Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08   

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https://dejure.org/2008,39400
OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08 (https://dejure.org/2008,39400)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.09.2008 - 10 UF 101/08 (https://dejure.org/2008,39400)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. September 2008 - 10 UF 101/08 (https://dejure.org/2008,39400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Verbrauchsabhängige Nebenkosten sowie auf einen Mieter umlegbare Betriebskosten sind von dem angemessenen Wohnwert nicht in Abzug zu bringen (Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Auflage § 2 Rn. 639; BGH, FamRZ 2003, 1179 ).

    Vermögensbildung ist lediglich in den Bereichen "angemessenes Eigenheim" und "zusätzliche Altersvorsorge" beachtlich ( BGH, FamRZ 2004, 371; BGH, FamRZ 2003, 1179 ).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Grundsätzlich könnte eine Haushaltsersparnis von 10 % des hälftigen bereinigten Einkommens zugrunde gelegt werden, wobei eine Orientierung an der möglichen Herabsetzung des Selbstbehalts eines Unterhaltsschuldners bei Zusammenleben mit einer neuen Lebensgefährtin in Betracht kommen kann (s. dazu BGH Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 170/05 , FamRZ 2008, 594 ).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 149/01

    Umfang des Anspruchs auf Elternunterhalt; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Die Haushaltsersparnis infolge des Zusammenlebens des Beklagten und seiner Ehefrau ist nicht bereits über den Mindestbedarf erfasst, sondern ist - soweit der Unterhalt für die Ehefrau unter Berücksichtigung ihres Einkommens den Mindestbedarf - wie vorliegend - übersteigt - zusätzlich zu berücksichtigen (s. dazu BGH Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 149/01 , FamRZ 2004, 792, 793 ).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01

    Ausnahmsweise Einsatz fiktiven Einkommens im Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Auch wenn der BGH beim Trennungsunterhalt Instandhaltungsrücklagen nur bei konkreten und notwendigen Maßnahmen für berücksichtigungsfähig erachtet ( BGH FamRZ 2001, 351, 354), kann dies beim Elternunterhalt grundsätzlich großzügiger gesehen werden, wobei auch beim Elternunterhalt Voraussetzung der Anerkennung solcher Kosten ist, dass diese sich im Bereich des Angemessenen (ebenso OLG Köln FamRZ 2002, 572 ) bewegen.
  • AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09

    Anspruch gegen ein Kind auf Erstattung ungedeckter Pflegeheimkosten bzgl. eines

    Bei einer Altersvorsorge durch Kapitalvermögen hat der BGH in der zuletzt zitierten Entscheidung ausgeführt, dass dem Unterhaltspflichtigen zur angemessenen Altersvorsorge zumindest der Betrag zu belassen sei, den er ansparen könnte, wenn er 5 % seines Bruttoeinkommens während eines Arbeitslebens von 35 Jahren zu 4 % Zinsen anlegt (BGH, a.a.O; ebenso AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 05.11.2008, 17 F 4142/08, zitiert nach Juris mit weiterer Fundstelle FamRZ 2009, 1076f.).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008 - 17 F 4142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38951
AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008 - 17 F 4142/08 (https://dejure.org/2008,38951)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 05.11.2008 - 17 F 4142/08 (https://dejure.org/2008,38951)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 05. November 2008 - 17 F 4142/08 (https://dejure.org/2008,38951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008 - 17 F 4142/08
    Der Bundesgerichtshof führt gerade in den von Klägerseite zitierten Urteilen aus, dass ein zu belassenes Vermögen aufgrund der konkreten Umstände und unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse zu ermitteln ist und nicht auf feste Vermögensgrenzen zurückgegriffen werden kann ( Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 326/01 , NJW 2004, 2306-2309; Urteil vom 30.08.2006, XII ZR 98/04 , NJW 2006, 3344 - 3349).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008 - 17 F 4142/08
    Der Bundesgerichtshof führt gerade in den von Klägerseite zitierten Urteilen aus, dass ein zu belassenes Vermögen aufgrund der konkreten Umstände und unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse zu ermitteln ist und nicht auf feste Vermögensgrenzen zurückgegriffen werden kann ( Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 326/01 , NJW 2004, 2306-2309; Urteil vom 30.08.2006, XII ZR 98/04 , NJW 2006, 3344 - 3349).
  • AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09

    Anspruch gegen ein Kind auf Erstattung ungedeckter Pflegeheimkosten bzgl. eines

    Bei einer Altersvorsorge durch Kapitalvermögen hat der BGH in der zuletzt zitierten Entscheidung ausgeführt, dass dem Unterhaltspflichtigen zur angemessenen Altersvorsorge zumindest der Betrag zu belassen sei, den er ansparen könnte, wenn er 5 % seines Bruttoeinkommens während eines Arbeitslebens von 35 Jahren zu 4 % Zinsen anlegt (BGH, a.a.O; ebenso AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 05.11.2008, 17 F 4142/08, zitiert nach Juris mit weiterer Fundstelle FamRZ 2009, 1076f.).
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