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   OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07   

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https://dejure.org/2007,2994
OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07 (https://dejure.org/2007,2994)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2007 - 31 Wx 51/07 (https://dejure.org/2007,2994)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 31 Wx 51/07 (https://dejure.org/2007,2994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2078 Abs. 2; § 2281
    Nachweis bei Irrtumsanfechtung eines Erbvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Schlusserbeneinsetzung und der Ersatzerbeneinsetzung in einem Erbvertrag durch den Erblasser; Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund der irrigen Vorstellung und Erwartung der lebenslänglichen Pflegeverpflichtung der Eltern; Wirksamkeit einer späteren ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbvertrag und spätere Verfügung von Todes wegen

  • Judicialis

    BGB § 2078 Abs. 2; ; BGB § 2281 Abs. 1; ; BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin - unsubstantiierte Darlegung eines Motivirrtums bei Abschluss des Erbvertrages über Pflegeverpflichtung der Begünstigten - eingeschränkte Überprüfung tatrichterlicher Feststellungen - strenge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 550
  • Rpfleger 2007, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 2003, 708/709).

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 2003, 708/709).

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 2003, 708/709).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können auch nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413).
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrige Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 2003, 708/709).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend gewesen sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03

    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    d) Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773), hier die von der Anfechtung begünstigten Beteiligten zu 1 und 3. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 2006, 372/375).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    d) Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773), hier die von der Anfechtung begünstigten Beteiligten zu 1 und 3. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 2006, 372/375).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Sein Vorbringen ist nunmehr dahin aufzufassen, dass er mit der weiteren Beschwerde das Ziel verfolgt, den erteilten Erbschein einzuziehen (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 51).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
    Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271).
  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    Andererseits können aber nur solche irrige Vorstellungen und Erwartungen die Anfechtung begründen, die der Erblasser bei Errichtung einer Verfügung wirklich gehabt hat, nicht aber auch solche, die er bei Kenntnis von damals ihm unbekannten Umständen gehabt haben würde (BayObLG FamRZ 2008, 550).
  • OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16

    Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbekannten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung hingegen nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271; OLG München FamRZ 2008, 550/551).
  • OLG Hamm, 08.12.2021 - 10 W 27/20

    Nachweis der wirksamen Errichtung eines Ehegattentestaments und dessen

    Der Irrtum muss ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend gewesen sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 31 Wx 51/07 -, juris).
  • LG Ulm, 12.01.2015 - 3 O 116/14

    Übertragung eines Teils des auf den Sohn im Wege der Sondererbfolge

    An den Beweis der Ursächlichkeit der Fehlvorstellung für die Verfügung sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 31 Wx 51/07); ein prima-facie Beweis scheidet aus.
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