Weitere Entscheidung unten: OLG München, 09.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13399
OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09 (https://dejure.org/2009,13399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen und Berechnungsgrundlage der Terminsgebühr bei eingeschränkter Antragstellung wegen Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 220 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3104
    Entstehung und Berechnung der Terminsgebühr bei Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr und Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1857
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2007 - 18 W 38/06

    Streitwertfestsetzung bei teilweiser Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Deshalb hätte sie nur dann nach dem (geringeren) Kosteninteresse berechnet werden können, wenn die Erledigungserklärungen der Parteien oder zumindest die des Klägers schon in vorterminlichen Schriftsätzen abgegeben worden wären (OLGR Düsseldorf 2007, 321).
  • OLG Köln, 16.02.2006 - 17 W 28/06

    Terminsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2009 - 14 W 30/09
    Dass sich der Streitwert dann im Verlauf der Sitzung aufgrund der beiderseitigen Erledigungserklärungen auf das Kosteninteresse von 4.755,30 EUR ermäßigte, ist ohne Gewicht (OLGR Köln 2006, 884).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Danach wäre bei Abgabe der Erledigungserklärung im Termin vom 10. September 2008 die Terminsgebühr grundsätzlich bereits in voller Höhe aus dem ursprünglichen Streitwert angefallen und bliebe gemäß § 15 Abs. 4 RVG erhalten, nachdem die Verhandlung mit dem Aufruf der Sache begonnen hatte, § 220 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 17 W 28/06, OLGR 2006, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 14 W 30/09, OLGR 2009, 504; Riedel/Sußbauer/Keller, aaO Rn. 51; Onderka/Schneider, aaO Rn. 181; Enders, JurBüro 2005, 113 f.).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines

    Die Rücknahme des um 122.572,98 EUR erweiterten Widerklageantrages im Termin am 16. Juli 2015 blieb für die Bemessung der Terminsgebühr ohne Wirkung (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2009, 425), so dass der Streitwert einheitlich festgesetzt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.06.2008 - 11 W 1488/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36135
OLG München, 09.06.2008 - 11 W 1488/08 (https://dejure.org/2008,36135)
OLG München, Entscheidung vom 09.06.2008 - 11 W 1488/08 (https://dejure.org/2008,36135)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 11 W 1488/08 (https://dejure.org/2008,36135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1857
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2005 - 8 W 89/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Termin- und Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines

    Auszug aus OLG München, 09.06.2008 - 11 W 1488/08
    Nicht fällt auch in dem anderen Verfahren eine Terminsgebühr an (vgl. OLG Frankfurt AGS 08, 224 m. zustimmender Anm. von N. Schneider; OLG Stuttgart NJW-RR 05, 940; Hansens RVGreport 07, 106; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3104 Rn. 78;a.A.OLG Rostock JurBüro 07, 137).
  • BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die

    Daher kann dahinstehen, ob § 15a RVG rückwirkend auch auf Altfälle (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.8.2009 -8 W 339/09; Hansens, RVGreport 2009, 306) oder nur auf nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erteilte Aufträge zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG anzuwenden ist (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.8.2009 - 12 W 91/09; KG, Beschl. v. 13.8.2009 - 2 W 128/09; OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 2 W 240/09).
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 17 W 209/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Güteverfahrens

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Soweit z. T. in der Literatur (u. a. Hansens, zuletzt RVGreport 2009, 306) und neuerdings auch in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09) die Auffassung vertreten wird, bei der Regelung des § 15 a RVG handele es sich um keine Neuregelung i. S. d. § 60 Abs. 1 RVG, sondern vielmehr um eine gesetzgeberische Klarstellung, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 39 SF 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminsgebühr - Mehrvergleich - kein

    Das wäre aber der Fall, wenn durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Termin in einem Verfahren sowohl eine Terminsgebühr für das Verfahren, in dem verhandelt wird, als auch eine weitere Terminsgebühr für das miterledigte Verfahren entstünden (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2014, 10 AZB 81/13, Juris-Rn. 15; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. März 2018, 2 VO 350/15, Juris-Rn. 13; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. Juni 2008, 11 W 1488/08, Juris-Rn. 6 ff.).
  • OLG Köln, 14.09.2009 - 17 W 195/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2013 - 13 Ta 503/13

    Mehrbetrag und Verfahrensgebühr

    Nach ganz herrschender Ansicht entsteht in der vorliegenden Fallgestaltung, dass anderweitig rechtshängige Ansprüche in einen gerichtlichen Vergleich einbezogen werden, eine (erhöhte) Terminsgebühr lediglich im Einbeziehungsverfahren, nicht jedoch in dem mit verglichenen anderweitigen Rechtsstreit (OLG Stuttgart 10.03.2005 - 8 W 89/05 - NJW-RR 2005, 940; OLG Frankfurt 30.01.2008 - 6 W 166/07 - AGS 2008, 224; OLG München 09.06.2008 - 11 W 1488/08 - AGS 2010, 11; offen gelassen OLG Köln 20.01.2011 - II-25 WF 255/10 AGS 2012, 62 RN 3; Gerold/Schmidt RVG 21. Aufl. VV 3104 RN 98 f.; Riedel/Sußbauer-Keller RVG 9. Aufl. VV Teil 3 Abschnitt 1 RN 54 und 56; Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher RVG 5. Aufl. VV 3104 Teil 3 RN 70a; vgl. auch Mayer/Kroiß-Mayer RVG 4. Aufl. Nr. 3104 VV RN 42 ff., der dies unausgesprochen als wohl selbstverständlich voraussetzt).
  • OLG Köln, 31.10.2009 - 17 W 261/09

    Prozesskostenhilfe; Vergütungsfestsetzung; Geschäftsgebühr; Anrechnung

    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr hat auch in Altfällen nur nach Maßgabe von § 15 a Abs. 2 RVG zu erfolgen (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart Beschl. v. 11.08.2009 - 8 W 339/09 - juris; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372; OVG NW Beschluss vom 04.08.2009 - 4 E 1609/08 - juris; LG Berlin AGS 2009, 367; AG Wesel AGS 2009, 312; Hansens RVGreport 2009, 306).
  • VG Minden, 11.05.2011 - 4 K 614/06

    Es entsteht keine Terminsgebühr in dem in Einigungsgespräche einbezogenen

    Nach wohl herrschender Meinung - vgl. OLG München, Beschluss vom 09.06.2008 - 11 W 1488/08 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2008 - 6 W 166/07 -, juris; OLG Stuttgart - 8 W 89/05 -, juris; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl. 2010, VV 3104 Rn. 80 m.w.N. - folgt aus Nr. 3104 RVG VV ebenfalls, dass keine Terminsgebühr in dem in die Einigungsgespräche einbezogenen "anderen" Verfahren entsteht.
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