmodernisierungsgesetz mit der jetzt geltenden Neufassung des § 524 ZPO reagiert.
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

    Dieser Umstand sowie die Gesetzesbegründung sprächen dafür, eine unbefristete Anschlussberufung auf Fälle zu beschränken, in denen sich die Verhältnisse des Anschlussberufungsklägers während der Berufungsinstanz verändert haben (OLG Nürnberg - 7 UF 244/08 - veröffentlicht bei [...]; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1572; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999 mit Anm. Born NJW 2007, 3363; Born NJW 2005, 3038, 3040 ; Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 305 a; Ehinger/Griesche/Rasch Handbuch Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 916).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach sehr langer Ehedauer

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte überhaupt berechtigt gewesen wäre, gemäß § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO unbefristet Anschlussberufung einzulegen (vgl. OLG Koblenz NJW 2007, 3362).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 24 U 148/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische

    Der Verwender soll Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar, einfach und präzise darstellen (BGH NJW 2006, 996; 2007, 3362).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08

    Familiensache: Frist für die Anschlussberufung bei Unterhaltsanspruch; Ausgleich

    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch nur dann, wenn diese Umstände vor Ablauf der in § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Frist nicht geltend gemacht werden konnten, d.h. erst nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999; OLG Celle FamRZ 2007, 1821).
  • LAG Hessen, 20.07.2016 - 15 Ta 145/14

    Rechtsfolgen der Zustellung an die Partei im

    Das gilt nicht nur für die Entscheidung über eine Aufhebung der Bewilligungsentscheidung (vgl. BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 39/09 - juris), sondern auch für die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 ZPO a.F. (vgl. LAG Hamm 5. Juli 2013 - 5 Ta 254/13 - ; 20. September 2013 - 14 Ta 160/13 - ; LAG Rheinland-Pfalz 15. September 2006 - 10 Ta 169/06 - ; 2. Juni 2010 - 1 Ta 99/10 - jeweils juris; OLG Brandenburg 24. Juli 2007 - 10 WF 187/07 - MDR 2007, 1392).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 10 WF 183/08

    Unbedingte Klageerhebung bei Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

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  • LAG Hessen, 20.07.2016 - 15 Ta 250/16

    Zustellungen im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO haben gemäß § 172 Abs. 1 ZPO

    Das gilt nicht nur für die Entscheidung über eine Aufhebung der Bewilligungsentscheidung (vgl. BAG 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; BGH 8. Dezember 2010 - XII ZB 39/09 - juris), sondern auch für die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120a ZPO (vgl. LAG Hamm 5. Juli 2013 - 5 Ta 254/13 - ; 20. September 2013 - 14 Ta 160/13 - ; LAG Rheinland-Pfalz 15. September 2006 - 10 Ta 169/06 - ; 2. Juni 2010 - 1 Ta 99/10 - jeweils juris; OLG Brandenburg 24. Juli 2007 - 10 WF 187/07 - MDR 2007, 1392 [OLG Koblenz 14.06.2007 - 7 UF 155/07] ).
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