Weitere Entscheidung unten: LG München II, 28.01.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07   

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https://dejure.org/2008,2401
OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07 (https://dejure.org/2008,2401)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2008 - 31 Wx 68/07 (https://dejure.org/2008,2401)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 31 Wx 68/07 (https://dejure.org/2008,2401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 57 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2075, 2269, 2270 BGB
    "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne einer Strafklausel

  • openjur.de

    Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament: Vorliegen eines "Verlangens des Pflichtteils"

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlangen des Pflichtteils auch ohne bestehenden Anspruch?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Abweichung von der tatsächlichen Erbrechtslage; Verbindlichkeit einer Schlusserbeinsetzung; Frage des Vorliegens des "Verlangens des Pflichtteils" im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Pflichtteilsklausel": - Stirbt ein Elternteil, sollen die Kinder nicht den Pflichtteil vom Überlebenden verlangen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    §§ 2303, 2304 BGB
    Verlangen eines Pflichtteils

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 57 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2075, 2269, 2270 BGB
    "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne einer Strafklausel

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Pflichtteilsstrafklausel: Wurde Pflichtteil verlangt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1034
  • FGPrax 2008, 75
  • FamRZ 2008, 1118
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
    b) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 29.5.1984 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).

    In subjektiver Hinsicht ist für den Tatbestand des "Verlangens" des Pflichtteils nach dem ersten Todesfall im Zweifel nur zu fordern, dass der Pflichtteilsberechtigte bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - den Pflichtteil verlangt (BayObLGZ 2004, 5/9 m.w.N.).

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass durch Auslegung ermittelt werden müsse, wann ein "Verlangen" des Pflichtteils beim ersten Todesfall vorliegt (BayObLGZ 1990, 58/61).

    b) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das Testament vom 29.5.1984 enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über

    Auszug aus OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
    Damit trat das zunächst dem gemeinschaftlichen Testament vom 29.5.1984 zuwiderlaufende Testament vom 23.2.2005 entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 2257, 2258 Abs. 2 BGB in Kraft (vgl. BGH NJW 2004, 3558/3559).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Auszug aus OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
    Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe, und zwar regelmäßig mit Wirkung auch für seine Abkömmlinge (BayObLG NJW-RR 96, 262); es gilt dann nicht die Auslegungsregel des § 2069 BGB, vielmehr gilt die Anwachsung (§ 2094 BGB) als gewollt.
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 68/07
    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • OLG Köln, 27.09.2018 - 2 Wx 314/18

    Strafklausel im Berliner Testament

    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des Gesamtnachlasses bevorteilt wird (vgl. OLG München, Beschluss v. 29.1.2008, 31 Wx 68/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.7.2011, 3 Wx 124/11).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2011 - 3 Wx 124/11

    Voraussetzungen der Verwirkung einer Pflichtteilstrafklausel

    Ihre rechtliche Wirksamkeit wird allgemein nicht in Zweifel gezogen (OLG München FGPrax 2008, 75 = NJW-RR 2008, 1034; Palandt-Weidlich, a.a.O.).

    Im Allgemeinen - so auch hier - ist aus der objektivierten Sicht des Erblassers davon auszugehen, dass der Erblasser mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen wollte, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1034).

  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Ihre rechtliche Wirksamkeit wird allgemein nicht in Zweifel gezogen ( OLG München , NJW-RR 2008, Seite 1034; OLG Düsseldorf , NJW-RR 2011, Seiten 1515 f. ).

    Im Allgemeinen - so auch hier - ist aus der objektivierten Sicht des Erblassers davon auszugehen, dass der Erblasser mit der Sanktionsklausel seine überlebende Ehefrau nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihr auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen wollte, die mit einer Auseinandersetzung mit einem Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind ( BayObLG , FamRZ 2004, Seiten 1672 ff.; OLG München , NJW-RR 2008, Seiten 1034 f.; OLG Düsseldorf , NJW-RR 2011, Seiten 1515 f. ).

    Der Eintritt dieser auflösenden Bedingung kann nämlich auch noch nach dem Tod des überlebenden Ehegatten herbeigeführt werden ( BGH , Urteil vom 12.07.2006, Az.: IV ZR 298/03, u. a. in: NJW 2006, Seiten 3064 f.; BGH , Urteil vom 08.12.2004, Az.: IV ZR 223/03, u. a. in: ZEV 2005, Seite 117; OLG München , Beschluss vom 29.01.2008, Az.: 31 Wx 68/07, u. a. in: NJW-RR 2008, Seite 1034; BayObLG , NJW-RR 2004, Seiten 654 ff. = FamRZ 2004, Seiten 1672 ff.; OLG Zweibrücken , ZEV 1999, Seiten 108 f.; OLG Stuttgart , OLGZ 1979, Seiten 52 ff.; Löhnig , JA 2007, Seite 303; Geisler , jurisPR-BGHZivilR 38/2006 Anm. 2; Muscheler , ZEV 2001, Seiten 377 ff. ).

    Mit dem Bedingungseintritt entfällt aber die Erbenstellung ( BGH , Urteil vom 12.07.2006, Az.: IV ZR 298/03, u. a. in: NJW 2006, Seiten 3064 f.; BGH , FamRZ 1985, Seite 278; OLG München , Beschluss vom 29.01.2008, Az.: 31 Wx 68/07, u. a. in: NJW-RR 2008, Seite 1034; BayObLG , NJW-RR 2004, Seiten 654 ff. = FamRZ 2004, Seiten 1672 ff.; Löhnig , JA 2007, Seite 303; Geisler , jurisPR-BGHZivilR 38/2006 Anm. 2; Muscheler , ZEV 2001, Seiten 377 ff. ).

    Auch eine inzwischen ggf. eingetretene Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Vater steht für sich genommen dem Eintritt der auflösenden Bedingung nicht entgegen ( BGH , Urteil vom 12.07.2006, Az.: IV ZR 298/03, u. a. in: NJW 2006, Seiten 3064 f.; OLG München , Beschluss vom 29.01.2008, Az.: 31 Wx 68/07, u. a. in: NJW-RR 2008, Seite 1034; Löhnig , JA 2007, Seite 303; Geisler , jurisPR-BGHZivilR 38/2006 Anm. 2; Muscheler , ZEV 2001, Seiten 377 ff. ).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2022 - 21 W 182/21

    Verwirkung einer Pflichtteilsstrafklausel

    Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG München NJW-RR 2008, 1034).
  • OLG Rostock, 11.12.2014 - 3 W 138/13

    Nachlassverfahren: Verwirkung einer testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel

    Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2011, 3 Wx 124/11, FamRZ 2012, 331; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, FamRZ 2008, 1118 = NJW-RR 2008, 1034 ).
  • OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16

    Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer

    (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris Rz. 20; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, juris Rz. 22, 23; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2013 - I-15 W 421/12 -, juris Rz. 4. jeweils m.w.N.).

    Zweck einer solchen Pflichtteilsstrafklausel ist in der Regel, zum einen den überlebenden Ehegatten vor der vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse zu schützen und ihm zum anderen die persönlichen Belastungen zu ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (OLG Rostock, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 W 138/13 -, juris Rz. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2011, 3 Wx 124/11, juris Rz. 30; OLG München, Beschl. v. 29.01.2008, 31 Wx 68/07, juris Rz. 20, jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 3 Wx 194/10

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils in Ansehung einer

    Ihre rechtliche Wirkung wird allgemein nicht in Zweifel gezogen (OLG München FGPrax 2008, 75; Palandt-Edenhofer, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.10.2012 - 15 W 421/12

    Pflichtteilsverlangen; Pflichtteilsstrafklausel; Auslegung; Bedingungseintritt

    Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2023 - 21 W 104/22

    An Erhalt des Pflichtteils anknüpfende Pflichtteilsstrafklausel setzt

    Der Erblasser will in der Regel mit der Sanktionsklausel seinen überlebenden Ehegatten nicht nur vor einer vorzeitigen Schmälerung der als Einheit gesehenen Erbmasse oder Gefahr einer solchen schützen, sondern ihm auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung mit dem (angeblich) Pflichtteilsberechtigten regelmäßig verbunden sind (vgl. OLG Düsseldorf v. 18.07.2011 - 3 Wx 124/11, NJW-RR 2011, 1515; OLG München v. 29.01.2008 - 31 Wx 68/07, NJW-RR 2008, 1034 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 15 W 421/12

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG

    Nach dem üblichen Verständnis greift eine solche Klausel bereits dann ein, wenn der Schlusserbe in objektiver Hinsicht den Pflichtteil nach dem Erstversterbenden ausdrücklich und ernsthaft fordert und in subjektiver Hinsicht dabei bewusst - in Kenntnis der Verwirkungsklausel - handelt (Senat, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 310/11; Senat, Beschluss vom 28.03.2012, 15 W 178/11; BayObLG FamRZ 1996, 440, 441; BayObLGZ 2004, 5 = ZEV 2004, 202 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 331; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1175, 1176; OLG München FamRZ 2008, 1118 ; OLG München FamRZ 2008, 721, 722; OLG München FamRZ 2011, 1691 ).
  • OLG Hamm, 29.03.2022 - 10 W 91/20

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel; Auslösung einer

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Rechtsprechung
   LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30659
LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08 (https://dejure.org/2008,30659)
LG München II, Entscheidung vom 28.01.2008 - 6 T 39/08 (https://dejure.org/2008,30659)
LG München II, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 6 T 39/08 (https://dejure.org/2008,30659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtliche Betreuung: Höhe der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers auf angemessene Vergütung; Umfang und Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte; Unerheblichkeit der Vergütungshöhe eines Berufsbetreuers; Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) am 01.07.2005; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehrenamtliche Betreuung bei größerem Umfang und größerer Schwierigkeit der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Höhe einer Vergütung für einen ehrenamtlichen Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08
    Die von der bisherigen Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach dem ehrenamtlichen Betreuer keine höhere Vergütung zugebilligt werden dürfe als einem Berufsbetreuer (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138), lässt sich seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) am 01.07.2005 nicht mehr aufrechterhalten.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen

    Auszug aus LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08
    Die nach §§ 4 und 5 VBVG ermittelte Vergütung des Berufsbetreuers kann daher nicht mehr als Kontroll- und Höchstwert der angemessenen Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers angesehen werden; vielmehr kann letztere die entsprechende Vergütung eines Berufsbetreuers sogar übersteigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270).
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08; Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
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