Weitere Entscheidung unten: AG Lüdenscheid, 15.08.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2006 - 12 WF 1613/06   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 § 45
    Streitwert bei Klage und Widerklage im Unterhaltsabänderungsprozess

Verfahrensgang

  • AG Miesbach, 07.09.2006 - 2 F 461/05
  • OLG München, 25.10.2006 - 12 WF 1613/06

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2007, 750

Rechtsprechung
   AG Lüdenscheid, 15.08.2006 - 5 F 571/05   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Einzelfallbetrachtung bei Festlegung des Streitwertes in Ehesachen

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2007, 750



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 WF 88/07  

    Streitwert einer Ehesache: Berücksichtigung von Sozialleistungen bei

    Die Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II, das die frühere Arbeitslosenhilfe abgelöst hat, ist bejaht worden von OLG Hamm (FamRZ 2006, S. 632), verneint worden vom OLG Düsseldorf (FamRZ 2006, S. 807) und dem Amtsgericht Lüdenscheid (FamRZ 2007, S. 750).
  • OLG Schleswig, 28.05.2008 - 8 WF 64/06  

    Streitwert in Ehesachen - Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II

    Wie das OLG Frankfurt (NJW-RR 2008, 310 f. unter Bezugnahme auf AG Lüdenscheid, FamRZ 2007, 750) ausführt, liegt der Grund für den Bedeutungsschwund des Mindeststreitwerts indes nicht in einer zu weiten Fassung des Einkommensbegriffs, sondern darin, dass der Mindestwert von 2000 EUR inzwischen weit hinter dem zurückbleibt, was zwei Personen für drei Monate als Einkommensminimum benötigen; die Umwandlung des durch Kostenänderungsgesetz vom 21. August 1975 (BGBl I S. 2189) eingeführten Mindestwerts von 4000 D-Mark in 2000 Euro hat durch die geänderten Verhältnisse, nicht durch die hier vorgenommene Auslegung ihre Sachgerechtigkeit und Bedeutung verloren.
  • AG Lüdenscheid, 21.04.2009 - 5 F 650/07  
    Das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute ist gem. § 48 Abs. 3 Satz GKG nur maßgeblich für die Einkommensverhältnisse der Parteien als einem von mehreren in § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG beispielhaft geführten Aspekten für die Wertbestimmung (Bundesverfassungsgericht NJW 2005, 2980; OLG Hamm FamRZ 2004, 1297; OLG Dresden FamRZ 2003, 1677, 1678; OLG Oldenburg, 14 WF 236/08, Beschluss vom 26.01.2009; ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. FamRZ 2007, 750).
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