Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06   

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OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.06.2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 PsychKG RP, § 11 Abs 1 PsychKG RP, §§ 70 ff FGG, § 70 FGG
    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Voraussetzungen für eine zulässige Unterbringungsanordnung; Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis als Grundlage für eine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei Suizidgefahr

  • Judicialis

    PsychKG § 1 Abs. 2; ; PsychKG § 11 Abs. 1; ; FGG §§ 70 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berufsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Amtsarzt im Unterbringungsverfahren muß psychiatrische Kenntnisse aufweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 235
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Allein schon die Schwere des Eingriffs in die Freiheit der Person gibt dem zwangsweise Untergebrachten ein rechtlich schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse; dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebieten außerdem die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FG-Prax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Das sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, weil der Staat von Verfassungs wegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 600; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl., Kap. C § 1906 BGB Rdnrn. 13 f).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • LG Koblenz, 20.07.2017 - 2 T 124/17

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung nach

    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 GG; Art. 5 LV; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden, die Freiheitseinschränkung muss stets einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.06.2006, 3W 98/06, OLGR 2006, 875 Rn. 7).

    Dazu gehören - ähnlich wie bei einer vorläufigen gerichtlichen Unterbringung (vgl. Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, 3 W 98/06, Rn 11) - Angaben zum Sachverhalt, zur Vorgeschichte, zu den vorgenommenen Untersuchungen, zu Art und Ausmaß der Störung und dazu, ob der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.

    Auch wenn die Abgrenzung zwischen einem sog. Bilanzselbstmord und durch psychische Erkrankungen beeinflusste Selbsttötungsgedanken im Einzelfall schwierig ist, ist es jedenfalls unzulässig, aus dem Versuch einer Selbsttötung oder aus der Verlautbarung entsprechender Absichten auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung zu schließen; vielmehr ist die Motivation des Betroffenen im Einzelfall zu untersuchen (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, a.a.O. Rn 13).

    Letzteres sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, weil der Staat von Verfassungswegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, a.a.O. Rn 13).

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung dazu wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich gerecht (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 2007 - 5 W 201/07 -, juris, Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 W 92/07 -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 Wx 22/07 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 W 430/03 -, BtPrax 2007, S. 82; OLG München, Beschluss vom 19. September 2006 - 34 Wx 80/06 -, FGPrax 2006, S. 280 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 -, FGPrax 2006, S. 235 ).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Nach dem ärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 - welches den Anforderungen des § 321 Abs. 1 FamFG entspricht, da der erstellende Arzt ... als Facharzt für Psychiatrie, Forensische Psychiatrie und medizinische Begutachtung die vom Gesetz geforderte Qualifikation auf dem Gebiet der Psychiatrie und insofern auch die hier erforderliche Sachkunde besitzt (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 13.07.2016, Az.: XII ZB 46/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 1157 f.; BGH , Beschluss vom 16.12.2015, Az.: XII ZB 381/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 456; BGH , Beschluss vom 09.02.2011, Az.: XII ZB 526/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 630 ff.; BGH , Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 256/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 637 f.; BGH , Beschluss vom 15.09.2010; Az.: XII ZB 383/10, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 1726 f.; OLG Naumburg , Beschluss vom 06.07.2007, Az.: 8 Wx 22/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 186 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 2 W 9/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 77 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 16.01.2007, Az.: 11 Wx 66/06; KG Berlin , FamRZ 2007, Seite 1127; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff.; OLG Zweibrücken , FamRZ 2005, Seite 1196; OLG Zweibrücken , BtPrax 2003, Seiten 80 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 1565 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 901 f.; KG Berlin , FamRZ 1995, Seite 1379; BayObLG , FamRZ 1993, Seiten 351 f.; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 51; BayObLG , …

    Die der anzustellenden Prognose zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen insofern auch nicht des vollen Beweises; sie müssen nur sehr wahrscheinlich sein ( OLG Karlsruhe , FGPrax 2000, Seite 165, 166; BayObLG , FamRZ 2001, Seiten 578 f.; BayObLG , BayObLG-Report 2005, Seiten 117 f; OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 ff.; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff. ).

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Die betroffenen Rechtsgüter unterliegen der Disposition des Patienten, der, soweit er darüber einen freien Willen bilden kann, ggf. zu entlassen ist (BayObLG, Beschl. v. 17.12.2001 - 3Z BR 386/01 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.06.2006 - 3 W 98/06 -, juris Rn 13; Dornis, PsychKG Schleswig-Holstein, Praxiskommentar, 2012, § 7 Rn. 29).
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 53/15

    Rente wegen Erwerbsminderung; Kausalität; Aus Sicherheitsgründen angeordnete

    Außerdem mögen zwar seit der Zeit, aus der das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 1966 stammt, die positiv-rechtlichen Maßstäbe für ein behördliches Einschreiten zur Verhinderung eines Suizids gleich geblieben sein mögen, ihre Auslegung hat sich indes erheblich geändert: Während nach heutigem Verständnis der in freier Selbstbestimmung geplante und versuchte Suizid (sog Bilanzselbstmord) eine Unterbringung nicht rechtfertigt (dazu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06, juris, Rn. 13), wurde seinerzeit jedweder (versuchte) Suizid als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des Gefahrenabwehrrechts betrachtet (dazu rückblickend Vahle, DVP 2014, 91 [92] unter Hinweis auf einschlägiges rechtswissenschaftliches Schrifttum aus den Jahren 1961 und 1972): Hierbei sollte zugleich eine Art Vermutung gelten, wonach der Betroffene sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinde und daher die Risiken einer Selbstgefährdung nicht zutreffend abschätzen könne (so Frotscher, DVBl. 1976, 695 [701]).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

    Es muss also eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Unterbringungsmaßnahme gegeben sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 560; BayObLG FamRZ 2001, 578; OLG München BtPrax 2006, 36; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 235; Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4285
KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 (https://dejure.org/2006,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Bestellung eines Berufsbetreuers ; Annahme eines negativen Betreuervorschlags

  • Bt-Recht

    Vorschlag des Betreuten auf Bestellung eines Berufsbetreuers

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bindung des Gerichts an einen Betroffenenvorschlag zur Bestellung eines bestimmten Berufsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 258
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 651
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).

    bb) Der negative Betreuervorschlag eines Betroffenen hat nicht die gleiche Bindungswirkung für das Gericht wie ein positiv geäußerter Vorschlag (BayObLG, FamRZ 2004, 1600 = Juris, Rdn. 17; Dodegge, FPR, 664, 666).

  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    In diesem Fall steht dem Gericht bei der Auswahlentscheidung kein Ermessen zu (BayObLG, BtPrax 2003, 270 = Juris, Rdn. 11).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
    Die persönliche Anhörung des Betroffenen kann dann geboten sein, wenn Zweifel bestehen, ob der Betreuervorschlag eines Betroffenen seinem wirklichen Willen entspricht (BayObLG, NJOZ 2001, 1482, 1484).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 642/17

    Gesetzgeberischer Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der beruflich

    (1) Die überwiegende Auffassung nimmt einen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung auch gegenüber einem Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, an (KG FGPrax 2006, 258; OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034; BeckOK BGB/G. Müller [Stand: 1. November 2017] § 1897 Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1897 Rn. 14; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; Staudinger/Bienwald BGB [2017] Vor § 1897 Rn. 32 und § 1897 Rn. 52; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133).

    In diesem Fall soll der Vorschlag des Betroffenen ausnahmsweise doch bindend sein (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Eine Bindung wird zuweilen auch bejaht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258).

    Ob die Eignung des ehrenamtlichen Betreuers entfällt, wenn zwischen Betroffenem und vorgeschlagenem Berufsbetreuer eine enge persönliche Beziehung besteht (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; LG Kleve FamRZ 2016, 2034 f.; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; Palandt/Götz BGB 77. Aufl. § 1897 Rn. 20; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), entzieht sich allerdings einer pauschalen Betrachtung.

    (e) Ob der Auffassung, nach der der Vorschlag eines vermögenden Betroffenen ausnahmsweise bindend sein soll (vgl. OLG Jena FamRZ 2001, 714, 715; Prütting/Wegen/Weinreich/Bauer BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 6; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 4. Aufl. S. 133; offen gelassen KG FGPrax 2006, 258), beizutreten ist, kann hier dahin stehen, weil der Betroffene nicht vermögend ist.

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Betreuung bereit ist, § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.06.2006, AZ. 1 W 36/06, Rdn. 6, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Dies gilt regelmäßig, wenn - wie hier - der nur gelegentliche und sehr geringe Betreuungsbedarf die Tätigkeit eines Berufsbetreuers nicht erfordert und die Vergütung aufgrund der Mittellosigkeit der Betroffenen aus der Staatskasse zu zahlen wäre (vgl. KG Berlin, FGPrax 2006, 258; BayObLG, BtPrax 1999, 247).
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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7884
KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 W 177/06 (https://dejure.org/2006,7884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anregung der Bestellung eines Betreuers von dem Sozialpsychiatrischen Dienst unter Beifügung einer ärztlichen Stellungnahme ; Nachholung der Begutachtung eines Betreuten; Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung ; Qualitative ...

  • Bt-Recht

    Antrag des Betreuten auf Aufhebung der Betreuung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 260
  • FamRZ 2007, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Die Einfügung von § 68b Abs. 1a FGG durch das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat nichts daran geändert, dass das Vormundschaftsgericht die Erstattung eines Gutachtens im Sinne des § 68 Abs. 1 FGG grundsätzlich selbst zu veranlassen hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94, FamRZ 1995, 1279 = KGR Berlin, 1995, 248).

    Der Verwertung dieser Stellungnahme als Gutachten im Sinne von § 68b Abs. 1 S. 1 FGG steht bereits entgegen, dass sie das Gericht entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nicht "eingeholt" und eigens in Auftrag gegeben hat (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = Juris, Rdn. 9).

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass dem Betroffenen das nunmehr einzuholende Gutachten auszuhändigen sein wird, soweit nach Einschätzung des Sachverständigen hiervon keine erheblichen Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind, Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 = Juris, Rdn. 13).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06
    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10831
OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2006 - 33 Wx 124/06 (https://dejure.org/2006,10831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Vorführung zur Begutachtung, Unanfechtbarkeit der Anordnung

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 6

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b Abs. 3 § 69i Abs. 3, Abs. 6
    Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei möglicher Verlängerung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverlängerung - kein Rechtsmittel gegen Anordnung der psychiatrischen Begutachtung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 212
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

    Anders läge es allenfalls, wenn das Verfahren ausschließlich auf die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel gerichtet wäre (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Sie ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig, weil die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wurde (BayObLGZ 1993, 253/255).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 189/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Unzulässigkeit der Erstbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung eines Gerichts kann nicht durch dessen Ausspruch der Anfechtung unterworfen werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1009 m.w.N. zu einer ähnlichen Problematik bei § 574 ZPO), erst recht nicht durch eine bloße Belehrung außerhalb der Entscheidung.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Dies entspricht dem auch im Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsatz, dass ein weiteres Rechtsmittel immer dann zulässig ist, wenn die erste Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist (vgl. etwa BGH NJW 1992, 3305; BayObLG FGPrax 2006, 212).
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10571
OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 33 Wx 221/05 (https://dejure.org/2006,10571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; FGG § 27
    Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher Bestellung eines neuen Betreuers mit gleichem Aufgabenkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch verfahrensrechtliche Überholung; Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung bei zeitnaher Bestellung eines neuen Betreuers mit den gleichen Aufgabenkreisen durch das Vormundschaftsgericht; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Die Anforderung eines weiteren Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und kann dann erforderlich sein, wenn das vorliegende Gutachten an gravierenden Mängeln leidet, in unauflösbarem Widerspruch zu anderen gutachtlichen Äußerungen steht, Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder ein anderer Gutachter über überlegene Diagnosemittel und Fachkenntnisse verfügen würde (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 15 FGG Rn. 33; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 46).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der (hier nicht gegebenen) engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der (hier nicht gegebenen) engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Ob auch in Betreuungssachen eine derartige Entscheidung in Ausnahmefällen geboten sein kann, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vgl. z.B. Senat in BtPrax 2006, 151).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Erforderlich ist die wiederholte Anhörung aber dann, wenn die Sitzungsniederschrift des Vormundschaftsgerichts oder die Beschlussgründe den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen nicht ausreichend vermitteln, das Vormundschaftsgericht den Betroffenen verfahrenswidrig angehört hat oder die Anhörung schon längere Zeit zurückliegt (vgl. OLG München BtPrax 2006, 151; BayObLG FamRZ 2001, 1646; Senat a.a.O.; Keidel -Kayser, FG, 15. Aufl., § 69g Rdnr 29).
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