Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.11.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1878
BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 (https://dejure.org/2008,1878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei getrennt lebenden Eltern und "ertrotzter Kontinuität" - Zur Beurteilung der Erziehungseigenschaft der Elternteile bei infolge eigenmächtiger Mitnahme ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind auf die Kindesmutter; Abwägung aller Umstände des Einzelfalls als Voraussetzung einer dem Elternrecht genügenden einstweiligen Sorgerechtsregelung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • baltesundrixe.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2; GG Art. 6
    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eines Kindes auf die Mutter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ertrotzte Kontinuität

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht

  • baltesundrixe.de (Kurzinformation)

    BVerfG rügt gerichtliche Behandlung innerstaatlicher Kindesentführungen in Eilverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliche Sorge - Einstweilige Sorgerechtsregelung ist vorrangig am Kindeswohl zu orientieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 38
  • FamRZ 2009, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

    Dann aber wären die Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigt, deren stete Maßgeblichkeit es verbietet, eine bestimmte Sorgerechtsregelung mit der Spruchpraxis eines Gerichts in vergleichbaren Fällen zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ 1993, S. 662 ).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).

    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Bei der Anwendung dieser Vorschrift haben die Richter eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Dem dient § 1671 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 BGB, der bestimmt, dass einem Elternteil auf Antrag die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge - wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht - allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. BVerfGK 2, 185 ).
  • BVerfG, 18.12.1995 - 1 BvR 1208/92

    Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann daher nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalles getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1995 - 1 BvR 1208/92 -, FamRZ 1996, S. 343 ), bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1426/07 -, FamRZ 2007, S. 1626).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Es wird vielfach wahrscheinlicher sein, dass gerade in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern das Kind besser in seiner alten Umgebung aufgehoben ist, jedenfalls dann, wenn der in der elterlichen Wohnung verbliebene Elternteil die Betreuung des Kindes selbst übernehmen will und dazu in der Lage ist (vgl. BVerfGE 57, 361 ; vgl. auch - zur Problematik bei Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, FamRZ 1996, S. 1267 und - zum Fall gegenläufiger Rückführungsanträge - BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Das Amtsgericht hat nicht erwogen, dass für den Beschwerdeführer, der bis zum Auszug der Mutter die Hauptbetreuungsperson des Kindes war, der Kontinuitätsgrundsatz streitet, der die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit des Erziehungsverhältnisses umfasst (vgl. BVerfGE 61, 358 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Die Verfassungsbeschwerde wirft weder Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung auf (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG) noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn sie hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Übertragung des

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15

    Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen

    Darüber hinaus ist es höchstrichterlich seit Langem anerkannt, dass Entscheidungen im Kindschaftsrecht keinen (vermeintlichen) übergeordneten Gerechtigkeitserwägungen und Sanktionierungsbestrebungen zugänglich sind, weil sich die Elterninteressen stets dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13

    Elterliche Sorge: Vorläufige Anordnung auf Übertragung des

    71 Im Hinblick auf das vom Antragsteller behauptete Fehlverhalten der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Verbringen der Kinder nach Sachsen ab dem 19.1.2013 ("Kindesentziehung") und die vom Antragsteller daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zu treffende Entscheidung ist, wie schon gelegentlich der Anhörung, nochmals klarzustellen, dass die gebotene Abwägung nicht an einer Sanktion eines - im vorliegenden Fall möglichen - Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.6.2007, FamRZ 2007, 1666, und vom 27.6.2008, FamRZ 2009, 189).
  • OLG Celle, 04.01.2018 - 10 UF 126/16

    Bindungstoleranz; Erziehungsfähigkeit; Umgang; Verweigerung einer Begutachtung

    Ein Erziehungskriterium ist in Trennungsfamilien die sog. Bindungstoleranz (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10, FamRZ 2011, 796 Rn. 54), also die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, als Sorgeberechtigter dem Kind ein positives Bild vom anderen Elternteil zu belassen (oder zu vermitteln) und dessen Kontakte mit dem Kind spannungsfrei zu ermöglichen, möglichst sogar zu fördern (BVerfG FamRZ 1982, 1179, 1182; FamRZ 2009, 189, 190; BGH NJW 1985, 1702, 1704).
  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Der Berechtigung des Familiengerichts, im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge zu regeln, steht schließlich auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot entgegen, wonach bei einer einstweiligen Sorgerechtsregelung zu berücksichtigen ist, dass die auf diese Weise eröffnete Möglichkeit der Wahrnehmung der Elternverantwortung eine endgültige Sorgeregelung faktisch erheblich beeinflussen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189 [bei juris Rz. 19]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 15]): Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass durch die einstweilige Anordnung im Grunde genommen lediglich die Elternvereinbarung vom 10. November 2011 nachgezeichnet wird; der Lebensmittelpunkt der Kinder wurde dadurch gerade nicht verändert.
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist unzulässig, weil sie durch die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts prozessual überholt und eine isoliert verbleibende Grundrechtsverletzung weder vorgetragen noch ersichtlich ist (vgl. dazu BVerfGK 7, 312 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, Rn. 26).

    Sie ist zum anderen mit der Gefahr verbunden, unter Verstoß gegen die Vorgaben des Verfassungsrechts bei Eingriffen in das Elternrecht, die Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, Rn. 27 f.).

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Das Verhalten eines Elternteils, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft und ohne vorherige Absprache mit dem anderen, mitsorgeberechtigten Elternteil zu verändern, ist zwar ein gewichtiger Aspekt zur Beurteilung der Erziehungseignung eines Elternteils (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

    Das Verfassungsgericht überprüft nur, ob der Entscheidung eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot zugrunde liegt, wobei die Intensität der Prüfung davon abhängt, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189).

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11

    Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der

    In Fällen eigenmächtigen Verbringens ist das Eilverfahren besonders zu beschleunigen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzen Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann (Anschluss an BVerfG, FamRZ 2009, 189).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Vater dem Auszug der Mutter mit dem Kind und auch einem Wechsel dessen gewöhnlichen Aufenthalts zugestimmt hat, wobei das Familiengericht dem Grunde nach zu Recht davon ausgegangen ist - und ggf. im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen haben wird -, dass eine eigenmächtige, spontane Herausnahme des Kindes aus seinem bisherigen Lebenskreis mit dem Ziel seiner dauerhaften Verbringung in eine neue Umgebung in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern häufig nicht dem Wohl des davon betroffenen Kindes dient und solch eigenmächtiges Verhalten eines Elternteils gewichtig im Rahmen der Beurteilung seiner Erziehungseignung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 365; Bespr. Völker/ Clausius in FF 2009, 54, jeweils auch zum Erfordernis besonderer Verfahrensbeschleunigung in solchen Fällen, um zu verhindern, dass der eigenmächtig handelnde Elternteil aus der von ihm ertrotzten Kontinuität ungerechtfertigte Vorteile ziehen kann).

  • OLG Hamm, 17.04.2018 - 10 UF 56/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Bei der Frage, welchem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen ist, ist derjenigen Regelung der Vorrang zu geben, von der zu erwarten ist, dass sie im Sinne des Kindeswohls die bessere Regelung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    In diesem Sinne hat beispielsweise auch das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, einer "ertrotzten" Kontinuität maßgebliche Bedeutung für die Frage nach einer einstweiligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen der Elternteile beizumessen (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der "ertrotzten" Kontinuität im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189):.

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalles getroffen werden, bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, juris Rn. 19).

    Der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, juris Rn. 18).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, juris Rn. 22).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 9 UF 17/11

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Sohn auf einen

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen

  • OLG Stuttgart, 10.02.2023 - 15 UF 267/22

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Bestimmung des

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

  • OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 9 UF 71/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil wegen

  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung:

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 ZB 09.2562

    Zur Antragsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 UVG

  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 204/19

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl im Eilverfahren

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

  • OLG Brandenburg, 30.11.2009 - 9 UF 115/09

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung: Anzuwendende Maßstäbe; Wille eines Kindes

  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Hamm, 25.05.2020 - 7 UF 61/20

    Beschwerde gegen die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen

  • OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 9 UF 45/10

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei bestehender

  • AG Gelnhausen, 15.07.2016 - 62 F 4/16

    Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 12 C 09.2563

    Unterhaltsvorschussrecht Beschwerde gegen die Versagung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7228
BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08 (1) (https://dejure.org/2008,7228)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08 (1) (https://dejure.org/2008,7228)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 2008 - 1 BvR 1192/08 (1) (https://dejure.org/2008,7228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten Verpflichtung zur Erduldung abstammungsklärender Untersuchungen i.R.e. Vaterschaftsanfechtungsverfahrens; Schutzbereich des elterlichen Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG bezogen auf das Interesse ...

  • Judicialis

    BGB §§ 1600 ff.; ; BGB § ... 1600b Abs. 1; ; BGB § 1600b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1600a Abs. 4; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 421
  • NJW 2009, 425
  • FamRZ 2009, 189 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Das Interesse des rechtlichen Vaters am Fortbestand des Elternrechts korrespondiert mit dem Interesse des Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ; 117, 202 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, FamRZ 2008, S. 845).

    Denn das Anfechtungsverfahren dient nicht vorrangig der Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, vielmehr der Herstellung einer Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 117, 202 ).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Das Interesse des rechtlichen Vaters am Fortbestand des Elternrechts korrespondiert mit dem Interesse des Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ; 117, 202 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, FamRZ 2008, S. 845).

    Denn das Anfechtungsverfahren dient nicht vorrangig der Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, vielmehr der Herstellung einer Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 117, 202 ).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Damit erledigt sich der Antrag auf Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2002 - 1 BvR 1526/02 -).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Dabei können die Eltern grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 107, 104 ).
  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Das Interesse des rechtlichen Vaters am Fortbestand des Elternrechts korrespondiert mit dem Interesse des Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ; 117, 202 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, FamRZ 2008, S. 845).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Dagegen steht das mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung (BVerfGE 79, 256) dem Interesse des Vaters auf Erhalt seines Elternrechts im Anfechtungsverfahren nur indirekt gegenüber.
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08
    Das Interesse des rechtlichen Vaters am Fortbestand des Elternrechts korrespondiert mit dem Interesse des Kindes am Erhalt seiner rechtlichen und sozialen familiären Zuordnung (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 108, 82 ; 117, 202 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, FamRZ 2008, S. 845).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 321/19

    Vaterschaftsanfechtung durch Mutter: Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher

    Zur elterlichen Sorge gehört auch die Entscheidung, ob eine bestehende Vaterschaft angefochten werden soll (BVerfGK 14, 421 = NJW 2009, 425 f.).

    Dem steht zum einen das ebenfalls durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Recht des (rechtlichen) Vaters am Fortbestand seiner Elternstellung gegenüber (vgl. BVerfGK 14, 421 = NJW 2009, 425, 426).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2017 - 6 UF 110/17

    Zeugung eines Kindes im Wege heterologer Insemination: Kindeswohldienlichkeit der

    Auf Seiten des Kindes ist dessen Anspruch auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG zu beachten; denn in dieses wird eingegriffen, wenn eine bestehende Eltern-Kind-Zuordnung als Statusverhältnis beseitigt wird (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 449; NJW 2009, 425; BGH FamRZ 2015, 240).

    Denn dann erfolgt die Anfechtung der Vaterschaft nicht mit dem Ziel, dem Kind die Klärung seiner genetischen Abstammung und die Zuordnung zu seinem biologischen Vater zu eröffnen, zumal das Anfechtungsverfahren ohnehin nicht vorrangig der Verwirklichung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, sondern vielmehr der Herstellung einer Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft dient (BVerfG NJW 2009, 425).

    Vielmehr steht dann von Verfassungs wegen das genannte Interesse des Kindes am Bestand seiner rechtlichen Vater-Kind-Beziehung im Vordergrund (BVerfG NJW 2009, 425).

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    (3) Soweit die Rechtsbeschwerde weiter geltend macht, dass durch die Verfahrensaussetzung auch das Grundinteresse des betroffenen Kindes an der Kenntnis von seiner tatsächlichen Abstammung beeinträchtigt wird, ist darauf hinzuweisen, dass ein Anfechtungsverfahren nicht vorrangig der Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, sondern vielmehr der Herstellung einer Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft dient (vgl. BVerfG NJW 2009, 425, 426).
  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

    Die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine statusrechtliche Sperrwirkung, die grundsätzlich nur im Rahmen eines - besonderen Anforderungen unterliegenden - Verfahrens überwunden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner zahlreichen Entscheidungen zum Recht der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BVerfG, NJW 2007, 753; 2009, 423; 2009, 425; 2010, 3772; FamRZ 2010, 1235) nämlich nicht beanstandet.
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15

    Abstammungssache: Zeugnisverweigerungsrecht eines Jugendamtsmitarbeiters für

    Da der vermeintliche biologische Vater nicht auffindbar ist, kann das Kind im Anfechtungsverfahren entweder bestätigt erhalten, dass sein rechtlicher Vater auch der biologische Vater ist oder dass es nicht von seinem rechtlichen Vater abstammt, und damit keine positive Kenntnis von seiner Abstammung erhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 2008, 1 BvR 1192/08, NJW 2009, 425).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10

    Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens;

    Im Ausgangspunkt zutreffend erinnert sie allerdings, dass das Familiengericht bereits deutlich früher eine einstweilige Regelung der elterlichen Sorge hätte treffen müssen; denn das Familiengericht muss im Lichte der in Rede stehenden Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in angemessener Zeit entscheiden (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2014 - 7 UF 35/13

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich des Rechts des Vaters zur

    Denn das Anfechtungsverfahren dient nicht vorrangig der Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung, vielmehr der Herstellung einer Übereinstimmung von biologischer und rechtlicher Vaterschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht