Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 13.02.2007 | EGMR, 10.04.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1615 l, 1570; GG Art. 6 Abs. 5
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 6 Abs. 5; BGB § 1615 l Abs. 2 Satz 3

  • RA Kotz

    Unterhaltsanspruch - Betreuung ehelicher und nicht ehelicher Kinder

  • fr-blog.com

    Unterschiedliche Unterhaltsdauern ehliche und nichteheliche Mütter

  • pwp1.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Müttern beim Betreuungsunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1615 l, 1570; GG Art. 6 Abs. 2, 5
    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

  • rechtseck.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Dauer des Unterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder

  • t-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche: Eheliche und nichteheliche Kinder gleichzustellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche: Eheliche und nichteheliche Kinder gleichzustellen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Reform des Unterhaltsrechts vorerst gestoppt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regierungskoalition einigt sich auf modifizierte Reform des Unterhaltsrechts

  • finanztip.de (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche ehelicher und nicht ehelicher Kinder verfassungswidrig

  • klemmpartner.de (Kurzinformation)

    Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrig

  • klemmpartner.de (Kurzinformation)

    Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrig

  • rkkm.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

  • meisterernst.de (Zusammenfassung und Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt nach § 1615l BGB: Unterhaltsbefristung gem. § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 5.7.2007)

    Unehliche Kinder mit ehelichen Kindern gleichgestellt

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 8.6.2007)

    Unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche verfassungswidrig

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  • anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhaltsreform

  • blogspot.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Persönliche Betreuung der Kinder durch die Eltern - Ist § 1570 BGB verfassungswidrig?

  • pwp1.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Müttern beim Betreuungsunterhalt

Sonstiges (17)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 und zum Urteil des BGH XII ZR 37/05 (Betreuungsunterhalt)" von RA Jörn Hauß, FA FamR, original erschienen in: FamRB 2007, 211 - 214.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Elternteile)" von RiAG Dr. Martin Menne, original erschienen in: ZKJ 2007, 316 - 317.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder)" von Jörn Hauß, original erschienen in: FamRB 2007, 226 - 227.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Dauer des Unterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder)" von RA Esther Caspary, FA FamR, original erschienen in: NJW 2007, 1741 - 1742.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Verfassungswidrigkeit des § 1615 I Abs. 2 S. 3 BGB)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2007, 315 - 316.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Der Unterhaltsanspruch gem. § 1615l BGB nach neuem Recht" von Dr. Rainer Kemper, original erschienen in: ZFE 2008, 126 - 130.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Entscheidung des BVerfG v. 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 zur unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder" von RiAG Dr. Wolfram Viefhues, original erschienen in: ZFE 2007, 244 - 249.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Eltern- Kind- Verhältnisse" von Prof. Dr. Eva Schumann, original erschienen in: FF 2007, 227 - 234.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 28.2.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Betreuungsunterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder)" von Prof. Dr. Ulrich Foerste, original erschienen in: JZ 2008, 42 - 44.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04 (Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig)" von RIOLG Dr. Winfried Maier, original erschienen in: FamRZ 2007, 1076 - 1077.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 28.02.2007, Az.: 1 BvL 9/04" von RA Dr. Winfried Born, FAFamR, original erschienen in: FamRZ 2007, 973 - 974.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Unterhaltsreform nach dem Urteil des BVerfG zum Betreuungsunterhalt" von Prof. Dr. Marina Wellenhofer, original erschienen in: FamRZ 2007, 1282 - 1289.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Einheitlicher Betreuungsunterhalt bei ehelicher und außerehelicher Kindschaft" von Wiss. Mit. Dr. Christine Budzikiewicz, original erschienen in: NJW 2007, 3536 - 3538.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Koinzidenz - Zur gegenwärtigen Lage der Unterhaltsreform" von Prof. Dr. Dieter Schwab, original erschienen in: FamRZ 2007, 1053 - 1057.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Reformbedarf bei Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn?" von RA Dr. Walter Kogel, FAFamR, original erschienen in: AnwBl 2008, 553 - 558.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Unterhaltsrechtsreform und Arbeitsrecht" von Prof. Dr. Dagmar Kaiser, original erschienen in: NZA 2008, 665 - 670.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Zur notwendigen Neugestaltung des Betreuungsunterhalts" von Prof. Dr. Martin Löhnig und Wiss. Mit. Mareike Preisner, LL.M., original erschienen in: FamRZ 2010, 2029 - 2035.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 118, 45
  • NJW 2007, 1735
  • MDR 2007, 1020
  • FamRZ 2007, 1076 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 965



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Wird zitiert von ... (36)  

  • LSG Bayern, 30.09.2009 - L 1 R 204/09  

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Rente wegen Todes - Erziehungsrente -

    § 47 Abs. 1 SGV VI in der Fassung von Artikel 1 Nr. 15 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2004 (BGBl I, S. 554) verletzt Art. 6 Abs. 5 GG, indem die Erziehung gemeinsamer nichtehelicher Kinder der Erziehungsperson und des verstorbenen anderen Elternteils keinen Anspruch auf eine Erziehungsrente auszulösen vermag (Anknüpfung an BVerfGE 118, 45).

    Dieses Grundrecht enthält einen Verfassungsauftrag, der die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes zum Ziel hat und den Gesetzgeber verpflichtet, nichtehelichen Kindern durch positive Regelungen die gleichen Bedingungen für ihre körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern (BVerfGE 118, 45 ).

    Insoweit wird vielmehr voll auf BVerfGE 118, 45 verwiesen; die dort angestellten Erwägungen gelten nach Auffassung des Senats ohne Einschränkung auch für die Vorenthaltung einer Erziehungsrente.

    Denn Art. 6 Abs. 5 GG verbietet auch eine mittelbare Schlechterstellung (BVerfGE 118, 45 ).

    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (BVerfGE 118, 45 ).

    a) Es kann offen bleiben, ob der strenge Maßstab, der sich aus der Entscheidung BVerfGE 118, 45 herauslesen lässt, dann relativiert werden kann, wenn die Benachteiligung nichtehelicher Kinder nur "zufällig" oder "beiläufig" geschieht.

    b) Der Maßstab zur Beurteilung, ob die festgestellte Verschiedenbehandlung gerechtfertigt werden kann, muss im Prinzip der gleiche sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 118, 45 angelegt hat.

    Die somit festgestellte Unterhaltsersatzfunktion sowie der Umstand, dass eine Erziehungsrente allein wegen der Erziehung eines Kindes gewährt wird, gebieten es, die Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 118, 45 - und insbesondere den strengen Maßstab bezüglich einer Rechtfertigung der Ungleichbehandlung - entsprechend heranzuziehen.

    a) Was die Benachteiligung der nichtehelichen Kinder angeht, kann diese nicht mit unterschiedlichen tatsächlichen Lebensbedingungen oder mit einer Bandbreite unterschiedlicher Lebensgestaltungen, die bei Nichtverheirateten im Gegensatz zu Ehepaaren anzutreffen sind, gerechtfertigt werden; die entsprechenden Passagen aus der den Unterhalt betreffenden Entscheidung BVerfGE 118, 45 gelten hier entsprechend (BVerfGE 118, 45 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Gesichtspunkt in der Entscheidung BVerfGE 118, 45 letztlich für unmaßgeblich befunden (BVerfGE 118, 45 ).

    Wer daraus ein schutzwürdiges Vertrauen der Ehepartner dahin ableitet, dass auch bei Scheitern der Ehe unter bestimmten Voraussetzungen noch eine nachwirkende Solidarität zum Tragen kommt, die bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von vornherein fehlt, verkennt einerseits die Kernaussage der Entscheidung BVerfGE 118, 45.

    Wie die Entscheidung BVerfGE 118, 45 jedoch zeigt, besteht für solche Erwägungen im Rahmen von Art. 6 Abs. 5 GG kein Raum.

    Auch wenn eine Sozialleistung sich als nicht essentielles, verfassungsrechtlich nicht gefordertes staatliches "Benefizium" darstellt, dürfen nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen nur unter engen Voraussetzungen benachteiligt werden (vgl. BVerfGE 118, 45 ).

    Da die Erziehungsrente vom Grundsatz her der Erziehungsperson eine Kompensation für den durch den Tod des Partners entgangenen Unterhaltsanspruch gewähren soll, ist es angemessen, die Prüfungsfrist des Gesetzgebers erst dann anlaufen zu lassen, wenn die Entscheidung BVerfGE 118, 45 im Unterhaltsrecht umgesetzt ist.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen (BVerfGE 118, 45 ).

    Das folgt bereits aus der Entscheidung BVerfGE 118, 45.

    Dort war wie hier die Mutter des betroffenen Kindes Klägerin im Ausgangsverfahren (BVerfGE 118, 45 ).

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05  

    Familienrecht - Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils

    Bis zum Inkrafttreten dieser Neuregelung sei der gleichheitswidrige Zustand allerdings hinzunehmen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973).

    Dabei habe er allerdings in jedem Fall einen gleichen Maßstab hinsichtlich der Dauer des wegen der Kinderbetreuung gewährten Unterhaltsanspruchs bei nichtehelichen und ehelichen Kindern zugrunde zu legen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 969, 973).

    In diesen Fällen verbietet Art. 6 Abs. 5 GG eine Differenzierung zwischen dem Wohl ehelich oder außerehelich geborener Kinder (vgl. schon Senatsurteil BGHZ 168, 245, 257 f. = FamRZ 2006, 1362, 1366; BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 968 f.).

    Die nach Art. 6 Abs. 5 GG gebotene Schaffung gleicher Lebensbedingungen für ehelich wie nichtehelich geborene Kinder schließt es nicht aus, wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, einen geschiedenen Elternteil unterhaltsrechtlich besser zu stellen als einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden Kinder auswirken kann (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 970).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07  

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Soweit eine Privilegierung der Ehe darauf beruht, dass aus ihr Kinder hervorgehen, ist die verfassungsrechtlich zulässige und geforderte Förderung von Eltern im Übrigen in erster Linie Gegenstand des Grundrechtsschutzes der Familie und als solche nicht auf verheiratete Eltern beschränkt (vgl. BVerfGE 106, 166 ; 112, 50 ; 118, 45 ).
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  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06  

    Familienrecht - Unterhaltsverpflichtung gegenüber neuem und ehemaligem Partner

    Denn auch jener verfassungswidrige Zustand war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2008 (Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 BGBl. I S. 3189, 3193) hinzunehmen (vgl. BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09  

    Anforderungen an die Darlegungspflicht eines Gerichts bei einer Vorlage nach Art.

    Wegen des Zusammenhangs einer finanziellen Schlechterstellung der Mutter mit diesem Nachteil für das Kind verweist das Landessozialgericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder (Hinweis auf BVerfGE 118, 45 [63, 65 bis 67]).

    Denn Art. 6 Abs. 5 GG verbiete schon die mittelbare Schlechterstellung (Hinweis auf BVerfGE 118, 45 [62]).

    Fehle es an solchen Gründen, sei eine Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder nur durch kollidierendes Verfassungsrecht zu rechtfertigen (BVerfGE 118, 45 [62] m. w. N.).

    Der Maßstab zur Beurteilung einer Rechtfertigung der Ungleichbehandlung müsse der gleiche sein, den das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 118, 45 angelegt habe.

    Dass die Ehepartner mit der Heirat eine Solidar- und Einstandsgemeinschaft begründeten, die bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vermieden werde, rechtfertige die Ungleichbehandlung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 118, 45) nicht.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 (BVerfGE 118, 45) führe zu keiner anderen Beurteilung.

    Weiter fehlen Überlegungen dazu, ob es für die den Art. 3 Abs. 1 GG mit prägende Wertung des Art. 6 Abs. 5 GG von Bedeutung ist, dass es nicht um einen Betreuungsunterhaltsanspruch des erziehenden Elternteils gegen den anderen Elternteil geht (vgl. dazu BVerfGE 118, 45), sondern um einen Anspruch gegen einen Dritten, die Rentenversicherung, der in keiner Weise davon abhängig ist, ob durch den Todesfall etwaige Betreuungsunterhaltsansprüche verloren gegangen sind.

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08  

    Familienrecht - Bemessung des Unterhaltsbedarfs wegen Betreuung

    Bis zur Neuregelung des verfassungswidrigen Zustands war die frühere Regelung allerdings nach den ausdrücklichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts hinzunehmen (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 973 Tz. 77).

    Damit hat er sichergestellt, dass ein Kind ab diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche Betreuung erfahren kann, während sein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965, 972 Tz. 73; Puls FamRZ 1998, 865, 870 f.).

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07  

    Familienrecht - Beweislast bei Befristung des Unterhalts

    Insoweit unterscheidet er sich zur Höhe von anderen Tatbeständen des nachehelichen Unterhalts wie dem Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2007, 965, 971 und Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - XII ZR 37/05 - FamRZ 2007, 793, 798), dem Unterhaltsanspruch bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit nach § 1574 BGB oder dem Ausbildungsunterhalt nach § 1575 BGB, die im Ansatz auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile abstellen (vgl. BT-Drucks. 7/4361 S. 15).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10  

    Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft

    Art. 6 Abs. 5 GG enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Verfassungsauftrag, der die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes zum Ziel hat und den Gesetzgeber verpflichtet, nichtehelichen Kindern durch positive Regelungen die gleichen Bedingungen für ihre körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 40 mwN).

    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 40 mwN).

    Es fällt demnach nicht nur in den Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, bei jeweils gesicherter Vaterschaft die gleichen Bedingungen zu schaffen (so etwa bei Zuerkennung von Unterhaltsansprüchen an den kinderbetreuenden Elternteil; BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 55 ff. mwN), sondern auch die Entziehung eines einmal erlangten rechtlichen Status nicht aus sachlich nicht gerechtfertigten Gesichtspunkten für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich auszugestalten.

    Da Art. 6 Abs. 5 GG fordert, nichtehelichen Kindern gleiche Lebensbedingungen wie ehelichen Kindern zu schaffen, untersagt die Verfassungsnorm zugleich eine Privilegierung ehelicher Kinder, die mit dem Schutz der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG begründet wird, weil dies dem Gleichstellungsgebot gerade zuwiderliefe (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 55).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05  

    Familienrecht - Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

    Insoweit unterscheidet er sich von anderen Tatbeständen des nachehelichen Unterhalts, wie dem Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2007, 965, 971), dem Unterhaltsanspruch bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit nach § 1574 BGB oder dem Ausbildungsunterhalt nach § 1575 BGB, die im Ansatz auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile abstellen (vgl. BT-Drucks. 7/4361 S. 15).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 90/10  

    Familienrecht - VerfG-Vorlage: Recht zur Anfechtung der Vaterschaft

    Art. 6 Abs. 5 GG enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Verfassungsauftrag, der die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes zum Ziel hat und den Gesetzgeber verpflichtet, nichtehelichen Kindern durch positive Regelungen die gleichen Bedingungen für ihre körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 40 mwN).

    Fehlt es an solchen zwingenden tatsächlichen Gründen für die Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder, lässt sich diese nur durch kollidierendes Verfassungsrecht rechtfertigen, das mit Art. 6 Abs. 5 GG abzuwägen ist (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 40 mwN).

    Es fällt demnach nicht nur in den Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG, bei jeweils gesicherter Vaterschaft die gleichen Bedingungen zu schaffen (so etwa bei Zuerkennung von Unterhaltsansprüchen an den kinderbetreuenden Elternteil; BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 55 ff. mwN), sondern auch die Entziehung eines einmal erlangten rechtlichen Status nicht aus sachlich nicht gerechtfertigten Gesichtspunkten für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich auszugestalten.

    Da Art. 6 Abs. 5 GG fordert, nichtehelichen Kindern gleiche Lebensbedingungen wie ehelichen Kindern zu schaffen, untersagt die Verfassungsnorm zugleich eine Privilegierung ehelicher Kinder, die mit dem Schutz der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG begründet wird, weil dies dem Gleichstellungsgebot gerade zuwiderliefe (BVerfGE 118, 45 = FamRZ 2007, 965 Rn. 55).

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05  

    Familienrecht - Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 114/08  

    Ehegattenunterhalt - Keine Erwerbsobliegenheit wegen überobligatorischer

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08  

    Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615 l Abs. 2 S. 4 BGB

  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07  

    Familienrecht - Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10  

    Familienrecht - Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern

  • BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11  

    Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09  

    Familienrecht - Verlust von Ausbildungsunterhaltsanspruch?

  • VG Berlin, 26.11.2008 - 2 A 81.06  

    Antrag auf Feststellung, die deutsche Staatsangehörige durch Erklärung nach §

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 155/98  

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze von drei Jahren für den

  • OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07  

    Sozialversicherung: Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Heirat nach Leistung

  • OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08  

    Nachehelichenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts wegen der Betreuung

  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08  

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

  • OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08  

    Befristung des Unterhaltsanspruchs wegen außerehelicher Geburt eines Kindes

  • OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 UF 52/09  

    Nachehelicher Unterhalt: Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft

  • KG, 08.01.2009 - 16 UF 149/08  

    Betreuungsunterhalt: Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines achtjährigen Kindes;

  • OLG Bremen, 20.02.2008 - 4 WF 175/07  

    Unterhaltsanspruch der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11  

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • OLG Schleswig, 19.01.2009 - 15 UF 124/08  

    (Geschiedenenunterhaltsvereinbarung: Schärfere Erwerbsobliegenheit nach

  • OLG Oldenburg, 14.07.2011 - 14 UF 49/11  

    Betreuungsunterhalt, Verlängerung

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 1 UF 207/07  

    Zeitliche Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 5 UF 45/09  

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

  • LG Memmingen, 27.04.2009 - 2 O 2548/05  

    Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

  • BFH, 21.03.2012 - III B 52/11  

    Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

  • OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 3 UF 124/08  

    § 1570 BGB

  • FG Niedersachsen, 27.06.2011 - 16 K 123/11  

    Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen

  • OLG Celle, 23.06.2010 - 14 U 23/10  

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Anwendbares Recht bei vor dem 1. Januar 2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung

  • Judicialis
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Begrenzung der gesetzlichen Anwaltsvergütung in Verfahren mit besonders hohen Streitwerten ist verfassungsgemäß

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Begrenzung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hoher Streitwert: Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de , S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    RVG § 22 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1; GKG § 39 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro

Sonstiges (4)

  • bundesrat (Verfahrensmitteilung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 13.02.2007, Az.: 1 BvR 910/05 u. 1 BvR 1389/05 (Verfassungsmäßigkeit der Streitwertbegrenzung in § 22 RVG)" von RiBVerfG Gaier, original erschienen in: AGS 2007, 418 - 424.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 13.02.2007, Az.: 1 BvR 910/05 (Keine Verfassungswidrigkeit der Wertgrenze von 30 Mio. Euro)" von RA Prof Dr. Christian Kirchberg, original erschienen in: BRAK-Mitt 2007, 165 - 166.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 13.02.2007, Az.: 1 BvR 910/05 - 1 BvR 1389/05 (Die Begrenzung der gesetzlichen Anwaltsvergütung in Verfahren mit besonders hohen Streitwerten ist verfassungsgemäß" von RA Dr. Volker Römermann, original erschienen in: BB 2007, 1184 - 1185.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 118, 1
  • NJW 2007, 2098
  • MDR 2007, 1043
  • FamRZ 2007, 965 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 974 (Ls.)
  • DVBl 2007, 754
  • BB 2007, 1179
  • AnwBl 2007, 535



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07  

    Berufsrecht: Höheres Honorar für Strafverteidiger?

    Der Schutz der berufsbezogenen Vertragsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht deshalb in Frage gestellt, weil der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen in einem Umfeld stattfinden muss, das es dem Rechtsanwalt erschwert, seine Honorarvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfGE 118, 1 ).

    Abgesehen davon, dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen (vgl. § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ), erlangt bei Vereinbarung eines höheren Honorars faktisch die Leitbildfunktion der gesetzlichen Gebührenordnung maßgebliche Bedeutung (vgl. BVerfGE 118, 1 ).

    Auch die Begrenzung des Einkommens von Rechtsanwälten ist für sich genommen kein legitimes Ziel für Eingriffe in die Berufsfreiheit (vgl. BVerfGE 118, 1 ).

    Zwar gehört es auch zum Schutzauftrag des Staates, darauf zu achten, dass die Justizgewährung nicht durch zu hohe Anwaltskosten erschwert wird (vgl. BVerfGE 118, 1 ).

    Zwar wäre es verfassungsrechtlich bedenklich, wehrt sich jenseits der Fälle der Pflichtverteidigung kein Rechtsanwalt mehr bereit fände, zu einer angemessenen vertraglichen Vergütung oder den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden (vgl. BVerfGE 118, 1 ).

  • LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10  
    Die Berufsfreiheit umfasst die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistungen am Markt (BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz. 66).

    Ihm wird die Freiheit genommen, eine ,,angemessene" Vergütung selbst festzulegen (BVerfG NJW 1991, 555; NJW 2007, 979; BVerfG NJW 2007, 2098 f. Tz.66; BGH NJW 2004, 941, 942; Hufen, aaO § 35 Rn. 20; Jarass in Jarass/Pieroth, aaO Art. 12 Rn. 11).

    Betroffenen in den Blick genommen werden (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 Tz. 85).

    geschaffene Gesamtsystem (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 f. Tz. 86).

    Damit beurteilt sich die Geeignetheit der Regelung wie bei Rechtsanwälten nicht in Bezug auf den einzelnen Apotheker oder einzelne Gruppen hieraus, sondern ist auf das verordnungsrechtlich geschaffene System insgesamt zu beziehen (BVerfG NJW 2007, 2098, 2101 Tz. 86).

  • LG Köln, 17.05.2011 - 21 O 763/10  
    Die Berufsfreiheit umfasst die wirtschaftliche Verwertung der beruflich erbrachten Leistungen am Markt (BVerfG, NJW 2007, 2098 f. Tz. 66; siehe zu den Ausführungen zu aa) insgesamt auch LG Saarbrücken, a.a.O.).

    Vielmehr müssen die verschiedenen Begünstigungen und Belastungen aller von der Regelung Betroffenen in den Blick genommen werden (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 Tz. 85).

    Die Verhältnismäßigkeit der konkreten Regelung beurteilt sich nämlich bei solchen pauschalierenden Regelungssystemen nicht aus der Sicht des Apothekers allein, sondern - wie bei Rechtsanwälten - mit Blick auf das durch die Regelung geschaffene Gesamtsystem (BVerfG NJW 2007, 2098, 2100 f. Tz. 86).

    Damit beurteilt sich die Geeignetheit der Regelung - wie bei Rechtsanwälten - nicht in Bezug auf den einzelnen Apotheker oder einzelne Gruppen hieraus, sondern ist auf das verordnungsrechtlich geschaffene System insgesamt zu beziehen (BVerfG NJW 2007, 2098, 2101 Tz. 86).

mehr

Rechtsprechung
   EGMR, 10.04.2007 - 6339/05   

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 2013
  • FamRZ 2007, 965 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09  

    Veröffentlichung individueller Daten über die Gewährung von Agrarsubventionen im

    Vor diesem Hintergrund ist es eingedenk des insoweit für den Gesetzgeber bestehenden Ermessensspielraums (vgl. EGMR, Urteil vom 10. April 2007 - 6339/05 -, NJW 2008, 2013, 2017) rechtlich nicht zu beanstanden, wenn den genannten öffentlichen Belangen der Vorrang gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des einzelnen Subventionsempfängers eingeräumt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09  

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

    Er ist jedoch dann grundsätzlich weit, wenn der Staat einen Ausgleich zwischen widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen oder zwischen Rechten der Konvention herzustellen hat (vgl. EGMR, Urteil vom 10.4. 2007 - 6339/05, NJW 2008, 2013).
  • EuGöD, 05.07.2011 - F-46/09  

    [fremdsprachig]

    Wenn es um einen Aspekt geht, der für die Existenz oder die Identität eines Einzelnen besonders wichtig ist, ist das dem Staat eingeräumte Ermessen gering (Urteil des EGMR vom 10. April 2007, Evans/Vereinigtes Königreich, Nr. 6339/05, § 77).
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