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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/2008, 3 Ss OWi 896/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14564
OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/2008, 3 Ss OWi 896/08 (https://dejure.org/2008,14564)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/2008, 3 Ss OWi 896/08 (https://dejure.org/2008,14564)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. August 2008 - 3 Ss OWi 896/2008, 3 Ss OWi 896/08 (https://dejure.org/2008,14564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmtheitsanforderungen an einen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergangenen Bußgeldbescheid

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bußgeldbescheid - Voraussetzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen Bußgeldbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschreibung des Tatvorwurfs im Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gesetzliche Anforderungen an den Bußgeldbescheid als wirksame Verfahrensgrundlage für eine gerichtliche Sachentscheidung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bußgeldbescheid: Ausreichende Tatbezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmtheitsanforderungen an die Beschreibung des Tatvorwurfs im Bußgeldbescheid; Abgrenzung der zwingend erforderlichen inhaltlichen Ausgestaltung einer strafprozessualen Anklageschrift und eines Strafbefehls von derjenigen eines Bußgeldbescheids; Anforderungen an das ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bußgeldbescheid: Ausreichende Tatbezeichnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Insoweit bedarf es zur Erzielung eines zureichenden Bestimmtheitsgrades auch keiner "Ergänzung" durch Heranziehung des Akteninhalts (BayObLGSt 1994, 135/138 = NZV 1994, 448).

    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Da das Bußgeldverfahren eine schnelle und Verwaltungskosten einsparende Ahndung der Ordnungswidrigkeiten bezweckt, verbietet sich eine ausführliche Schilderung von selbst; auch ein in Rechtsfragen unerfahrener Bürger muss jedoch den Vorwurf verstehen können (BGHSt 23, 336/338 ff.).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).
  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Nach den bisherigen Feststellungen des Amtsgerichts kommt weder ein Freispruch des Betroffenen aus tatsächlichen Gründen noch eine - vom Amtsgericht ersichtlich gewollte - Verfahrenseinstellung im Urteilswege gemäß § 206 a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG, die vom Senat gegebenenfalls nach § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 4 StPO unter klarstellender Aufhebung des angefochtenen Urteils (OLG Bamberg NJW 2006, 1078 f. = NZV 2006, 314 f.) nachgeholt werden könnte, in Betracht.
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08
    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).
  • OLG Bamberg, 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15

    Hinreichende Tatbezeichnung im Bußgeldbescheid bei unerlaubter Alkoholabgabe an

    Der Umfang der im Bußgeldbescheid gebotenen Tatschilderung wird maßgeblich von der Gestaltung des Einzelfalls und der Art der verletzten Vorschrift bestimmt (u.a. Anschluss an BGHSt 23, 336/338 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08 = DAR 2009, 155 = OLGSt OWiG § 66 Nr. 11).

    Erfüllt ein Bußgeldbescheid diese Aufgabe nicht, fehlt es an einer Prozessvoraussetzung (BGHSt 23, 336/338 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08 = DAR 2009, 155 = OLGSt OWiG § 66 Nr. 11 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 06.05.2021 - 2 OLG 53 Ss OWi 141/21

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Bußgeldbescheid

    Da das Bußgeldverfahren eine schnelle und Verwaltungskosten einsparende Ahndung der Ordnungswidrigkeiten bezweckt, verbietet sich eine ausführliche Schilderung von selbst; auch ein in Rechtsfragen unerfahrener Bürger muss jedoch den Vorwurf verstehen können (BGHSt 23, 336/338 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/2008 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 2 Ss 616/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lenkzeitenüberschreitungen im Rahmen eines

    Andere Mängel in der Bezeichnung der Tat, die die Abgrenzung von anderen Taten nicht in Frage stellen, sondern nur die Vorbereitung der Verteidigung des Betroffenen erschweren, beeinträchtigen die Rechtswirksamkeit des Bußgeldbescheids nicht (grundlegend BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1970, 4 StR 190/70, BGHSt 23, 336 ff., bei juris insbesondere Rn. 4 und 6; seither wohl ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 12. August 2008, 3 Ss OWi 896/08, DAR 2009, 155).
  • OLG Bamberg, 23.05.2014 - 3 Ss OWi 596/14

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an einen Antrag des Betroffenen auf Entbindung

    Entscheidend ist, dass der Betroffene anhand der Tatbeschreibung des Bußgeldbescheides verstehen kann, wegen welches nach der Lebensauffassung einheitlichen geschichtlichen Vorgangs er zur Verantwortung gezogen werden soll und dass insoweit eine Verwechslung mit einem möglichen gleichartigen anderen Fehlverhalten desselben Betroffenen ausgeschlossen ist (OLG Bamberg DAR 2009, 155 = OLGSt OWiG § 66 Nr. 11 = VRR 2009, 68 [Gieg]); hiervon ist vorliegend ohne weiteres auszugehen.
  • AG Bad Kreuznach, 03.01.2017 - 47 OWi 1022 Js 12238/15

    PoliScan Speed: 10 % Toleranzabzug bei defektem Netzteil

    Bereits eine derartige Beschreibung grenzt die dem Betroffenen vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichend ab (so auch OLG Bamberg DAR 2009, 155; Seitz in Göhler, 16. Auflage 2012, Rn. 41 zu § 66 OWiG).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2571
OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.10.2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Abstimmens für die inkriminierte Entscheidung für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers als Voraussetzung einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung; Zulassung einer Ausnahme von dem Grundsatz des Beratungsgeheimnisses bei überwiegendem Interesse an der ...

  • Judicialis

    StPO § 202 S. 1

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de

    DRiG § 43; StPO § 202 S. 1; StGB § 339
    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung durch Mitglieder eines Spruchkörpers aufgrund geheimer Beratung; Umfang der Pflicht zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses; Rechte und Pflichten eines als Zeugen vernommenen, an der Beratung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

  • betrifftjustiz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Rechtsbeugungsprivileg - Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses (Christoph Strecker; Betrifft JUSTIZ Nr. 96 [2008], 377)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Senatus legibus solutus - Kollegialrichter können straflos Recht beugen (Dr. Christoph Mandla; ZIS 2009, 143-159)

  • vaeter-aktuell.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert (Dr. Rolf Lamprecht; NJW 2007, 2744)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3585
  • NStZ 2009, 214
  • FamRZ 2009, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Obgleich den Angeschuldigten aufgrund der vorangegangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EMRG, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 - G.) und des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 bewusst gewesen ist, dass wegen der Bindungswirkung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für innerstaatliche Gerichte jede Entscheidung, die im Ergebnis dazu führt, dass K.G. seine Umgangsrechte mit seinem Sohn nicht wahrnehmen kann, diesen in seinen Rechten benachteiligen kann, setzten sie mit Beschluss vom 08. Dezember 2004 ( ... ) zunächst die Vollziehung der einstweiligen Anordnung des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 02. Dezember 2004 bis zur Entscheidung über die eingelegten sofortigen Beschwerden wieder aus.

    Die Beschlüsse vom 30. März 2004 ( ... OLG Naumburg, ...AG Wittenberg) und 09. Juli 2004 (...OLG Naumburg, ... AG Wittenberg) sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (ERMG, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 - G.) ergangen.

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).

    Dies gilt namentlich dann, wenn der Richter durch sein Verhalten nicht lediglich die abstrakte Gefahr einer falschen Entscheidung, sondern die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft (BGHSt 42, 343).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    In diesem Beschluss hatte das Familiengericht in Wittenberg - nach den Vorgaben eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 (2 BvR 1481/04) - dem Kindesvater K.G. den Umgang mit seinem nichtehelich geborenen leiblichen Sohn (C. F.) gestattet und diesen ausgestaltet.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Der überstimmte Richter darf daher seine Unterschrift nicht verweigern, er bezeugt mit ihr nur die Auffassung der Mehrheit (BGHSt 26, 92, 93).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Denn § 339 StGB kommt zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflege eine Sperrwirkung in dem Sinne zu, dass eine Verurteilung wegen einer Tätigkeit bei Leitung einer Rechtssache nach anderen Vorschriften nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (BGHSt 10, 294).
  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Da das Beratungsgeheimnis den Beratungsteilnehmern anvertraut ist, muss es den einzelnen Beratungsteilnehmern, in deren Interesse es im Übrigen ja auch besteht, überlassen bleiben, nach pflichtgemäßem Ermessen die Interessenabwägung im Einzelfall selbst vorzunehmen (vgl. KG JZ 1991, 46 f; Fürst, a. a. O., Rdnr. 20; LR-Schäfer, a. a. O., Rdnr. 24 f.; LR-Wickern, a. a. O., Rdnr. 58; Kohlhaas NJW 1953, 403).
  • BGH, 15.07.1976 - 4 StR 7/76

    Bindungswirkung der Entscheidung über die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Deshalb darf grundsätzlich weder in den Urteilsgründen noch in sonstiger Weise erkennbar gemacht werden, ob Meinungsverschiedenheiten bestanden haben, welcher Art diese gegebenenfalls waren und mit welcher Stimmenmehrheit entschieden worden ist (vgl. BGH DRiZ 1976, 319).
  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    ... Das OLG Naumburg hat insoweit entschieden (NJW 08, 3585, 3587), dass die Aufklärung des Tatvorwurfs der Rechtsbeugung eine Ausnahme von § 43 DRiG rechtfertigen könne.
  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Selbst wenn sie sich in ihrer Unabhängigkeit in keiner Weise beeinträchtigt sähen und zur Erläuterung interner Abläufe gegenüber dem Ausschuss von sich aus bereit wären, stünde der unbeschränkten Auskunftserteilung in einem Untersuchungsverfahren des Landtags jedenfalls das bundesgesetzlich geschützte Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG) entgegen, das nach herrschender Auffassung nur in einem Gerichtsverfahren unter engen Voraussetzungen preisgegeben werden darf (vgl. Schmidt-Räntsch, DRiG, § 43 Rn. 17; Staats, DRiG, 2012, § 43 Rn. 9; OLG Naumburg vom 6.10.2008 NJW 2008, 3585/3587).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    Wird - wie hier - eine Körperschaft wegen eines bestimmten Abstimmungsverhaltens eines von ihr entsandten Mitglieds des Kollegiums auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so liegt es nahe, den bestehenden Interessenkonflikt zumindest dadurch zu lösen, dass es dem Mitglied beziehungsweise der Körperschaft erlaubt ist, zum Zwecke der Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen das Beratungsgeheimnis - als Zeuge oder auch als Partei - preiszugeben (Schmidt-Räntsch aaO Rn. 19; siehe auch OLG Naumburg, NJW 2008, 3585, 3587).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.08.2008 - 8 W 310/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7771
OLG Stuttgart, 28.08.2008 - 8 W 310/08 (https://dejure.org/2008,7771)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 (https://dejure.org/2008,7771)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. August 2008 - 8 W 310/08 (https://dejure.org/2008,7771)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Gemeinschaftliche Haushaltsführung der getrennt lebenden Ehegatten mit den Kindern in der Ehewohnung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Kindergeldberechtigten

  • Judicialis

    EStG § 64

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 155
  • Rpfleger 2009, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 13.01.2010 - 15 UF 225/09

    Vormundschaftsgerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten:

    Die Bestimmung des Berechtigten liegt im Ermessen des Gerichts (OLG München FamRZ 2006, 1567; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 155, 156).

    Es wäre nicht sachgerecht, wenn die Antragstellerin die Beträge an die Familienkasse zurückerstatten müsste und der Antragsgegner für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum Geld erhalten würde, in dem der Unterhalt für die Kinder bereits aufgebracht worden ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2009, 155, 156).

  • OLG Köln, 29.05.2012 - 4 UF 78/12

    Bestimmung eines Elternteils zum Berechtigten desKindergeldanspruchs

    Allerdings enthält die genannte Vorschrift keine Vorgaben, nach welchen Grundsätzen das Familiengericht die Bezugsberechtigungsbestimmung zu treffen ist; anerkannt ist, dass das Gericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat ( vgl. etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2010, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 8 W 310/08 - zitiert nach Juris Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006 - 33 Wx 68/05 - zitiert nach Juris Rn. 9 ).

    Im Grundsatz besteht Einigkeit, dass sich die zu treffende Ermessensentscheidung an dem Sinn des Kindergelds zu orientieren hat, das der Sicherung des Existenzminimums von Kindern durch Entlastung der Familie dient, also am Wohl des Kindes ( OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, a. a. O., Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.08.2008, a. a. O., Rn. 17; Blümich-Treiber, EStG, 113. Aufl. November 2011, § 64 Rn. 39 ).

  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2008 - 4 K 1187/08

    Abänderung der vormundschaftsgerichtlichen Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Den Beschluss des LG hat das Oberlandesgericht (OLG) auf die weitere Beschwerde des Kindsvaters mit Beschluss vom 28. August 2008 8 W 310/08 dahingehend abgeändert, dass der Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 26. September 2007 abgeändert und die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 13. August 2007 zurückgewiesen wird, soweit sie sich dagegen richtet, dass der Kindsvater auch für die Kindergeldzahlungen bis einschließlich August 2007 zum Kindergeldberechtigten bestimmt worden ist.

    Die Klage bietet daneben für die Monate August 2006 bis August 2007 auch deswegen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil aufgrund des Beschlusses des OLG vom 28. August 2008 8 W 310/08 für diesen Zeitraum der Kindsvater zum Kindergeldberechtigten bestimmt worden ist und damit abschließend feststeht, dass der Klägerin insoweit gegen die Beklagte kein Anspruch auf Kindergeld zusteht.

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