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   OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06   

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https://dejure.org/2006,10022
OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06 (https://dejure.org/2006,10022)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.04.2006 - 3 W 446/06 (https://dejure.org/2006,10022)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 (https://dejure.org/2006,10022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Untermietvertrages für eine betreute Gemeinschaftsunterkunft der Diakonie als Aufnahme einer Person in ein Heim; Übernahme einer Versorgungsgarantie durch einen Heimträger als heimmäßige Betreuung einer Person; Mietweise Überlassung von Wohnraum an ältere ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, 'heimmäßige' Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 3
    Stundensatz für die Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 499
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bautzen, 08.02.2006 - 1 T 5/06
    Auszug aus OLG Dresden, 21.04.2006 - 3 W 446/06
    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 08.02.2006 (1 T 5/06) aufgehoben und der Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Kamenz vom 04.01.2006 (4 XVII 165/93) unter seiner Aufrechterhaltung im Übrigen dahin abgeändert, dass zur Vergütung 351, 75 EUR festgesetzt werden.
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

    c) Das Oberlandesgericht sieht sich an einer eigenen Entscheidung nach Maßgabe der unter b) dargestellten Grundsätze durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2006 (3 W 446/06 - FamRZ 2007, 499) gehindert.
  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Hieraus kann indessen nicht geschlossen werden, dass eine Einrichtung schon dann kein Heim im Sinne des Heimgesetzes sei, wenn sie sich in ihren Verträgen das Recht vorbehält, dem Bewohner im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu kündigen (so aber OLG Dresden FamRZ 2007, 499, 500. MünchKomm/Fröschle aaO Rn. 29).

    Er sieht sich daran durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2006 (veröffentlicht in FamRZ 2007, 499 f.) gehindert.

  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06

    Berufsbetreuervergütung: Abgrenzung des "Heims" von "betreutem Wohnen"

    Hieraus aber zu schließen, dass eine Einrichtung schon dann kein Heim i.S. d. HeimG sei, wenn es ihr erlaubt sei, für den Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Heimvertrag zu kündigen (so OLG Dresden, Beschluss v. 21.4.2006, 3 W 0446/06; Deinert/Lütgens in HK-BUR, § 5 VBVG RN 108), überzeugt nicht.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 71/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

    Bei einer solchen vertraglichen Gestaltung erscheint eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie schon im Ansatz nicht gewährleistet, so dass es auf die weitere - unterschiedlich beantwortete - Frage wie weit die Versorgungsgarantie im Falle der Verschlechterung des Gesundheitszustandes gehen muss, nicht ankommt (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2006 - 3 W 0446/06 - einerseits und OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007 - 8 W 519/06 - andererseits).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 72/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

    Bei einer solchen vertraglichen Gestaltung erscheint eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie schon im Ansatz nicht gewährleistet, so dass es auf die weitere - unterschiedlich beantwortete - Frage, wie weit die Versorgungsgarantie im Falle der Verschlechterung des Gesundheitszustandes gehen muss, nicht ankommt (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 21.04.2006 - 3 W 0446/06 - einerseits und OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2007 - 8 W 519/06 - andererseits).
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