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   BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06   

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BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06 (https://dejure.org/2008,1801)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - XII ZB 104/06 (https://dejure.org/2008,1801)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 (https://dejure.org/2008,1801)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss beigegebene Bestimmung zur Bedingung und Befristung; Auswirkung der Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht bei gesetzlich ausgeschlossener Anfechtbarkeit; Zulässigkeit der sofortigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 652

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 652 § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Sofortige Beschwerde gegen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2708
  • MDR 2008, 1038
  • FamRZ 2008, 1433
  • Rpfleger 2008, 485
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 24.02.2000 - 18 UF 83/00

    Umfang des Beschwerderechts gegen die Titulierung des Kindesunterhalts

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Die Einschränkungen nach § 652 Abs. 2 ZPO gelten dabei nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen für die Beschwerde des Antragsgegners und des Antragstellers (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1160 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1161, 1162; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 90; OLG München FamRZ 2002, 547; Zöller/Philippi aaO § 652 Rdn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege aaO § 652 Rdn. 1; Musielak/Borth aaO § 652 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 652 Rdn. 4; Johannsen/Henrich/Vosskuhle Eherecht 4. Aufl. § 652 Rdn. 2; Wendl/Thalmann Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 8 Rdn. 341 f.; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 7350; Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2209; Hoppenz/Zimmermann Familiensachen 8. Aufl. § 652 ZPO Rdn. 2).

    aa) In den Einwänden gegen die Befristung des künftig auf die Unterhaltsvorschusskasse übergehenden Unterhaltsanspruchs auf 72 Monate (längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes) liegt schon deshalb kein zulässiger Beschwerdegrund hinsichtlich des Unterhaltszeitraums, weil im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 648 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO eine Anfechtung des Festsetzungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde nur bezüglich des Beginns der Unterhaltszahlungen eröffnet ist, aber nicht bezüglich ihrer Beendigung (OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1161, 1162).

    Letztgenannte Voraussetzungen liegen vor, wenn der Antragsteller eines vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens keine Möglichkeit hat, die an sich statthafte sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss in zulässiger Weise einzulegen, weil ihm mit seinen Einwänden keine Anfechtungsgründe nach § 652 Abs. 2 ZPO zur Seite stehen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1161, 1162).

    bb) Soweit eine mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbare Befristung des Unterhaltsanspruchs im Unterhaltsfestsetzungsbeschluss betroffen ist, wird der Rechtsschutz des Antragstellers auch deshalb nicht unzumutbar beeinträchtigt, weil ihm auf jeden Fall die Möglichkeit eröffnet ist, seine Unterhaltsansprüche für den Zeitraum nach Fristende mit einer Leistungsklage auf Unterhalt weiter zu verfolgen (OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1161, 1162; vgl. hierzu auch Bassenge/Roth FGG/RPflG 11. Aufl. § 11 RPflG Rdn. 14, der in diesem Fall wegen der anderweitigen Gewährleistung richterlichen Rechtsschutzes im Rahmen der Erstklage selbst die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG nicht für statthaft hält).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Dies gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14, 15 und vom 11. Mai 2005 - XII ZB 189/03 - FamRZ 2005, 1481; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02 - NJW 2004, 1112, 1113).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 189/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Unzulässigkeit der Erstbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Dies gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14, 15 und vom 11. Mai 2005 - XII ZB 189/03 - FamRZ 2005, 1481; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02 - NJW 2004, 1112, 1113).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1769 f. veröffentlicht ist, wies die Beschwerde zurück.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst von Verfassungs wegen nicht geboten (BGH Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02 - NJW 2003, 210, 211; vgl. auch BVerfGE 31, 364, 367 f.).
  • OLG München, 24.09.2001 - 12 WF 1217/01

    Festsetzung zu zahlenden Kindesunterhaltes

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Die Einschränkungen nach § 652 Abs. 2 ZPO gelten dabei nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen für die Beschwerde des Antragsgegners und des Antragstellers (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1160 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1161, 1162; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 90; OLG München FamRZ 2002, 547; Zöller/Philippi aaO § 652 Rdn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege aaO § 652 Rdn. 1; Musielak/Borth aaO § 652 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 652 Rdn. 4; Johannsen/Henrich/Vosskuhle Eherecht 4. Aufl. § 652 Rdn. 2; Wendl/Thalmann Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 8 Rdn. 341 f.; Luthin/Seidel, Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 7350; Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2209; Hoppenz/Zimmermann Familiensachen 8. Aufl. § 652 ZPO Rdn. 2).
  • OLG Naumburg, 10.07.2002 - 3 WF 98/02

    Die befristete Erinnerung nach § 11 RPflG und die sofortige Beschwerde im

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Ebenso wenig ist allerdings die Annahme gerechtfertigt, dass die sofortige Beschwerde für den Antragsteller wegen Einwendungen zur Unterhaltsfestsetzung ausgeschlossen sei (so OLG Naumburg FamRZ 2003, 690 f.; MünchKomm/Coester-Waltjen ZPO 3. Aufl. § 652 Rdn. 3 f.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Damit ist gewährleistet, dass die Entscheidung des Rechtspflegers der richterlichen Überprüfung unterzogen und insoweit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) Genüge getan wird (vgl. hierzu BVerfGE 101, 397, 407 f.).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst von Verfassungs wegen nicht geboten (BGH Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02 - NJW 2003, 210, 211; vgl. auch BVerfGE 31, 364, 367 f.).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
    Dies gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14, 15 und vom 11. Mai 2005 - XII ZB 189/03 - FamRZ 2005, 1481; BGH Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02 - NJW 2004, 1112, 1113).
  • OLG Köln, 12.09.2005 - 14 UF 114/05

    Antragsberechtigung des Landes im vereinfachten Unterhaltsverfahren - Bedenken

  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • OLG Zweibrücken, 03.03.2000 - 5 WF 5/00

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Unterhaltsfestsetzung nach

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    a) Wird ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren teilweise zurückgewiesen, weil die Voraussetzungen der §§ 645, 646 Abs. 1 ZPO insoweit fehlen, kann der Antragsteller unter den Voraussetzungen des § 652 ZPO gegen den erlassenen Festsetzungsbeschluss sofortige Beschwerde einlegen; § 646 Abs. 2 Satz 3 ZPO steht der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Teilzurückweisung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn ansonsten bei einer Aufsplitterung der Kompetenzen zur Entscheidung über ein Rechtsmittel des Antragstellers (Erinnerung) und des Antragsgegners (Beschwerde) in der gleichen Sache die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 28. Mai 2008 XII ZB 104/06 zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dem Antragsteller ist aus diesem Grunde bei einer Zurückweisung des Festsetzungsantrages wegen Fehlens der in §§ 645, 646 Abs. 1 ZPO bezeichneten Verfahrensvoraussetzungen die befristete Erinnerung eröffnet, über die der Familienrichter im Falle der Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger abschließend entscheidet (allg. Meinung; vgl. Johannsen/Henrich/Voßkuhle aaO § 646 Rdn. 22; Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 8 Rdn. 331a; Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 646 Rdn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 652 Abs. 2 ZPO gelten in jedem Fall auch für die Beschwerde des Antragstellers (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - mit weiteren Nachweisen; zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    Damit ist gewährleistet, dass die Entscheidung des Rechtspflegers der richterlichen Überprüfung unterzogen und insoweit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfGE 101, 397, 407 f.).

    Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst von Verfassungs wegen nicht geboten (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 mwN; vgl. auch BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21).

  • BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen

    Teilweise wird dies unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 28. Mai 2008 (XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433) befürwortet.

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall auch maßgeblich von dem vom Senat am 28. Mai 2008 (XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433) entschiedenen, auf den sich die Rechtsbeschwerde stützt.

    In diesem Fall hatte der Senat die Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG deshalb bejaht, weil der dortige Antragsteller eines vereinfachten Unterhaltsverfahrens von Anfang an keine Möglichkeit hatte, gegen den Festsetzungsbeschluss eine Beschwerde in zulässiger Weise einzulegen, da ihm mit seinen erhobenen Einwänden von vornherein keine Anfechtungsgründe nach § 652 Abs. 2 ZPO (jetzt: § 256 FamFG) zur Seite gestanden haben (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 Rn. 14 ff.).

  • OLG Dresden, 16.03.2017 - 20 WF 158/16

    Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens bei der Geltendmachung von

    Sie ist jedoch im Übrigen unzulässig, denn eine Beschwerde gemäß § 256 FamFG ist nur bei Vorliegen der in § 256 Satz 1 FamFG genannten Beschwerdegründe zulässig (Lorenz in Zöller, ZPO, 31. Aufl., FamFG, § 256, Rdn. 3 und 16; BGH FamRZ 2008, 1433 f., für die vor dem 01.09.2009 geltende Rechtslage).

    Der BGH hat zwar in einem Fall, in dem es im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren um einen Rechtsbehelf des Antragstellers ging, entschieden, dass ein ordentliches Rechtsmittel im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG sowohl dann nicht gegeben ist, wenn ein Rechtsmittel (wegen Unanfechtbarkeit der Ausgangsentscheidung) nicht statthaft ist, als auch dann nicht, wenn das Rechtsmittel zwar statthaft, aber wegen des Fehlens sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen unzulässig ist (BGH, NJW 2008, 2708, zit. n. juris Rdn. 9).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 391/16

    Kindschaftssache: Befristete Erinnerung gegen die Bestellung eines

    Auch der Senat hat im Hinblick auf die Rechtschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG bereits mehrfach die Statthaftigkeit einer Rechtspflegererinnerung bei einer ansonsten unanfechtbaren Entscheidung bejaht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 Rn. 15; vom 15. August 2012 - XII ZB 442/11 - NJW-RR 2012, 1476 Rn. 11 und vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 - FamRZ 2013, 1380 Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2017 - 4 WF 122/17

    Unzulässigkeit der Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten

    Soweit sich die Gegenauffassung auf die in FamRZ 2008, 1433 veröffentlichte Entscheidung des BGH zu § 652 ZPO aF beruft, wonach ein Rechtsmittel i.S.d. § 11 Abs. 2 RpflG dann nicht "gegeben" sei, wenn es entweder nicht statthaft oder zwar statthaft, aber im Einzelfall unzulässig sei, erfasst diese Entscheidung nicht die vorliegende Fallkonstellation einer unzulässigen Beschwerde des Antragsgegners infolge einer selbst von ihm verabsäumten Frist zur Geltendmachung grundsätzlich zulässiger Einwendungen.
  • OLG Bremen, 29.06.2012 - 4 UF 62/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Wird das Rechtsmittel nicht auf diese Anfechtungsgründe gestützt, ist es unzulässig (BGH, FamRZ 2008, 1433; Zöller/Philippi, ZPO, 28 Aufl., § 256 Rdnr. 3; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 49; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2011, 4 UF 124/11).

    Zwar hat der BGH unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 1161) ausgesprochen, dass ein Rechtsmittel i.S.d. § 11 Abs. 2 RPflG dann nicht "gegeben" sei, wenn es entweder nicht statthaft oder zwar statthaft, aber im Einzelfall unzulässig ist (BGH, FamRZ 2008, 1433).

    Sie beruht also auf einem vom Beschwerdeführer steuerbaren Verhalten und ergibt sich - anders als bei den vom BGH (FamRZ 2008, 1433) und vom OLG Stuttgart (FamRZ 2000, 1161) entschiedenen Fallgestaltungen - nicht bereits unmittelbar aus dem Gesetz.

  • OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 13 WF 268/15

    Beschwerde gegen Kindesunterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren:

    Ergibt sich erst anhand der Beschwerdebegründung die Unzulässigkeit der Beschwerde, insbesondere wegen des zu geringen Beschwerdewertes (§ 61 I FamFG), so verweist das Beschwerdegericht, statt die Beschwerde zu verwerfen, die Sache zur Durchführung des Erinnerungsverfahrens an das Amtsgericht zurück, um eine richterliche Überprüfung des angefochtenen Beschlusses zu ermöglichen (BGH, NJW 2008, 2708, Abs. 15).

    In diesem Sinne ist ein statthaftes Rechtsmittel dann nicht gegeben, wenn der beschwerte Beteiligte keine Möglichkeit hat, die Beschwerde in zulässiger Weise einzulegen (BGH, NJW 2008, 2708, Abs. 15).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 5 UF 180/17

    Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Über die Verwerfung der unzulässigen Beschwerde hat nach § 68 Abs. 2 S. 2 FamFG der Senat selbst zu entscheiden, insbesondere ist nach der zutreffenden wohl überwiegenden Meinung eine Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG gegen die Entscheidung des Amtsgerichts nicht eröffnet (OLG Dresden MDR 2017, 770; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1904; FamRZ 2014, 681; OLG Jena FamRZ 2015, 1513; OLG Bremen FamRZ 2013, 560; OLG Hamm FamRB 2011, 377;OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 49; Prütting/Helms/Bömelburg § 256 FamFG Rn. 20a; Zöller/Lorenz § 256 FamFG Rn. 16; a. A.: OLG Frankfurt FamRZ 2015, 1993; OLG Naumburg FamRZ 2014, 59; Keidel/Giers § 256 FamFG Rn. 13).Soweit sich die Gegenauffassung auf die in FamRZ 2008, 1433 veröffentlichte Entscheidung des BGH zu § 652 ZPO aF beruft, wonach ein Rechtsmittel i.S.d. § 11 Abs. 2 RpflG dann nicht "gegeben" sei, wenn es entweder nicht statthaft oder zwar statthaft, aber im Einzelfall unzulässig sei, erfasst diese Entscheidung nicht die vorliegende Fallkonstellation einer unzulässigen Beschwerde des Antragsgegners infolge einer selbst von ihm verabsäumten Frist zur Geltrendmachung grundsätzlich zulässiger Einwendungen.
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 73/14

    Beschwerde; Zulässigkeit; Sicherungsanordnung; Nachlassgericht

    Der Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 RPflG ist dabei nicht auf Fallkonstellationen beschränkt, in denen der Beschwerdewert nicht erreicht wird (BGH FamRZ 2008, 1433 für das vereinfachte Unterhaltsverfahren nach §§ 645 ff. ZPO; BGH MDR 2013, 1060 für das Vormundschaftsrecht; Keidel=Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage, Anhang zu § 58 Rn.2).
  • OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11

    Zulässigkeit von Einwendungen zur Höhe des Unterhalts im Beschwerdeverfahren

  • OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13

    Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern;

  • OLG Schleswig, 15.02.2010 - 15 UF 160/09

    Erteilung der Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren zur Errichtung

  • OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 6 WF 87/15

    Unzulässigkeit einer Beschwerde nach § 256 Satz 2 FamFG

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

  • OLG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 WF 205/12

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung: Anforderungen an den Erfüllungseinwand;

  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 2 WF 39/22

    Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Unterhaltsvorschussleistung

  • OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14

    Bestellung des Jugendamtes zum Vormund eines minderjährigen Kindes:

  • OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18

    Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des

  • OLG Frankfurt, 01.09.2011 - 3 UF 217/11

    Unbeachtlichkeit des Einwandes der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.04.2015 - 3 WF 12/15

    Regelungsinhalt von § 256 FamFG

  • OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde bei Einwendungen,

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2013 - 2 WF 69/13

    Beginn der Rechtsmittelfrist im Familienstreitverfahren bei Berichtigung eines

  • OLG Naumburg, 05.06.2013 - 3 WF 132/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten

  • OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 3 WF 7/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Zulässigkeit einer vor dem Urkundsbeamten der

  • OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 5 UF 396/11

    Umfang des Beschwerderechts im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
  • OLG Stuttgart, 17.09.2012 - 11 WF 205/12

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Festsetzung des Kindesunterhalts im

  • OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 13 WF 56/12

    Unterhaltsverfahren: Anwaltszwang bei Rechtsbehelf gegen Unterhaltsfestsetzung im

  • OLG Brandenburg, 01.03.2013 - 3 WF 7/13

    Zulässigkeit von Einwendungen im Beschwerdeverfahren über Kindesunterhalt

  • OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 91/13

    Familienverfahrensrecht: Präklusion im Beschwerdeverfahren wegen Unterhalts

  • OLG Naumburg, 31.05.2013 - 3 WF 132/13

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässiges

  • OLG Brandenburg, 16.09.2013 - 3 WF 91/13

    Statthaftigkeit der Rechtspflegeerinnerung im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • KG, 23.06.2009 - 18 WF 140/09

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Nichtgewährung des

  • OLG Köln, 02.04.2012 - 26 UFH 3/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltfestsetzung im vereinfachten

  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06
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