Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,875
BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07 (https://dejure.org/2008,875)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - XII ZB 2/07 (https://dejure.org/2008,875)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - XII ZB 2/07 (https://dejure.org/2008,875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1629 Abs. 2, 1630, 1638, 1795, 1796, 1909, 2209
    Kriterien für Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Bestellung des Vaters zum Testamentsvollstrecker für minderjährigen Erben für Gesellschaftsanteile

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines minderjährigen Erben aus den in den Nachlass fallenden Gesellschaftsanteilen im Fall einer Bestellung des Vaters zum Testamentsvollstrecker; Auswirkungen einer beschränkten Vertretungsmacht des Vaters ...

  • Judicialis

    BGB § 1629 Abs. 2; ; BGB § 1630; ; BGB § 1638; ; BGB § 1795; ; BGB § 1796; ; BGB § 1909; ; BGB § 2209

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines minderjährigen Erben von Geschäftsanteilen gegenüber dem Vater als Testamentsvollstrecker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ergänzungspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Sorgerecht und Testamentsvollstreckung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 963
  • MDR 2008, 805
  • DNotZ 2008, 782
  • FamRZ 2008, 1156
  • Rpfleger 2008, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
    Dies mag bei etwaigen dem § 181 BGB unterfallenden Interessenkollisionen (zur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Gesellschafterbeschlüsse über die Geschäftsführung bei OHG und GmbH vgl. etwa BGHZ 65, 93; MünchKomm/Edenhofer BGB 5. Aufl. § 181 Rdn. 19 f. m.w.N.) möglicherweise zu erbrechtlichen Konsequenzen, etwa zu einer Abberufung des Vaters als Testamentsvollstrecker (vgl. § 2227 BGB), führen; die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Minderjährigen rechtfertigen solche Interessenkollisionen indes schon deshalb nicht, weil die damit begründete gesetzliche Vertretungsmacht des Pflegers nichts daran ändern würde, dass der Minderjährige als Erbe und Mitgesellschafter - ebenso wie ein für ihn bestellter Ergänzungspfleger - durch die fortbestehende Testamentsvollstreckung beschränkt ist und bleibt.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2003 - 3 W 235/03

    Betreuung: Entziehung der Vermögenssorge des Betreuers bei erheblichem

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01

    Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92

    Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15

    Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch

    Insbesondere ist die Mutter gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft, die zugleich feststellt, dass insoweit die elterliche Vermögenssorge ausgeschlossen ist, nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, da durch den angefochtenen Beschluss in die elterliche Sorge als Bestandteil ihres Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG eingegriffen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 2/07 - FamRZ 2008, 1156; MünchKommBGB/Huber 6. Aufl. § 1638 Rn. 15).

    Dieses unterliegt aber kraft der in § 1638 BGB getroffenen Regelung auch insoweit der Disposition des Erblassers, als er im nach seiner subjektiven Einschätzung beurteilten Interesse des bedachten Kindes die Vertretungsmacht der Eltern oder eines Elternteils nicht zur Entstehung kommen lassen und damit eine mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung vergleichbare Wirkung erzielen kann (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 2/07 - FamRZ 2008, 1156).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 6 UF 242/16

    Zur Frage der Anwendung von § 1628 BGB beim Wechselmodell

    Im vorliegenden wie auch in den vergleichbar gelagerten Fällen hat nach Auffassung des Senats zu gelten, dass ein Vertretungsausschluss nach § 1796 BGB als Eingriff in die elterliche Sorge nicht ohne weiteres wegen eines abstrakten Interessengegensatzes erfolgen darf, sondern einen im Einzelfall festzustellenden konkreten Interessengegensatz voraussetzt (BGH, FamRZ 2008, S. 1156, Rn. 16; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, S. 1382, Rn. 5; Palandt-Götz, 75. Aufl., Rn. 2 zu § 1796 BGB; Erman-Saar, 14. Aufl., Rn. 1 zu § 1796 BGB; Staudinger-Veit (2014), Rn. 6 zu § 1796 BGB).
  • OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16

    Ergänzungspfleger; Testamentsvollstrecker: Widerspruch des Mündels

    Der BGH habe in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Vater, der zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden ist, zugleich seinen minderjährigen Sohn als Erben gesetzlich vertreten könne (BGH, Beschluss v. 05.03.2008, Az. XII ZB 2/07).

    Der BGH hat zu dieser Frage, worauf der Beteiligte zu 3. zutreffend hinweist, ausgeführt, dass ein Erblasser einen Elternteil eines minderjährigen Erben wirksam zum Testamentsvollstrecker berufen könne, dieser Elternteil nicht nach den §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 Abs. 2 i.V.m. § 181 BGB an der Ausübung der elterlichen Sorge für den Minderjährigen in Bezug auf das ererbte Vermögen gehindert sei und in derartigen Fällen nicht stets ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen des minderjährigen Erben einerseits und denen des gesetzlichen Vertreters/Testamentsvollstreckers andererseits bestehe, d. h. die Aufgaben des Testamentsvollstreckers und die des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Erben von derselben Person wahrgenommen werden können (BGH FamRZ 2008, 1156; ebenso Zimmermann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 2197 Rn. 10; Staudinger-Reimann, Neubearb. 2016, § 2197 Rn. 85 ff.).

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines

    Sie könnte grundsätzlich auch nicht damit begründet werden, dass Jugendamt und Ausländeramt derselben Behördenleitung unterstehen und ein deshalb zu befürchtender Interessengegensatz (§ 1796 Abs. 2 BGB), es rechtfertigen könnte, dem Jugendamt als Vormund nach § 1796 Abs. 1 BGB die Vertretungsmacht zu entziehen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. März 2008 - XII ZB 2/07 - FamRZ 2008, 1156 Rn. 13 f.).
  • OLG Köln, 19.07.2018 - 10 WF 172/17

    Abberufung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin

    Weder die Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten noch die Verwaltung des Nachlasses erfordern notwendig und vorhersehbar Rechtsgeschäfte des Testamentsvollstreckers mit der Erbin, die für die Erbin abzuschließen der Kindesmutter als deren gesetzlichen Vertreterin nach § 181 BGB verwehrt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

    Die Kindesmutter bliebe als Testamentsvollstreckerin nach wie vor in vollem Umfang verfügungs- und verwaltungsbefugt auch betreffend den von dem beteiligten Kind ererbten Nachlass (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

    Denn im vorliegenden Fall treten konkrete Umstände hinzu, auf Grund derer die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Kindesmutter als Testamentsvollstreckerin die Belange des Kindes nicht in dem gebotenen Maße wahren und fördern wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5.3.2008 - XII ZB 2/07 -, juris).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 9 UF 61/10

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Interessengegensatz im Zusammenhang mit

    § 1796 BGB setzt einen sich aus dem Einzelfall ergebenden Interessenwiderstreit voraus (BGH, FamRZ 2008, 1156; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 223; FamVerf (Schael; a.a.O. Rz. 93).

    Sie kann nicht zwangsläufig zur Anordnung einer Pflegschaft führen, wie der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Entscheidung betreffend die Testamentsvollstreckung durch einen Elternteil ausgeführt hat (BGH, FamRZ 2008, 1156).

  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 9 WF 265/18

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Verwaltung von Kindern ererbten

    Insbesondere ist die Mutter gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, da durch den angefochtenen Beschluss in die elterliche Sorge als Bestandteil ihres Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG eingegriffen worden ist (BGH, FamRZ 2016, 1660; FamRZ 2008, 1156).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

    Selbst bei "typischen" Interessenkollisionen liegt es im Rahmen tatrichterlicher Verantwortung, nach Abwägung aller Umstände zu entscheiden, ob eine vorbeugende Pflegschaftsanordnung geboten oder ein Zuwarten ratsam erscheint, wobei sich letzteres anbietet, wenn aufgrund der Einzelumstände kein Anlass zu der Annahme besteht, dass der Vertreter die Belange des Kindes nicht in gebotenem Maße wahrt und fördert (BGH, Beschluss vom 05.03.2008, Az.: XII ZB 2/07, FamRZ 2008, 1156, Rn 16, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Sind Betreuerin und Testamentsvollstreckerin - wie im vorliegenden Fall - personenidentisch, so kommt für die Wahrnehmung der zuvor genannten Rechte die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gemäß § 1899 Abs. 1 BGB in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 05.03.2008 - XII ZB 2/07, NJW-RR 2008, 963; Weidlich, ZEV 2020, 136, 140 f.).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2018 - 15 WF 196/18

    Gleichzeitige Bestellung als Ergänzungspfleger und Testamentsvollstrecker

    Dass er sie zudem auch zu Testamentsvollstreckern bestimmt hat, ist für sich genommen kein Grund, sie als Ergänzungspfleger zu übergehen (BGH, FamRZ 2008, 1156; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1760).
  • OLG München, 03.06.2022 - 2 WF 232/22

    Sorgeberechtigter Vater und Miterbe in der Rolle als Testamentsvollstrecker für

  • OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 9 WF 8/19

    Entzug der Vertretungsmacht in Nachlassangelegenheiten bei Interessengegensatz

  • OLG Nürnberg, 20.06.2022 - 7 WF 434/22

    Vermögenssorge: Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
  • OLG Köln, 13.10.2011 - 4 UF 107/11

    Bestellung eines Ergänzungspflegers mit dem Aufgabenkreis der

  • OLG Köln, 02.02.2023 - 4 U 16/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht