Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.07.2006 - 4 W 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4436
OLG Celle, 04.07.2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 W 106/06 (https://dejure.org/2006,4436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren auf Eigentumsumschreibung: Folgen der nachträglichen Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für Willenserklärungen in einem notariellen Grundstückskaufvertrag mit einem Betreuten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 GBO; § 18 Abs. 1 S. 1 GBO; § 1903 BGB; § 878 BGB; § 130 BGB; § 892 Abs. 1 S. 2 BGB
    Unterscheidung zwischen Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis bei Grundbuchsachen; Verweigerung einer Eintragung durch das Grundbuchamt; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels der nach dem materiellen Konsensprinzip vom Grundbuchamt zu prüfenden ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 130 Abs. 2; 878; 1903
    Anwendbarkeit des § 130 Abs. 2 BGB bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis bei Grundbuchsachen; Verweigerung einer Eintragung durch das Grundbuchamt; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels der nach dem materiellen Konsensprinzip vom Grundbuchamt zu prüfenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswirkung eines Einwilligungsvorbehalts auf erklärte Auflassung

  • Judicialis

    BGB § 130 Abs. 2; ; BGB § 878; ; BGB § 1903

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 2; BGB § 878; BGB § 1903
    Anordung eines Einwilligungsvorbehalt - Kein Einfluss auf Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwilligungsvorbehalt bei Grundstückskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3501
  • DNotZ 2006, 923
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 234/14

    Erfüllungswirkung einer Zahlung an einen Betreuten

    (1) Durch den Einwilligungsvorbehalt erlangt ein Betreuter im Geltungsbereich dieses Vorbehalts eine vergleichbare Rechtsstellung wie ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger (vgl. BT-Drucks. 11/4528, S. 138; OLG Celle DNotZ 2006, 923; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2013, § 1903 Rn. 98; MünchKommBGB/Schwab, 6. Aufl., § 1903 Rn. 43; HK-BUR/Bauer/Walther, Stand November 2014, § 1903 BGB Rn. 26; Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 1903 BGB Rn. 23; Müller in BeckOK BGB, Stand 1. November 2014, § 1903 Rn. 15).
  • LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16

    Stiftung; Vorstandsbestellung durch Testament des Stifters

    Dass zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Bestellungserklärung die Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes auf das Kuratorium nach § 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung übergegangen war, steht dem nicht entgegen, da insoweit auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung abzustellen ist und die Bindungswirkung nur durch einen vorherigen oder gleichzeitigen Widerruf hätte beseitigt werden können (vgl. Palandt/ Ellenberger , 76. Aufl. 2017, § 130 Rn 11; BGH, Beschluss vom 19.10.1967, III ZB 18/67, juris Rn 21; OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006, 4 W 106/06, NJW 2006, 3501, 3502).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5028
OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Betreuerentlassung, Mitbetreuung, Gemeinschaftliche Betreuung, Betreuermehrheit

  • Judicialis

    BGB § 1899; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1899 § 1908b Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der Begründungspflicht - Tatsachenentscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung ist vom Vormundschaftsgericht ausführlich zu begründen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der Rechnungslegung für die Fortführung der Betreuung; Entlassung eines Betreuers aus seiner Betreuungsfunktion aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes; Unzuverlässigkeit eines Betreuers aufgrund einer Alkoholkrankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 124
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Begründung ist jedenfalls immer dann geboten, wenn in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird; denn ihm muss eine sachgemäße Verteidigung ermöglicht werden (Keidel/Meyer-Holz unter Hinweis auf BVerfGE 6, 32/44; 40, 276/286 und 50, 287/290).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • KG, 26.01.1999 - 19 WF 100/99
    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Entscheidung ist dann als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BGH MDR 1996, 604; KG MDR 1999, 1151/1152).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des

    Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10000
OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06 (https://dejure.org/2006,10000)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2006 - 33 AR 14/06 (https://dejure.org/2006,10000)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 33 AR 14/06 (https://dejure.org/2006,10000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei zwangsweiser Unterbringung, Justizvollzugsanstalt, Erziehungsanstalt, Psychiatrisches Krankenhaus

  • Judicialis

    FGG § 65 Abs. 1; ; FGG § 65a Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 65 Abs. 1 § 65a Satz 2
    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei zwangsweiser Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Forensische Unterbringung - gewöhnlicher Aufenthalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Gewöhnlicher Aufenthalt" i.S.d. §§ 65 Abs. 1, 65a S. 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) bei zwangsweiser Unterbringung eines Betreuten in einer Justizvollzugsanstalt, Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus; ...

Verfahrensgang

  • AG Erding - 3 AR 308/06
  • AG Rosenheim - 2 XVII 395/06
  • OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06
    Die zwangsweise Unterbringung eines Betreuten in einer Justizvollzugsanstalt, Entziehungsanstalt oder psychiatrischen Krankenhaus begründet dann einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 65 Abs. 1, § 65a Satz 2 FGG, wenn er keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der zwangsweisen Unterbringung hat (im Anschluss an BayObLG BtPrax 2003, 123).

    Jedoch kann dies nicht gelten, wenn die betroffene Person keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der zwangsweisen Unterbringung hat (BayObLG BtPrax 2003, 123).

  • OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05

    Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06
    Das Oberlandesgericht München ist zur Entscheidung über die Abgabe des Verfahrens nach § 46 Abs. 2, § 65a Abs. 1 Satz 1 FGG zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005, FamRZ 2005, 1577).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 10 UF 78/95

    Scheidung nach deutschem Recht für ausländischen Flüchtling - IPR,

    Auszug aus OLG München, 13.12.2006 - 33 AR 14/06
    Zwar begründet das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben (z.B. Strafhaft, Untersuchungshaft, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nicht ohne weiteres einen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort (OLG Köln FamRZ 1996, 946).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2023 - 19 AR 3/22

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens bei Unterbringung des Betroffenen

    In Einklang damit begründet nach zutreffender Ansicht die zwangsweise Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus jedenfalls dann einen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der zwangsweisen Unterbringung hat (vgl. OLG München BtPrax 2007, 29 mwN).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 1 AR 22/23
    Zwar führen - auch längere - Klinik- oder Haftaufenthalte in der Regel nicht dazu, dass der Ort der Klinik oder der Haft zum gewöhnlichen Aufenthalt wird (Senat, Beschluss vom 11.3.2016, 1 (Z) SA 7/16; Beschluss vom 11.12.2015, 1 (Z) SA 42/15; OLG Hamburg BeckRS 2018, 43198; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.7.2014, 5 AR 16/14, zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 2007, 517, 518; OLG München, Beschluss vom 13.12.2006, 33 AR 14/06, zitiert nach juris; Jürgens/Kretz, Betreuungsrecht, 7. Aufl., § 273 FamFG, Rn. 4, und § 272 FamFG, Rn. 5; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch, FamFG, 7. Aufl., § 273, Rn. 2, und § 272, Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6958
OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06 (https://dejure.org/2006,6958)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.12.2006 - 3 W 124/06 (https://dejure.org/2006,6958)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 3 W 124/06 (https://dejure.org/2006,6958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Rechtspflegers für ein Sammelvermögen; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Beschwerdeführers; Unentgeltlichkeit der Führung einer Pflegschaft; Festsetzung der Vergütung eines Rechtspflegers gegen die Staatskasse

  • Judicialis

    BGB § 1914; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1836 ff.; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de

    BGB § 1914; BGB § 1915 Abs. 1; BGB §§ 1836 ff.
    Vergütung für die Pflegschaft über ein Sammelvermögen - Festsetzung gegen die Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 133
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.1981 - 3 W 14/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass dem Beschwerdeführer, wenn das Beschwerdegericht sein Rechtsmittel nach sachlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen hat, obwohl es als unzulässig hätte verworfen werden müssen, die weitere Beschwerde zusteht (vgl. Senat OLGZ 1981, 396, 397; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdn. 10).
  • BGH, 25.09.1972 - II ZR 28/69
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 3 W 124/06
    Der Sammelvermögenspfleger verwaltet im Rahmen seiner Tätigkeit die gesammelte Vermögensmasse und hat sie deren Bestimmung entsprechend zu verwenden; er ist also nicht Vertreter von Personen, sondern Sachpfleger (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1972, II ZR 28/69 Rn. 27, zit. nach juris).
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