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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8336
OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07 (https://dejure.org/2007,8336)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2007 - 10 WF 237/07 (https://dejure.org/2007,8336)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 10 WF 237/07 (https://dejure.org/2007,8336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährleistung eines Anspruchs von Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz; Anfechtung der Anberaumung eines Erörterungstermins

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Gegenstand einer Untätigkeitsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eberswalde - 3 F 206/07
  • OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07
    Im Interesse der Rechtssicherheit müssen strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (BVerfG FamRZ 2001, 753).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07
    Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; FamRZ 2005, 1233, 1234).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07
    Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; FamRZ 2005, 1233, 1234).
  • OLG Naumburg, 02.11.2005 - 8 WF 184/05

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist als ein statthaftes Rechtsmittel angesehen für den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07
    Der Senat weist abschließend darauf hin, dass die Frage, ob die Verfahrensweise des Amtsgerichts zweckmäßig oder zügig ist oder nicht, ohnehin nicht seiner Überprüfung unterliegt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2006, 967).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2006 - 10 WF 203/06

    Untätigkeitsbeschwerde in Umgangsrechtsverfahren: Unangemessen lange

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07
    Die Beschwerde ist aber deshalb unzulässig, weil eine über das Normalmaß hinausgehende unzumutbare Verzögerung des Verfahrens, die auf einen Rechtsverlust oder eine Rechtsverweigerung hinausläuft, nicht dargetan wird (vgl. dazu Senat FamRZ 2007, 491 m.w.N.; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 567, Rz. 21 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 23 W 99/08

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auch zahlreiche andere Instanzengerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2008, 24 W 109/07, OLGR Düsseldorf 2008, 330; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; KG Berlin, Beschl. v. 23.8.2007, 16 WF 172/07, NJW-RR 2008, 598; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393 mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.1.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • OLG Naumburg, 01.03.2010 - 10 W 15/10

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf

    Um den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten zu können, ist die in der Gesetzessystematik der ZPO so nicht vorgesehene Untätigkeitsbeschwerde von der Rechtssprechung als außerordentlicher Rechtsbehelf geschaffen worden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburg, FamRZ 2008, 288, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388 - 2389, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030 - 1031, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2009, 183 - 184, zitiert nach juris; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 2090 - 2091, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

    Dieses Rechtsmittel ist allerdings nur auf solche Fälle beschränkt, in denen das Verhalten des Gerichts praktisch einer völligen Verweigerung der Entscheidung oder einer Aussetzung des Verfahrens gleichkommt und angesichts einer ungewöhnlichen Verzögerung oder völliger Untätigkeit von einer willkürlichen Rechtsverweigerung des Gerichts ausgegangen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388 - 2389, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 1030 - 1031, zitiert nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 567 ZPO, Rn. 21 m. w. N.).

  • OLG Rostock, 04.09.2009 - 3 W 74/09

    Mietrechtsstreit: Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentliches Rechtsmittel (nach Maßgabe der Vorschriften des § 252 bzw. §§ 567 ff ZPO) aus rechtsstaatlichen Gesichtpunkten für zulässig gehalten, wenn mit ihr eine willkürliche Untätigkeit des Gerichts geltend gemacht wird, die einer endgültigen Rechtsverweigerung gleichkommt (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 07.07.2009 - 1 W 593 - 596/07 und 13 - 16/09, 1 W 593 - 596/07, 1 W 13 - 16/09, 1 W 593/07, 1 W 594/07 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2009, 15 WF 140/09, OLGR Schleswig 2009, 579; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2008, I-24 W 109/07, MDR 2008, 406; OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.10.2007, 10 WF 237/07, FamRZ 2008, 288; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.05.2007, 2 WF 32/07, MDR 2007, 1393, OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.01.2007, 3 WF 232/06, FamRZ 2007, 1030).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09

    Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Die sog. Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften des §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 783; NJW 2008, 503; aus der neueren Rspr. der Obergerichte: OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 401; OLG Schleswig; OLGR 2009, 579; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288).
  • OLG Köln, 17.11.2011 - 4 WF 189/11

    Zurückweisung einer Untätigkeitsbeschwerde, da das Familiengericht nicht untätig

    Denn eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2001, 753; NJW 2008, 503; für die Obergerichte: beispielsweise Senat vom 25.8.2009 - 4 WF 101/09; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1996).
  • OLG München, 08.04.2009 - 30 WF 47/09

    Untätigkeitsbeschwerde im Umgangsregelungsverfahren

    Es liegt daher eine über das Normalmaß hinausgehende, dem Antragsteller unzumutbare Verzögerung vor, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (Bundesverfassungsgericht NJW 2008, 503; Frankfurt, FamRZ 2007, 1030; Naumburg, FamRZ 2007, 2090; Brandenburg FamRZ 2008, 288).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 874/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22794
OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 874/07 (https://dejure.org/2007,22794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.2007 - 13 WF 874/07 (https://dejure.org/2007,22794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 13 WF 874/07 (https://dejure.org/2007,22794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Abhilfeverfahrens i.F.e. Nichtbeachtung einer angekündigten und später eingereichten Beschwerdebegründung wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 571 § 572
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht bei Ankündigung einer Beschwerdebegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 288
  • AnwBl 2008, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05

    Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 874/07
    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl. 572 Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 874/07
    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchener Kommentar zur ZPO , 3. Aufl. 572 Rdnr. 16).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2020 - 13 WF 115/20
    Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens ist die Erledigung von Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg (Senat, Beschl. v. 04.05.2020, 13 WF 76/20; OLG Köln, OLGR 2005, 582 OLG Hamm, MDR 04, 412; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 288).

    Wenn aber - wie hier - rein floskelhaft auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung verwiesen wird, ohne das sachlich neue, umfangreiche Beschwerdevorbringen zu würdigen, wird das Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt, nämlich sein Anspruch auf rechtliches Gehör, und zugleich wird der Zweck des Abhilfeverfahrens verfehlt, nämlich die Erledigung von Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg (OLG Koblenz, FamRZ 2008, 288; OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 2004, 412).

  • OLG Brandenburg, 03.06.2020 - 13 WF 91/20
    Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens ist die Erledigung von Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg (Senat, Beschl. v. 04.05.2020, 13 WF 76/20; OLG Köln, OLGR 2005, 582 OLG Hamm, MDR 04, 412; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 288).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17728
OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07 (https://dejure.org/2007,17728)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.2007 - 13 WF 872/07 (https://dejure.org/2007,17728)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 13 WF 872/07 (https://dejure.org/2007,17728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Nichtberücksichtigung des Beschwerdevorbringens in der Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 571 § 572
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Vorlage an das Beschwerdegericht bei Ankündigung einer Beschwerdebegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05

    Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07
    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, begründete Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchner Kommentar zur ZPO , 3. Aufl., § 572 Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.10.2007 - 13 WF 872/07
    Zudem ist durch diese Verfahrensweise dem Zweck des Abhilfeverfahren, begründete Beschwerden auf einen möglichst einfachen Weg zu erledigen, nicht Rechnung getragen worden (OLG Köln, OLGR 2005, 582; OLG Hamm, MDR 04, 412; Münchner Kommentar zur ZPO , 3. Aufl., § 572 Rdnr. 16).
  • OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16

    Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des

    Etwas anderes gilt dann, wenn eine Begründung der Beschwerde angekündigt wird (OLG Koblenz BeckRS 2007, 18250; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 36. Auflage § 572 Rn. 3; Keidel/Sternal, a. a. O.).
  • OLG Köln, 24.08.2009 - 4 WF 88/09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung

    Zweck des Abhilfeverfahrens ist es, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. insoweit OLG Köln a. a. O.; OLG Koblenz FamRZ 2008, 288, 289; Münchner Kommentar zur ZPO, a. a. O.).
  • OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11

    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren;

    Zweck des Abhilfeverfahrens ist es nämlich, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Köln, OLG-Report 2005, Seite 582; MüKo/Lipp, ZPO , 3. Aufl. 2007, § 572 , Rn. 16; OLG Koblenz, FamRZ 2008, Seite 288 ff.; OLG Jena, FamRZ 2010, S. 1692ff).
  • LG Dessau-Roßlau, 26.09.2013 - 1 T 218/13

    Rechtliches Gehör bei Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren: Abwarten einer

    Zudem widerspricht die Verfahrensweise des Amtsgerichts dem Zweck des Abhilfeverfahrens, die Kosten verursachende Befassung des Beschwerdegerichts mit der Sache zu vermeiden, falls auf der Grundlage der Beschwerdebegründung gebotene Korrekturen der Erstentscheidung unschwer durch das Ausgangsgericht vorgenommen werden können (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.10.2007, 13 WF 872/07; zitiert nach juris).
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