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   OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08   

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OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08 (https://dejure.org/2009,30896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2009 - 20 UF 56/08 (https://dejure.org/2009,30896)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 20 UF 56/08 (https://dejure.org/2009,30896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Änderung tatsächlicher Verhältnisse durch Berücksichtigung der Betriebsrente eines Antragstellers i.R.d. Bemessung der Höhe der geschuldeten Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Rechtfertigung der Änderung der Entscheidung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundlage des Versorgungsausgleichs ist Bruttobetrag der Versorgungsrente ohne Vorwegabzug der Krankenversicherungsbeiträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1676
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZB 211/04

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Eine dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterfallende Versorgung ist vor Abzug der Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen (BGH, FamRZ 1994, 560, 561 ; 2005, 1982, 1983; 2006, 323, 325; 2007, 120; BGH, Beschl. v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).

    Sie ist keinesfalls die Grundlage dafür, die mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs typischerweise verbundene Ungleichbehandlung der Ehegatten in steuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht auszugleichen (BGH, FamRZ 2007, 120 ).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 217/04

    Nichtbestehen eines graduellen Unterschieds zwischen der unbilligen Härte im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Eine dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterfallende Versorgung ist vor Abzug der Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen (BGH, FamRZ 1994, 560, 561 ; 2005, 1982, 1983; 2006, 323, 325; 2007, 120; BGH, Beschl. v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).

    Bei einer solchen Sachlage kann eine Herabsetzung oder ein Ausschluss nur bei einer extremen Diskrepanz zwischen den Einkommens- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Eheleute oder anderen außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen ( BGH, Beschluss v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).

  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 183/87

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Die bloße Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eröffnet den Einstieg in das Abänderungsverfahren gemäß § 10 a VAHRG nicht (BGH, FamRZ 1989, 725 ; 1996, 1540; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rn. 45 ).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 228/03

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung unter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Eine dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterfallende Versorgung ist vor Abzug der Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen (BGH, FamRZ 1994, 560, 561 ; 2005, 1982, 1983; 2006, 323, 325; 2007, 120; BGH, Beschl. v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 96/93

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen einer noch nicht feststehenden Härte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Die bloße Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eröffnet den Einstieg in das Abänderungsverfahren gemäß § 10 a VAHRG nicht (BGH, FamRZ 1989, 725 ; 1996, 1540; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rn. 45 ).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 191/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich hinsichtlich einer Betriebsrente;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Eine dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterfallende Versorgung ist vor Abzug der Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen (BGH, FamRZ 1994, 560, 561 ; 2005, 1982, 1983; 2006, 323, 325; 2007, 120; BGH, Beschl. v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZB 10/92

    Bemessung einer Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 20 UF 56/08
    Eine dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unterfallende Versorgung ist vor Abzug der Krankenversicherungsbeiträge auszugleichen (BGH, FamRZ 1994, 560, 561 ; 2005, 1982, 1983; 2006, 323, 325; 2007, 120; BGH, Beschl. v. 05.11.2008, XII ZB 217/04 ).
  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 304/12

    Beschwerdeentscheidung zur rückwirkenden Zahlung einer Ausgleichsrente im Rahmen

    aa) Auch Entscheidungen über den (verlängerten) schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erwachsen in materielle Rechtskraft, sodass derselbe Verfahrensgegenstand grundsätzlich einer erneuten Nachprüfung entzogen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 1984 - IVb ZB 774/81 - FamRZ 1984, 669, 670; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1676, 1677).
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