Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 17.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06   

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https://dejure.org/2006,5605
OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06 (https://dejure.org/2006,5605)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2006 - 9 UF 38/06 (https://dejure.org/2006,5605)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 9 UF 38/06 (https://dejure.org/2006,5605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen; Ansprüche aus einem Zugewinnausgleich; Im Scheidungsverbund geltend gemachte Folgesachen elterliche Sorge und Versorgungsausgleich

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 301; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO §§ 623 ff.; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 629 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 623 Abs. 1 Satz 1 § 629 Abs. 1
    Keine Teilentscheidung zulässig für Folgesachen im Verbund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübben - 30 F 455/02
  • OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02

    Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06
    Einen solchen Ausnahmefall bilden Stufenverfahren (§ 254 ZPO), in denen ohne Auflösung des Verbundes vorab über die Auskunftsstufe zu entscheiden ist (vgl. nur OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 626; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 384, 386).

    § 623 Abs. 1 Satz 1 ZPO verlangt lediglich, dass über die letzte Stufe der Folgesache, d. h. regelmäßig über die Leistungsstufe gleichzeitig mit der Scheidung entschieden wird (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2004, 384, 386).

  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 UF 16/95

    Wurde der Auskunftsanspruch lediglich unbestimmt tituliert, so kann der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06
    Soweit bei isolierten Auskunftsansprüchen ausnahmsweise die Zulässigkeit der Geltendmachung im Scheidungsverbund dann bejaht wird, wenn dies widerklagend gegen einen Zugewinnausgleichsanspruch geschieht (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1, 3), kann sich die Antragstellerin auch hierauf nicht mit Erfolg berufen.
  • OLG Naumburg, 27.01.2005 - 8 UF 225/04

    Zur Vorabentscheidung wenn ein Anspruch im Wege der Stufenklage im Verbund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06
    Einen solchen Ausnahmefall bilden Stufenverfahren (§ 254 ZPO), in denen ohne Auflösung des Verbundes vorab über die Auskunftsstufe zu entscheiden ist (vgl. nur OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 626; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 384, 386).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06
    Isolierte Auskunftsansprüche, die nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, können daher nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht werden (BGH NJW 1997, 2176, 2177).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 47/09

    Auskunftsanspruch: Aufhebung eines Verbundurteils; Auskunftsanspruch hinsichtlich

    Über deren letzte Stufe, die Zahlungsstufe, ist schließlich gemäß § 623 Abs. 1 ZPO a.F. im Verbund mit der Scheidung und den weiteren Folgesachen (s. dazu auch OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 384; 2007, 410) - erneut - zu entscheiden.
  • OLG Jena, 26.02.2009 - 1 UF 7/08

    Entscheidung in einer Verbundsache durch Teilurteil, Teilrechtskraft des

    Einen solchen Ausnahmefall bilden Stufenverfahren (§ 254 ZPO), in denen ohne Auflösung des Verbundes vorab über die Auskunftsstufe zu entscheiden ist (OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 626; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 410).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Geltendmachung eines der Vorbereitung des

    Isolierte Auskunftsansprüche, die nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, können daher nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht werden (BGH NJW 1997, 2176, 2177; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 9 UF 38/06 [zur Veröffentlichung eingereicht]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.07.2006 - 18 WF 140/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9002
OLG Karlsruhe, 17.07.2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 18 WF 140/06 (https://dejure.org/2006,9002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1378; ZPO § 916
    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).

    Auch soweit die Gegenansicht (zuletzt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.7.2006 - 18 WF 140/06 - zitiert nach juris) den Anspruch auf künftigen Zugewinnausgleich vor Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht durch Arrest, sondern nur durch eine Klage auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB für sicherbar hält, weil diese Vorschrift gegenüber § 916 ZPO lex specialis sei, verkennt diese Rechtsauffassung, dass § 1389 BGB bereits vor dem 1.7.1977 galt, somit zu einer Zeit, als der Zugewinnausgleich erst ab Rechtskraft der Ehescheidung geltend gemacht werden konnte.

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2006 - 5 UF 173/06

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

    Die Gegenmeinung (OLG Karlsruhe 18 WF 140/06, Beschluss vom 17. Juli 2006; OLG Koblenz, FamRZ 1999, 97 ; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1427 ; Staudinger/Thiele, BGB (2000), 1389 Rn. 1; Schwab, Scheidungsrecht, 5. A., Teil VII Rn. 225; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. A., § 1389 Rn. 1 a) überzeugt nicht.
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