Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - II-10 WF 35/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3689
OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - II-10 WF 35/07 (https://dejure.org/2008,3689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2008 - II-10 WF 35/07 (https://dejure.org/2008,3689)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - II-10 WF 35/07 (https://dejure.org/2008,3689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergleichsgebühr bzgl. einer Einigung über das Absehen von einem Versorgungsausgleich wegen Unsicherheiten über die Altersversorgungsanwartschaften der Scheidungsparteien

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1587 a Abs. 1; ; BGB § 1587 o

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 1; BGB § 1587o
    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    Dementsprechend kann die Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Parteien auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichten, beispielsweise bei einem wechselseitigen Verzicht auf Unterhaltsansprüche (vgl. OLG Koblenz, NJW 2006, 850f); entsprechendes gilt, wenn bei einem Vergleich der Schuldner den Ausgleich eines Teils der geltend gemachten Forderung zusagt und der Gläubiger den weitergehenden Anspruch fallen lässt, mithin eine wechselseitige Kombination aus Verzicht und Anerkenntnis vorliegt (vgl. BGH BB 2006, 2779f).

    Unter Verzicht in diesem Sinne ist der Fall zu verstehen, dass der von den Beteiligten geschlossene Vertrag ausschließlich den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch zum Inhalt hat (vgl. BGH BB 2006, 2779f).

  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    In diesen Fällen wird eine Einigungsgebühr schon deshalb nicht anfallen, weil im Zeitpunkt der beiderseitigen Verzichtserklärung weder Streit noch Ungewissheit über Ausgleichsberechtigung und -höhe bestanden hat (vgl. OLG Hamm, OLGR 2007, 230).
  • OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Einigungsgebühr beim gegenseitigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    Dementsprechend kann die Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Parteien auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichten, beispielsweise bei einem wechselseitigen Verzicht auf Unterhaltsansprüche (vgl. OLG Koblenz, NJW 2006, 850f); entsprechendes gilt, wenn bei einem Vergleich der Schuldner den Ausgleich eines Teils der geltend gemachten Forderung zusagt und der Gläubiger den weitergehenden Anspruch fallen lässt, mithin eine wechselseitige Kombination aus Verzicht und Anerkenntnis vorliegt (vgl. BGH BB 2006, 2779f).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Einverständnis mit Ratenzahlung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07
    Wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht dagegen die Höhe des Ausgleichs - etwa weil die Höhe einzelner in die Ermittlung einzustellender Anrechte unklar ist oder weil ein Ausschluss des Ausgleichs wegen grober Unbilligkeit in Betracht kommt (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2007, 24) - bedarf hier keiner Entscheidung und wird ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass der durch beide Parteien erklärte Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei verständiger Würdigung nur dahingehend verstanden werden könne, dass jede Partei für den Fall, dass sich ein Ausgleichsanspruch zu Ihren Gunsten ergeben würde, auf einen Ausgleich verzichte und die Wertung als einseitiger Verzicht dieser zweiseitigen Vereinbarung nicht gerecht werde (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1463 ff., juris-Rz. 6).

  • OLG Oldenburg, 16.12.2010 - 13 WF 155/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines wechselseitigen Verzichts auf

    11 Durch Beschluss vom 01.07.2010 - 13 WF 90/01 = 11 F 933/09 AG Nordhorn - hat der Senat unter Hinweis auf die nunmehr überwiegende Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rn. 526 jeweils m. w. N.) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen deshalb nicht feststeht.

    Der durch beide Beteiligten erklärte Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches kann bei verständiger Würdigung nur dahingehend verstanden werden, dass jede Partei für den Fall, dass sich ein Ausgleichsanspruch zu ihren Gunsten ergäbe, auf einen Ausgleich verzichte, so dass die Wertung als einseitiger Verzicht dieser zweiseitigen Vereinbarung nicht gerecht wird (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 ff).

  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf

    Der Senat folgt dabei der nunmehr überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232).

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass der durch beide Parteien erklärte Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei verständiger Würdigung nur dahingehend verstanden werden könne, dass jede Partei für den Fall, dass sich ein Ausgleichsanspruch zu Ihren Gunsten ergeben würde, auf einen Ausgleich verzichte und die Wertung als einseitiger Verzicht dieser zweiseitigen Vereinbarung nicht gerecht werde (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1463 ff., juris-Rz. 6).

  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Demgegenüber sehen die Oberlandesgerichte Düsseldorf (OLGR 2008, 260 f.) und Celle (FamRZ 2007, 2001) die Einigungsgebühr jedenfalls dann als angefallen an, wenn die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht feststeht.
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Dann könne nicht von einem einseitigen Verzicht des letztlich Ausgleichsberechtigten ausgegangen werden (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; ebenso: OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Naumburg FamRZ 2009, 1089; OLG Dresden NJW-Spezial 2009, 524; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, Rdn. 189 zu Nr. 1000 VV; Bischof/Jungbauer, RVG, 3. Auflage, Rdn. 93 zu Nr. 1000 VV; Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, Rdn. 26 zu Nr. 1000 VV).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.2009 - 6 WF 73/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung einer Einigungsgebühr bei Beseitigung einer

    Dies rechtfertigt den Anspruch des Antragstellervertreters auf Erstattung der Einigungsgebühr nebst hierauf entfallender Mehrwertsteuer (vgl. zu dieser Fallkonstellation etwa OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2008, 3 WF 229/08, zitiert nach juris; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; Anmerkung Elbracht, juris PR-FamR 18/2007, Anm. 6 D sowie Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 18. Aufl. VV 1000 Rdnrn. 186 ff. m.w.Nw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des

    Der Senat hat in seiner weiteren Entscheidung vom 08.01.2008 (II-10 WF 35/07) noch ausdrücklich offen gelassen, wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht dagegen die Höhe des Ausgleichs - etwa weil die Höhe einzelner in die Ermittlung einzustellender Anrechte unklar ist oder weil ein Ausschluss des Ausgleichs wegen grober Unbilligkeit in Betracht kommt.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Sofern noch unklar ist, ob ein Ausgleichsanspruch bestand und wer ausgleichspflichtig sein würde, wird weithin angenommen, die Einigungsgebühr falle an (OLG Zweibrücken, 6 WF 73/09, OLGR 2009, 581; OLG Naumburg, 3 WF 229/08, OLGR 2009, 429; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f.; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 1000, Rdnrn. 186 ff. m.w.N.), weil dann beide Parteien wechselseitig auf ungewisse Ansprüche verzichten.
  • OLG Naumburg, 30.09.2008 - 3 WF 229/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf den

    Infolge dessen ist aber hier eine Einigungsgebühr entstanden, weil beide Parteien gerade wechselseitig auf die Geltendmachung von ungewissen Ansprüchen aus dem noch etwaig durchzuführenden schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verzichtet haben (vgl. so für den wechseitigen Verzicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1463 m.w. N.).
  • KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr bei Verzicht auf die

    Eine abweichende Beurteilung ist aber gerechtfertigt, wenn mangels (vollständiger) Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe eines Ausgleichs bekannt sind (ebenso z.B. OLG Zweibrücken OLGR 2009, 581; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 W 5/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2007 - 2 WF 239/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16913
OLG Hamm, 15.11.2007 - 2 WF 239/07 (https://dejure.org/2007,16913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2007 - 2 WF 239/07 (https://dejure.org/2007,16913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2007 - 2 WF 239/07 (https://dejure.org/2007,16913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1463
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Es muss sich dabei um eine bestimmt bezeichnete Aufwendung handeln (OLG Hamm 15.11.2007 - 2 WF 239/07, BeckRS 2008, 1834 Rn. 6; Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 46 RVG Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht