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   BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05   

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BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05 (https://dejure.org/2007,4867)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.2007 - 1 BvR 48/05 (https://dejure.org/2007,4867)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 2007 - 1 BvR 48/05 (https://dejure.org/2007,4867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Gebot der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten; Annahme eines unterhaltsrechtlich mutwilligen Verhaltens durch Aufgabe der Anstellung bei der Kirche

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1; ZPO § 114
    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 394
  • FamRZ 2008, 131
  • FamRZ 2008, 136
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    Daher kommt eine solche Zurechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen beziehungsweise grob schuldhaftem Verhalten in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1984, FamRZ 1985, S. 158; Urt. v. 12.4.2000, FamRZ 2000, S. 815; Graba, FamRZ 2001, S. 1263).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    Daher kommt eine solche Zurechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen beziehungsweise grob schuldhaftem Verhalten in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1984, FamRZ 1985, S. 158; Urt. v. 12.4.2000, FamRZ 2000, S. 815; Graba, FamRZ 2001, S. 1263).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    1 GG als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden darf, ergibt sichaus diesem Verbot auch unabhängig von der Strafbarkeit zugleich ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (so BVerfG vom 31.3.2006 Az. 1 BvR 48/05 bzw. vom 4.7.2006 Az. 1 BvR 138/05).
  • LAG Hamm, 21.06.2011 - 5 Ta 334/11

    Erfolgsaussicht, Hinweispflicht, Rechtsschutzgleichheit

    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 136).

    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 136).

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in einer mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 17.06.2013 - 14 Ta 77/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Mängeln in der Darlegung der persönlichen und

    a) Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131).

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in der mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a. a. O.; LAG Hamm, 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE, § 114 ZPO 2002 Nr. 16).

  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist, wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131).

    Denn einer bemittelten Partei steht im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit offen, auf einen entsprechenden Hinweis Substantiierungsmängel zu beheben und in der mündlichen Verhandlung etwaige Missverständnisse aufzuklären (vgl. BVerfG, 12. November 2007, a. a. O.; LAG Hamm, 21. Juni 2011, 5 Ta 334/11, LAGE, § 114 ZPO 2002 Nr. 16).

  • LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22

    Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    a) Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG 12. November 2007 - 1 BvR 48/05 - juris, Rn. 17).

    Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, vor einer Entscheidung, mit der es Prozesskostenhilfe zurückweist, auf Mängel der Klagebegründung, die eine Erfolgsaussicht in Frage stellen oder eine Mutwilligkeit der Klageerhebung begründen können, zeitnah hinzuweisen, statt zunächst einen Antrag unbearbeitet zu lassen und erst kurz vor bzw. nach Instanzbeendigung das Prozesskostenhilfegesuch aus diesem Grund abzulehnen (vgl. BVerfG, 12. November 2007, aaO.; LAG Hamm 21. Juni 2011 - 5 Ta 334/11 - juris, Rn. 10; 17. Juni 2013 - 14 Ta 77/13 - juris, Rn. 12).

  • LAG Köln, 07.10.2013 - 1 Ta 235/13

    Maßstab für richtleriche Hinweispflichten im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    1) Im Prozesskostenhilfeverfahren ist hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen wie im Hauptsacheverfahren (im Anschluss an BVerfG v. 12.11.2007 - 1 BvR 48/05 - FamRZ 2008, 131).

    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist nämlich hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen wie im Hauptsacheverfahren (BVerfG v. 12.11.2007 - 1 BvR 48/05 - FamRZ 2008, 131).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 3 Ta 142/15

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und

    a) Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von bemittelten und unbemittelten Parteien erfordert es bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich der richterlichen Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (BVerfG, 12. November 2007, 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Er braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09, NJW 2010, 987, juris Tz. 12 sowie Beschluss vom 12.11.2007 - 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131, juris Tz. 13; Zöller/Geimer, a.a.O., vor § 114 Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen

    Anknüpfend daran, dass die Einkommensfiktion ursprünglich ein schweres Verschulden des Unterhaltsschuldners voraussetzt, nämlich ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten des Pflichtigen, der eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit auslässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06; Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 727), ist bei der Einkommensfiktion eine kritischere Betrachtung insbesondere hinsichtlich der Kausalität geboten und die Zurechnung wieder mehr auf die Fälle zu beschränken, in denen sich ein Unterhaltsschuldner willentlich seinen Verpflichtungen entzieht (vgl. Schünemann, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12. November 2007, Az. 1 BvR 48/05, jurisPR-FamR 18/2008, Anm. 1; Palandt-Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1603 Rdnr. 34).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 1 W 18/12

    Richterablehnung wegen Verzögerung der Entscheidung über ein

    Da § 139 ZPO auch im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt, hat das Gericht im PKH-Verfahren in gleichem Umfang Hinweise zu erteilen, wie im Hauptsacheverfahren (hierzu BVerfG, BeckRS 2007, 28245 zu II 1 b gleich FamRZ 2008 131, 133).
  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 550/14

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei möglicherweise ergänzungsbedürftigem

  • OLG Brandenburg, 11.08.2017 - 1 W 20/17

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

  • LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15

    Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

  • LAG Hamm, 21.01.2015 - 5 Ta 553/14

    Sittenwidrigkeit der gezahlten Vergütung eines Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 289/11

    Erfolgsaussichten einer Entschädigungsklage wegen geschlechtlicher

  • LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflichten

  • LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14

    Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • OLG Brandenburg, 11.08.2019 - 1 W 20/17
  • OLG Rostock, 16.09.2010 - 7 W 38/10

    Rechtsfolgen des Bestreitens der Gegenseite im PKH-Prüfungsverfahren; Haftung des

  • LAG Nürnberg, 26.04.2011 - 7 Ta 183/10

    Prozesskostenhilfe - Klage - Schlüssigkeit

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