Weitere Entscheidung unten: AG Herford, 26.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 WF 279/07   

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https://dejure.org/2007,5233
OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 WF 279/07 (https://dejure.org/2007,5233)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 9 WF 279/07 (https://dejure.org/2007,5233)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 9 WF 279/07 (https://dejure.org/2007,5233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung mit dauerhaftem Einfluss auf eine Kindesentwicklung als "Entscheidung von erheblicher Bedeutung"; Feststellung der wahren Vaterschaft als Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Kindesentwicklung; Zulässigkeit des Auftretens eines gesetzlich ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB §§ 1592 ff.; ; BGB §§ ... 1599 ff.; ; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1616 Abs. 1; ; BGB § 1627; ; BGB § 1628; ; BGB § 1628 Satz 1; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1697 a; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgerechtsübertragung nach § 1628 Satz 1 BGB zur Durchführung einer Vaterschaftsanfechtung im Namen des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 19.07.2004 - 9 UF 89/04

    Elterliches Sorgerecht: Entscheidung über die Unterbringung eines gemeinsamen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 WF 279/07
    Derartige erhebliche Bedeutung haben z. B. Entscheidungen darüber, in welchen Betreuungseinrichtungen sich das Kind künftig aufhält, z. B. ob (und ab welchem Alter) es eine Kindertagesstätte (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2004, 440) besucht, zu welcher Schule es geht, ob ein Internat besucht wird, welche Ausbildungsstelle es antritt (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1687, Rn. 7).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum

    Zudem hätte eine solche Entscheidung nur vom Richter getroffen werden können, nicht aber vom Rechtspfleger ( §§ 8 Abs. 4 Satz 1, 14 Abs. 1 Nr. 5 RPflG; vgl. auch OLG Brandenburg OLGR 2008, 416 ff. = FamRZ 2008, 1270 - Ls. -).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09

    Elterliche Sorge: Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Durchführung eines

    Aus guten Gründen hat deshalb der Senat bereits in dem die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Erhebung der Vaterschaftsanfechtungsklage dem Grunde nach betreffenden Verfahren in seinem Beschluss vom 26. September 2007 (Az. 9 WF 279/07) auf das Vertretungsverbot des Antragstellers und die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein etwaiges Verfahren nach §§ 1600 ff. BGB hingewiesen.
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Rechtsprechung
   AG Herford, 26.10.2007 - 14 F 770/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32953
AG Herford, 26.10.2007 - 14 F 770/06 (https://dejure.org/2007,32953)
AG Herford, Entscheidung vom 26.10.2007 - 14 F 770/06 (https://dejure.org/2007,32953)
AG Herford, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 14 F 770/06 (https://dejure.org/2007,32953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1270
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Iserlohn, 06.01.2016 - 130 F 77/14

    Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses bzgl. Bestehens einer

    Dabei war sich das Gericht bewusst, dass eine enge Bindung des Kindes auch zu seinem leiblichen Vater die sozial-familiäre Bindung zum rechtlichen Vater so überlagern kann, dass eine Anfechtung der Vaterschaft dennoch möglich ist (vgl. AG Herford FamRZ 2008, 1270 ff.).
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