Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • aufrecht.de

    Kein durch AGB festgelegter Vergütungsanspruch vor Erbringung der vertraglichen Hauptleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit dem Betreiber eines sogenannten Video-Partnerportals; Abweichung von § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB durch Allgemeine Geschäftsbedingungen; Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Vergütung bei Kündigung von der Erbringung der vertragstypischen Hauptleistung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Partnervermittlung per Video

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Video-Portale dürfen Vergütung nicht formularmäßig vertraglich vereinbaren

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    VPS Video Partner Service verurteilt

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 08.10.2009, Az.: III ZR 93/09 (Fristlose Kündigung und Rückabwicklung eines Dienstvertrags mit Vertrauensstellung)" von Prof. Dr. Markus Artz, original erschienen in: ZGS 2010, 21 - 23.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 150
  • MDR 2010, 13
  • FamRZ 2009, 2082
  • VersR 2010, 256
  • MMR 2010, 90



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 95/11  

    Wirtschaftsprüfer: "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen"?

    Das von § 627 Abs. 1 BGB vorausgesetzte generelle persönliche Vertrauen kann auch dann vorliegen, wenn es sich bei dem Dienstverpflichteten - wie hier - um eine juristische Person handelt (Senatsurteil vom 8. Oktober 2009 - III ZR 93/09, NJW 2010, 150, 152 Rn. 19 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Juni 2011 - III ZR 203/10, BeckRS 2011, 16921, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09  

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Zusammenhang

    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass Preisvereinbarungsklauseln der AGB-Kontrolle selbst dann nicht unterliegen, wenn sie nicht die Preishöhe betreffen, sondern lediglich Art und Umfang der Vergütung (BGH NJW 2010, 150, 152) oder die für die Preisermittlung maßgeblichen Bewertungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen, ist ebenfalls nicht geeignet, ein anderes Ergebnis zu rechtfertigen.
  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10  

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Preisvereinbarungen für Hauptleistungen stellen deshalb im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 2010, 150 Tz. 22; BGH NJW 2010, 2789 Tz. 19; Palandt/ Grüneberg , BGB, 70. Aufl. 2011, § 307 Rn. 46; Loewenheim in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 11 Rn. 8).
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  • OLG Hamburg, 28.03.2012 - 8 U 103/11  

    Formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts aus § 627 BGB in einem

    Hierbei kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Benennung, sondern die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrags bzw. den tatsächlichen Inhalt der wechselseitigen Rechte und Pflichten an ( BGH NJW 2010, 150 Rn.16 ).

    Der Umstand, dass die Beklagte als GmbH organisiert ist, steht der Anwendbarkeit des § 627 BGB nicht entgegen (BGH NJW 2010, 150 Rn.19).

  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 1 U 37/11  

    In der Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung für einen

    Abgesehen davon, dass es sich hierbei um nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisvereinbarungen handeln dürfte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 178/08 - juris Rn. 19; Urteil vom 08.10.2009 - III ZR 93/09 - juris Rn. 22, Urteil vom 17.03.1999 - IV ZR 137/98 - juris Rn. 20), sind sie vorliegend als Individualvereinbarungen anzusehen.
  • AG Berlin-Schöneberg, 27.01.2010 - 104a C 413/09  
    Richtig ist zwar, dass der BGH in der Entscheidung vom 8. Oktober 2009 zu III ZR 93/09 die Auffassung der Vorinstanzen, es bestünde eine besondere Vertrauensbeziehung zu dem Mitarbeiter der dortigen Beklagten, der das analytische Vorgespräch geführt habe, ausdrücklich als zutreffend bezeichnet hat, und dass im vorliegenden Fall ein solches Vorgespräch unstreitig nicht stattgefunden hat.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10  

    Mietrecht - Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

    Denn Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen, sind der Inhaltskontrolle entzogen (st. Rspr., s. nur BGH, NJW 2010, S. 150 m.z.w.N.; s. auch Grüneberg in Palandt, BGB 70 Aufl. § 307, Rn. 46; H. P. Westermann in Erman, BGB, 12. Aufl., § 307, Rn. 46).
  • LG Köln, 15.07.2010 - 22 O 549/09  
    Daneben wird für den Fall, dass durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Regelung des § 628 BGB dergestalt abbedungen wird, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages unabhängig vom Stand der erbrachten Leistungen die volle Vergütung zu zahlen ist, eine Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung wegen eines ermöglichten nicht mehr vertretbaren Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (BGH v. 04.06.1970, Az. VII ZR 187/68, zitiert nach Juris, dort Rn. 20) und wegen einer unangemessenen Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 627 BGB (BGH v. 08.10.2009, Az. III ZR 93/09, zitiert nach juris, dort Rn. 23) ausgegangen.

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de

    Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die Geschäftsgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 Abs. 4 VV RVG
    Eine für die außergerichtliche Tätigkeit statt der Geschäftsgebühr vereinbarte Vergütung wird auf die Verfahrensgebühr nicht angerechnet

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Eine vereinbarte Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit ist nicht entsprechend VB 3 (4) VV RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr entsteht nicht, wenn Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts getroffen wurde

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 359
  • FamRZ 2009, 2082



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Wird zitiert von ... (12)  

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