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   VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06   

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VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06 (https://dejure.org/2007,17358)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.04.2007 - VerfGH 157/06 (https://dejure.org/2007,17358)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 (https://dejure.org/2007,17358)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 168
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (28)

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Art. 15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren daher, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ).

    Gibt ein Beteiligter - insbesondere durch Bitte um Einräumung einer Erklärungsfrist - zu erkennen, dass er sich sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Erwägungen nicht ohne eine angemessene Vorbereitung äußern kann, so ist ihm auf einen solchen Antrag eine ausreichende Frist zur Stellungnahme einzuräumen (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 206/03 - und 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 -, a. a. O.).

    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts besteht nicht ausnahmslos, sondern nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil die Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber u. a. dann nicht, wenn der Prozessgegner bereits gezielt und konkret auf Mängel des gegnerischen Vortrags hingewiesen hat (Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH, MDR 2002, 1139; NJW 1988, 696 ; 1984, 310 ; 1980, 223 ; VersR 1977, 733 ; RGZ 78, 26 ; 156, 153 ; Leipold, in Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 139 Rn. 45, 69, 76; Peters, in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1., 2. Aufl. § 139 Rn. 20 f.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 405).

    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 m. w. N.).

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Partei darauf vertrauen darf, dass ein Berufungsgericht ihr seine von derjenigen des Erstgerichts abweichende Auffassung rechtzeitig durch einen Hinweis mitteilen wird (vgl. BVerfG, NJW 1992, 678 ; NJW 2003, 2524; BGH, NJW 2005, 3284; MDR 2004, 169; NJW-RR 2004, 281 f.; MDR 2002, 1139; NJW-RR 1994, 566 f.).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine Partei darauf vertrauen darf, dass ein Berufungsgericht ihr seine von derjenigen des Erstgerichts abweichende Auffassung rechtzeitig durch einen Hinweis mitteilen wird (vgl. BVerfG, NJW 1992, 678 ; NJW 2003, 2524; BGH, NJW 2005, 3284; MDR 2004, 169; NJW-RR 2004, 281 f.; MDR 2002, 1139; NJW-RR 1994, 566 f.).

    Denn eine solche Hinweispflicht des Gerichts besteht nicht ausnahmslos, sondern nur dann, wenn die Partei keinen Grund zu der Annahme hat, das Berufungsgericht werde von der erstinstanzlichen Würdigung abweichen, etwa weil die Frage von keiner Partei erörtert bzw. die erstinstanzliche Würdigung von keiner Partei angegriffen worden ist; dies gilt aber u. a. dann nicht, wenn der Prozessgegner bereits gezielt und konkret auf Mängel des gegnerischen Vortrags hingewiesen hat (Beschluss vom 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 - WuM 2006, 505 ; BGH, MDR 2002, 1139; NJW 1988, 696 ; 1984, 310 ; 1980, 223 ; VersR 1977, 733 ; RGZ 78, 26 ; 156, 153 ; Leipold, in Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 139 Rn. 45, 69, 76; Peters, in: Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1., 2. Aufl. § 139 Rn. 20 f.; Schellhammer, Zivilprozess, 11. Aufl. 2004, Rn. 405).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird jedoch durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 9, 3 ; 25, 158 ; 79, 1 ).

    Unzumutbar kann die Erschöpfung des Rechtsweges etwa sein, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Anrufung des Fachgerichts die Anrufung des Verfassungsgerichts entbehrlich machen wird (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 79, 1 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird jedoch durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 9, 3 ; 25, 158 ; 79, 1 ).

    Unzumutbar kann die Erschöpfung des Rechtsweges etwa sein, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Anrufung des Fachgerichts die Anrufung des Verfassungsgerichts entbehrlich machen wird (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 79, 1 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ).

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Zudem entspricht die von dem Beteiligten zu 2. vertretene Auffassung im Kern der auch vom Kammergericht mit dem angegriffenen Urteil in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts (vgl. BGH, NJW 1998, 2821 ff. m. w. N.).

    Das Kammergericht hat seiner Entscheidung auch hinsichtlich dieser Frage die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde gelegt (vgl. BGH, NJW 1998, 2821 ff.) und maßgebend darauf abgestellt, ob die in Frage stehenden Kreditraten die ehelichen Lebensverhältnisse prägten.

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 206/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Gibt ein Beteiligter - insbesondere durch Bitte um Einräumung einer Erklärungsfrist - zu erkennen, dass er sich sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Erwägungen nicht ohne eine angemessene Vorbereitung äußern kann, so ist ihm auf einen solchen Antrag eine ausreichende Frist zur Stellungnahme einzuräumen (Beschlüsse vom 22. November 2005 - VerfGH 206/03 - und 27. Juni 2006 - VerfGH 99/04 -, a. a. O.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
    Es kommt jedoch im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 , 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 und 25. Januar 2001 - VerfGH 148 A/00, 148/00 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfG, NJW 2003, 2524).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

    Zumutbarkeit eines Mängelbeseitigungsverlangens des Mieters gegenüber dem

  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BGH, 11.09.2003 - VII ZR 136/02

    Richterliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 188/86

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

  • BGH, 25.05.1993 - XI ZR 141/92

    Darlegungsanforderungen für den wegen einer nicht genügenden Befridigung eines

  • BGH, 03.06.1977 - IV ZR 71/75

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei grob fahrlässiger Vereltzung

  • RG, 02.12.1911 - V 266/11

    Hypothekverpfändung; Inhalt; Form; Guter Glaube

  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 47/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der

    Die Erhebung der Anhörungsrüge war auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (zu dieser Einschränkung: Beschlüsse vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 - und 27. Mai 2008, a. a. O.).

    Wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste, ist darin im Ergebnis eine Verhinderung von Sachvortrag und damit ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB zu sehen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2007, a. a. O., und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 ).

  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Sachvortrag

    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Wird dagegen - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das erstinstanzliche Gericht geltend gemacht, und ist das dagegen eingelegte Rechtsmittel erfolglos geblieben, muss gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts keine Anhörungsrüge erhoben werden (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168 ; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 - juris).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit begrenzt (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 28; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 114/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Die Erhebung der Anhörungsrüge war - die Behauptung eines vollständigen Außerachtlassensvon Sachvortrag unterstellt - auch nicht offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (vgl. hierzu Beschluss vom 17. April2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter iSv Art 52 Abs 1 S 2

    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 140/05

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

    Die Erhebung der Anhörungsrügen war auch nicht offensichtlich aussichtslos und deshalb unzumutbar (vgl. hierzu z.B. Beschlussvom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 79, 1, 20).
  • VerfGH Berlin, 23.02.2022 - VerfGH 149/20

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs 2 S 1

    Das Gebot der vorrangigen Rechtswegerschöpfung wird durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit eingeschränkt (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - Rn. 28; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem §

    Hinsichtlich etwaiger neuer Verletzungen von Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - durch das Kammergericht war die Erhebung der Anhörungsrüge auch nicht offensichtlich aussichtslos (vgl. dazu Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - FamRZ 2008, 168).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 12 A/08
    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs offensichtlich aussichtslos und ihre Einlegung deshalb gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 - juris).
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