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   OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08   

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https://dejure.org/2008,13490
OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,13490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2008 - 11 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,13490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - 11 Wx 16/08 (https://dejure.org/2008,13490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 2 Nr. 2
    Anordnung einer Betreuung ist nicht erforderlich, wenn umfassende wirksame Vorsorgevollmacht besteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Sachverständigengutachten für die erforderlichen Feststellungen hinsichtlich der Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers; Erwägungen des Gerichts zu der Geschäftsfähigeit einer Person im Hinblick auf die Entscheidung über die Einrichtung ...

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § ... 1896; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 20; ; FGG § 21; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an die Einsichtsfähigkeit eines Volljährigen im Hinblick auf die Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wirksame Vorsorgebevollmächtigung - Betreuung wird aufgehoben

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuung wider Willen, Vollmachtsbetreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 152
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass diese Willensbekundung der Betroffenen zu respektieren ist; nach der Vorschrift des § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen kein Betreuer, auch nicht ein solcher mit dem Aufgabenkreis nach § 1896 Abs. 3 BGB, bestellt werden (vgl. auch OLG München, FamRZ 2007, 582).
  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08
    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (§ 68 b Abs. 1 S. 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistig-seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG, FamRZ 1993, 351/352).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm FamRZ 2009, 1436 Rn. 9; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117 Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 13).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH FamRZ 2011, 630; OLG Hamm FamRZ 2009, 1439, Rn.9, OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152 Rn. 10; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710 Rn. 4; OLG Köln FGPrax 2006, 117, Rn. 5).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Auch ist die Betroffene nicht in der Lage, sich in der Frage der Erforderlichkeit einer Betreuung einen freien Willen zu bilden (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • LG Aachen, 10.07.2019 - 3 T 265/18
    Gegen den freien Willen des Betroffenen darf eine Kontrollbetreuung ebenso wenig eingerichtet werden wie jede andere Betreuung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.10.2008 - 11 Wx 16/08, BeckRS 2008, 21834, beck-online).
  • LG Darmstadt, 02.03.2020 - 5 T 697/19

    Zur Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2016 - 13 T 7820/16

    Bestellung eines Betreuers bei Schizophrenie (Absehen von einer Anhörung im

    Ist der Betroffene im Wesentlichen in der Lage, sich ein eigenes Urteil zu bilden, nach diesem Urteil zu handeln und insbesondere sich von Einflüssen Dritter abzugrenzen, kommt eine Betreuerbestellung gegen den Willen des Betroffenen nicht in Betracht (OLG Brandenburg, BtPrax 2008, 265).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2015 - 13 T 5933/15

    Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht aufgrund nachgewiesener Geschäftsunfähigkeit

    Ist der Betroffene im Wesentlichen in der Lage, sich ein eigenes Urteil zu bilden, nach diesem Urteil zu handeln und insbesondere sich von Einflüssen Dritter abzugrenzen, kommt eine Betreuerbestellung gegen den Willen des Betroffenen nicht in Betracht (OLG Brandenburg, BtPrax 2008, 265).
  • LG Darmstadt, 15.02.2021 - 5 T 734/20
    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine betreuungsrechtliche Maßnahme sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (siehe BGH Beschluss vom 09.02.2011, Az. XII ZB 526/10; OLG Hamm FamRZ 2009, 1436; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1710; OLG Köln FGPrax 2006, 117).
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