Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12591
OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05 (https://dejure.org/2006,12591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.01.2006 - 10 WF 285/05 (https://dejure.org/2006,12591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 10 WF 285/05 (https://dejure.org/2006,12591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 1629 Abs. 3; ; UVG § 7 Abs. 1; ; UVG § 7 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rechtshängigkeit einer Stufenklage und Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
    Da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist, müssen gegebenenfalls die in Frage kommenden Zeitabschnitte gesondert betrachtet werden (BGH, FamRZ 1988, 370).

    Neben dem Zeitmoment kommt es für die Verwirkung auf das Umstandsmoment an, das heißt, es müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).

  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
    Soweit es beim Umstandsmoment auch darauf ankommt, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen, reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrungsgemäß seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, so dass er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH, a.a.O.; Senat, NJW-RR 2002, 870).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
    Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
    Dieser Zahlungsantrag wird mit der Zustellung der Klageschrift hinsichtlich der Stufenklage und nicht erst mit Zustellung des Schriftsatzes, in dem der Zahlungsantrag beziffert wird, rechtshängig (BGH, FamRZ 1995, 729; FamVerf/Schael, § 1, Rz. 382; vgl. auch FamVerf/ Gutjahr, § 1, Rz. 263 sowie Rz. 623).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2016 - 10 WF 150/16

    Verfahrenskostenhilfe bei nachehelichem Unterhalt: Bewilligung für Auskunfts- und

    In einem solchen Fall ist, weil mit der Zustellung der Antragsschrift zugleich auch der Zahlungsantrag rechtshängig wird, grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe nicht allein für die erste Stufe, sondern sogleich für das gesamte Stufenverfahren zu bewilligen (Senat, FamRZ 2007, 55, 56; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 180; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 37).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Zwar steht der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes bis zu dessen Volljährigkeit gehemmt ist ( §§ 204 BGB a.F., 207 BGB n.F.), nach übereinstimmender Auffassung der Annahme einer Verwirkung während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen des Zeit- wie auch des Umstandsmoments erfüllt sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2010, 1093; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 55 ff. ; OLG Frankfurt FamRB 2007, 293 ), OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 16 WF 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11918
OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 16 WF 170/05 (https://dejure.org/2006,11918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2006 - 16 WF 170/05 (https://dejure.org/2006,11918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 16 WF 170/05 (https://dejure.org/2006,11918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit, wenn der Rechtsstreit an ein anderes Gericht abgegeben wird und deshalb keine sachliche Entscheidung erfolgt

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 621 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 § 621 Abs. 3
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabgabe?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2004 - 16 WF 50/04

    Ablehnung eines Familienrichters: Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 16 WF 170/05
    In Fällen, in denen der abgelehnte Richter aus seinem bisherigen Dezernat ausscheidet, ist anerkannt, dass ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch unzulässig wird, da das Rechtsschutzbedürfnis wegfällt (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1997, 305; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2000, 417; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02. August 1996 - 5 SA 14/96 - Juris Rechtsprechung; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1996, 84; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 158; Senat OLGR Karlsruhe 2005, 255 = FamRZ 2005, 1260).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.1996 - 5 Sa 14/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2006 - 16 WF 170/05
    In Fällen, in denen der abgelehnte Richter aus seinem bisherigen Dezernat ausscheidet, ist anerkannt, dass ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch unzulässig wird, da das Rechtsschutzbedürfnis wegfällt (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1997, 305; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2000, 417; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02. August 1996 - 5 SA 14/96 - Juris Rechtsprechung; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1996, 84; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 158; Senat OLGR Karlsruhe 2005, 255 = FamRZ 2005, 1260).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Tatbestandsberichtigungsverfahren ausgeschlossen, besteht an der Entscheidung darüber auch kein Rechtsschutzinteresse (BFH aaO; vgl. ferner BFH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - II B 150/90 - BFH/NV 1992, 518 = juris Tz. 5 und vom 17. Februar 1999 - IV B 41/98 - BFH/NV 1999, 962 f. = juris Tz. 12 zur Unzulässigkeit bei noch ausstehender Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; OLGR Frankfurt 1997, 154 zur Unzulässigkeit bei noch anhängiger Gegenvorstellung; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 55 = juris Tz. 3 zur Unzulässigkeit bei noch vorzunehmender Abgabe des Rechtsstreits).
  • BGH, 27.10.2015 - LwZB 1/15

    Richterablehnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen

    Nach einhelliger Auffassung entfällt es daher, wenn der als befangen abgelehnte Richter aufgrund eines Wechsels der Geschäftsverteilung nicht mehr für die Sache zuständig ist (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 10; BayObLGR 2002, 101; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1260; FamRZ 2007, 55; OLG Celle, OLGR 2008, 216; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 46 Rn. 18; Prütting/Mannebeck, ZPO, 7. Aufl., § 46 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22

    Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige

    10; BayObLGR 2002, 101; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1260; FamRZ 2007, 55; OLG Celle, OLGR 2008, 216; Zöller a.a.O.; Prütting/Mannebeck, ZPO, 7. Aufl., § 46 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 1 W 11/23

    Befangenheitsantrag gegen alle Richter einer Kammer einschließlich früherer

    Nach einhelliger Auffassung entfällt es daher, wenn die als befangen abgelehnte Richterin an ein anderes Gericht abgeordnet oder auch nur der Geschäftsverteilung nach nicht mehr für die Sache zuständig ist und infolgedessen ein anderer Richter mit der Sache befasst wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 10; BayObLGR 2002, 101; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1260 ; FamRZ 2007, 55 ; OLG Celle, OLGR 2008, 216; Zöller a.a.O.; Prütting/Mannebeck, ZPO , 7. Aufl., § 46 Rn. 3).
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