Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5093
OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09 (https://dejure.org/2009,5093)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.2009 - 11 UF 24/09 (https://dejure.org/2009,5093)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 11 UF 24/09 (https://dejure.org/2009,5093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Nowendige Babyerstausstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1613 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Umfang der Unterhaltspflicht; Erstausstattung eines Säuglings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1305
  • FamRZ 2009, 2098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95

    Kosten für Säuglingserstausstattung, hier: Klage eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09
    Die Erstausstattung eines Säuglings stellt Sonderbedarf im Sinne des § 1613 II 1 Ziffer 1 BGB dar (vgl. Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 6, Rn. 15; BVerfG, FamRZ 1999, 1342; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1685; Palandt-Diederichsen, 68. Aufl., Rn. 20 zu § 1613 BGB).
  • OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 11 WF 161/98

    Kosten für die Erstausstattung eines Säuglings; Voraussetzungen der Annahme eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09
    Die Erstausstattung eines Säuglings stellt Sonderbedarf im Sinne des § 1613 II 1 Ziffer 1 BGB dar (vgl. Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 6, Rn. 15; BVerfG, FamRZ 1999, 1342; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1685; Palandt-Diederichsen, 68. Aufl., Rn. 20 zu § 1613 BGB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2006 - L 10 B 106/06

    Gewährung von Leistungen für eine Säuglingserstausstattung nach dem SGB 2

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09
    Dies ist bereits doppelt so viel wie die vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 3.3.2006 - L 10 B 106/06 AS ER - in Ansatz gebrachten 500, 00 EUR.
  • OLG Oldenburg, 18.10.2010 - 6 W 117/10

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Selbst wenn der aus der Anfechtung zu erzielende Erlös wegen der vorweg zu befriedigenden Verfahrenskosten (§ 53 InsO) und der sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht zu einer Verteilung an die Insolvenzgläubiger führt, besteht das Amts des Insolvenzverwalters mit den daraus folgenden Pflichten fort, solange die Kosten des Verfahrens gedeckt sind, § 208 Abs. 3 InsO (vgl. BGH aaO, in juris Rn 4; BGH NJW-RR 2009, 1305, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08, in juris Rn 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.06.2009 - II-2 UF 6/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3700
OLG Hamm, 18.06.2009 - II-2 UF 6/09 (https://dejure.org/2009,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2009 - II-2 UF 6/09 (https://dejure.org/2009,3700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - II-2 UF 6/09 (https://dejure.org/2009,3700)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1572, 1578 b BGB
    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung (private) - ehegewohnter Versicherungsschutz

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1578 b

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; Herabsetzung; Befristung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572; BGB § 1578b
    Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingter Nachteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 577
  • FamRZ 2009, 2098
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
    Auf Grund der gesundheitlichen Verfassung der Klägerin kann von ihr eine Erwerbstätigkeit auch im teilschichtigen Bereich nicht länger erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 20; OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, Az.: 17 UF 97/08, FamRZ 2009, 56, Juris Rdnr. 11).

    Unter diesen Umständen erreichen die gesundheitlichen Probleme der Klägerin die Qualität eines ehebedingten Nachteils nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 33).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
    Das Urteil des BGH vom 12.04.2006 (Az.: XII ZR 240/03, NJW 2006, 2401, FamRZ 2006, 1006), welches sich überdies in erster Linie auf Aufstockungsunterhalt bezieht, ist erst im Juli/August 2006, d.h. nach Abschluss des Vergleiches vom 11.05.2006, veröffentlicht worden.
  • OLG Braunschweig, 21.02.2007 - 1 UF 93/06

    Ausnahme von der Gleichstellung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
    Soweit hierin Studiengebühren in Höhe von 500, 00 EUR enthalten sind, handelt es sich um eine außergewöhnlich hohe Belastung im Sinne eines Mehrbedarfes (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 21.02.2007, Az.: 1 UF 93/06, Juris, Rdn. 15), welcher vom Unterhaltsverpflichteten gesondert zu befriedigen ist.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
    Das Kindergeld für J ist entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26.10.2005, Az.: XII ZR 34/03, FamRZ 2006, 99, Juris, Rdnrn. 22 ff.) nicht bedarfsmindernd anzurechnen.
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09
    Auf Grund der gesundheitlichen Verfassung der Klägerin kann von ihr eine Erwerbstätigkeit auch im teilschichtigen Bereich nicht länger erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2008, Az.: XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406, Juris, Rdnr. 20; OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008, Az.: 17 UF 97/08, FamRZ 2009, 56, Juris Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15

    Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen

    Der unterhaltsberechtigte Ehepartner ist daher verpflichtet, auf einen nach objektiven Kriterien und im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eheleute zu aufwendigen Versicherungsschutz zu verzichten (OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015 - 4 UF 257/13 - KG Berlin, Beschluss vom 2.10.2012 - 13 UF 174/11 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.6.2009 - 2 UF 6/09 -, OLGR 2009, 834).
  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

    Der unterhaltsberechtigte Ehepartner ist daher verpflichtet, auf einen nach objektiven Kriterien und im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eheleute zu aufwendigen Versicherungsschutz zu verzichten (BGH FamRZ 1983 aaO; BGH FamRZ 1989 aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, 2 UF 6/09, OLGR 2009, 834).

    Dieser Nachteil ist auf die Ehe mit dem Antragsteller zurückzuführen (so auch OLG Hamm, OLGR 2009, 834).

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 FamFG im Hinblick auf die bisher ungeklärte, von zwei Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beantwortete Frage (OLG Hamm, OLGR 2009, 834; OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 567) zuzulassen, ob der Umstand, dass der Ehegatte, der mit einem Beamten verheiratet und über diesen beihilfeberechtigt und privat krankenversichert war, nach der Scheidung der Ehe aufgrund seines Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann (§ 6 Abs. 3 SGB V), als Ehe bedingter Nachteil zu werten ist, der einer Befristung sowie gegebenenfalls einer Herabsetzung des Krankenvorsorgeunterhalts entgegen steht.

  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09

    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5471
OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08 (https://dejure.org/2009,5471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2009 - 2 UF 328/08 (https://dejure.org/2009,5471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 2 UF 328/08 (https://dejure.org/2009,5471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1602 BGB, § 1607 BGB, § 1610 BGB, § 1611 Abs 2 BGB, § 1615l Abs 1 BGB
    Kindes- und Verwandtenunterhalt: Grenzen der Ersatzhaftung der Eltern einer minderjährigen nichtehelichen Mutter nach dem mit dieser zusammenlebenden Kindesvater; Berücksichtigung fiktiver Einkünfte wegen Abbruchs einer vorangegangenen Ausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1602; ; BGB § 1607; ; BGB § 1610; ; BGB § 1611; ; BGB § 1615 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anrechnung fiktiver Einkünfte bei Berechnung des Kindesunterhalts; Voraussetzungen und Umfang der Ersatzhaftung der Eltern der nichtehelichen Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung fiktiver Einkünfte bei Berechnung des Kindesunterhalts; Voraussetzungen und Umfang der Ersatzhaftung der Eltern der nichtehelichen Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3105
  • FamRZ 2009, 2098
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 WF 469/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Unter welchen Voraussetzungen ein volljähriges Kind von seinen Eltern trotz eigener Arbeitsfähigkeit Unterhalt verlangen kann, weil es tatsächlich kein Erwerbseinkommen hat, ist auch dann nach dem im Bereich des § 1603 Abs. 2 BGB geltenden strengen Maßstab zu beurteilen, wenn Kleinkinder betreut werden (BGH, FamRZ 1985, 273-276, juris Rn. 13; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris, Rn. 30).

    Vor allem dann, wenn der nichteheliche Vater eines Kindes zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht, kann die Mutter eines Kleinkindes frühzeitig gehalten sein, sich durch Arbeiten auch einfacher, unqualifizierter Art selbst zu unterhalten (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 200-202 (201)).

    Die Zeitspanne, in der Eltern im Wege der Ersatzhaftung nach § 16151 Abs. 3, 1607 BGB auf Unterhalt in Anspruch genommen werden können, muss daher für die Zeit von bis zu drei Jahren unter Zugrundelegung der konkrete Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und den damit verknüpften Verdienstmöglichkeiten der unterhaltsberechtigten Mutter bemessen werden (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris Rn. 32).

    Die Betreuung der Tochter der Klägerin durch den Kindesvater ist überdies keine Fremdbetreuung, deren Zumutbarkeit nach dem Maßstab des § 1615 l Abs. 2 BGB grundsätzlich in Frage steht (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104).

  • OLG Oldenburg, 12.02.1991 - 12 UF 136/90

    Erziehungsgeld; Verlagerung der Unterhaltsverpflichtung; Unterhaltsanspruch eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Unter welchen Voraussetzungen ein volljähriges Kind von seinen Eltern trotz eigener Arbeitsfähigkeit Unterhalt verlangen kann, weil es tatsächlich kein Erwerbseinkommen hat, ist auch dann nach dem im Bereich des § 1603 Abs. 2 BGB geltenden strengen Maßstab zu beurteilen, wenn Kleinkinder betreut werden (BGH, FamRZ 1985, 273-276, juris Rn. 13; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris, Rn. 30).

    Für die Frage der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Berufstätigkeit gibt § 1615 l Abs. 1 BGB einen Anhaltspunkt dafür, wie lange der Unterhaltsanspruch insgesamt geltend gemacht werden kann (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226-1228, juris Rn. 7; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris Rn. 32).

    Die Zeitspanne, in der Eltern im Wege der Ersatzhaftung nach § 16151 Abs. 3, 1607 BGB auf Unterhalt in Anspruch genommen werden können, muss daher für die Zeit von bis zu drei Jahren unter Zugrundelegung der konkrete Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und den damit verknüpften Verdienstmöglichkeiten der unterhaltsberechtigten Mutter bemessen werden (OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1989 - 2 UF 123/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Für die Frage der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Berufstätigkeit gibt § 1615 l Abs. 1 BGB einen Anhaltspunkt dafür, wie lange der Unterhaltsanspruch insgesamt geltend gemacht werden kann (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226-1228, juris Rn. 7; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris Rn. 32).

    Der Beklagte als ihr Vater kann im Wege der Ersatzhaftung nicht schlechter als der Vater des Kindes gestellt sein (BGH, a.a.O., juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226 1228, juris Rn. 7).

    Der Abzug des der Klägerin zugeflossenen Elterngeldes kommt nicht in Betracht, weil das Erziehungsgeld gem. § 9 BErzGG nicht als Einkommen anzurechnen ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 1226-1228).

  • OLG Hamm, 20.04.1990 - 12 UF 430/89

    Betreuung eines Kindes durch das volljährige Kind; Kindeserziehung; Ausübung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Unter welchen Voraussetzungen ein volljähriges Kind von seinen Eltern trotz eigener Arbeitsfähigkeit Unterhalt verlangen kann, weil es tatsächlich kein Erwerbseinkommen hat, ist auch dann nach dem im Bereich des § 1603 Abs. 2 BGB geltenden strengen Maßstab zu beurteilen, wenn Kleinkinder betreut werden (BGH, FamRZ 1985, 273-276, juris Rn. 13; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris, Rn. 30).

    Vor allem dann, wenn der nichteheliche Vater eines Kindes zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht, kann die Mutter eines Kleinkindes frühzeitig gehalten sein, sich durch Arbeiten auch einfacher, unqualifizierter Art selbst zu unterhalten (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 200-202 (201)).

  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 10 UF 82/02

    Beschränkung oder Entziehung des Unterhalts bei Vorliegen eines sittlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Das gilt auch obwohl gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 3 SGB II kein Forderungsübergang auf den Träger der Sozialhilfe stattgefunden hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 560f., juris, Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.1987 - 18 UF 142/85

    Leistungsfähigkeit; Eltern; Kind; Innenverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Vor allem dann, wenn der nichteheliche Vater eines Kindes zur Betreuung des Kindes zur Verfügung steht, kann die Mutter eines Kleinkindes frühzeitig gehalten sein, sich durch Arbeiten auch einfacher, unqualifizierter Art selbst zu unterhalten (BGH, a.a.O., juris Rn. 15; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 200-202 (201)).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 2 UF 328/08
    Unter welchen Voraussetzungen ein volljähriges Kind von seinen Eltern trotz eigener Arbeitsfähigkeit Unterhalt verlangen kann, weil es tatsächlich kein Erwerbseinkommen hat, ist auch dann nach dem im Bereich des § 1603 Abs. 2 BGB geltenden strengen Maßstab zu beurteilen, wenn Kleinkinder betreut werden (BGH, FamRZ 1985, 273-276, juris Rn. 13; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1104; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1385; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 1090-1092, juris, Rn. 30).
  • OLG Köln, 26.03.2013 - 25 UF 241/12

    Unterhaltsanspruch eines seinerseits ein Kind betreuenden Kindes

    Die Verdienstmöglichkeiten der nichtehelichen Mutter sind dabei auch unter Zugrundelegung ihres Alters und der vorhandenen Berufsausbildung anhand der tatsächlichen Umstände zu bewerten (vgl. insgesamt OLG Frankfurt/Main NJW 2009, 3105 - zitiert nach Juris Tz. 36 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 5 UF 45/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus

    Soweit der Bundesgerichtshof nun allerdings jeder Art von Altersphasenmodell, und sei es auch nur dahingehend, jedenfalls bei Betreuung eines Kindes bis zur Beendigung der Grundschulzeit könne eine Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden (so aber bisher die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main seit 01.01.2008 unter Nr. 17.1), eine Absage erteilt, steht dies zudem in einem gewissen Widerspruch zu der in den genannten Entscheidungen auch wiedergegebenen Passage aus der Gesetzesbegründung, dass kein abrupter Wechsel zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt wird, sondern ein gestufter Übergang ermöglicht werden soll (FamRZ 2007, 1947; vgl. dazu auch Norpoth in der Anmerkung zu dem Urteil des BGH vom 17.06.2008 in FPR 2009, 485; zu einem auf dem Boden des neuen Unterhaltsrechts möglichen abgewandelten Altersphasenmodell: Büttner, FPR 2009, 92 ff., 94).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7910
OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07 (https://dejure.org/2009,7910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 9 UF 202/07 (https://dejure.org/2009,7910)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 9 UF 202/07 (https://dejure.org/2009,7910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern; Pflicht zur Einleitung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens; Anrechnung fiktiven Einkommens

  • Judicialis

    RVO § 2; ; ZPO § ... 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 305 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 524; ; ZPO § 653; ; ZPO § 654 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 850 c Abs. 1; ; InsO § 4a; ; InsO § 4b; ; InsO § 17 Abs. 2 Satz 1; ; InsVV § 2 Abs. 2; ; BGB § 1603

  • fr-blog.com

    Senkung des Selbstbehalt um 25% bei Zusammenleben

  • rechtsportal.de

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern; Anrechnung fiktiven Einkommens; Pflicht zur Einleitung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Es ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2005 (NJW 2005, 1279) inzwischen höchstrichterlich anerkannt, dass den Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seines minderjährigen Kindes dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.

    Die durch das Verbraucherinsolvenzverfahren entstehenden Kosten belasten den unterhaltspflichtigen Kläger nach alledem nicht unangemessen und sind deshalb nicht geeignet, das Verfahren für den Unterhaltsschuldner als unzumutbar darzustellen (vgl. BGH NJW 2005, 1279/1281).

  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Die Gerichte sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Frage gehalten, ob die Voraussetzungen für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens gegeben sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 2003, Az. 1 BvR 752/02, und vom 16. April 2008, Az. 1 BvR 2253/07 - für die Fälle unzureichenden Einkommens aus Vollzeittätigkeit; Beschlüsse vom 29. Dezember 2005, Az. 1 BvR 2076, und vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06 - zu den Grenzen der Verpflichtung zur Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet).

    Anknüpfend daran, dass die Einkommensfiktion ursprünglich ein schweres Verschulden des Unterhaltsschuldners voraussetzt, nämlich ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten des Pflichtigen, der eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit auslässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06; Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 727), ist bei der Einkommensfiktion eine kritischere Betrachtung insbesondere hinsichtlich der Kausalität geboten und die Zurechnung wieder mehr auf die Fälle zu beschränken, in denen sich ein Unterhaltsschuldner willentlich seinen Verpflichtungen entzieht (vgl. Schünemann, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12. November 2007, Az. 1 BvR 48/05, jurisPR-FamR 18/2008, Anm. 1; Palandt-Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1603 Rdnr. 34).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Nach der - ausdrücklich nicht verfassungswidrigen (vgl. BGH MDR 2008, 883) - Neuregelung des § 2 Abs. 2 InsVV beträgt die Mindestvergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 1.000,00 EUR, wenn - wie im Streitfall - nicht mehr als 10 Gläubiger Forderungen angemeldet haben (bzw. anmelden würden).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Die Nichteinleitung eines zumutbaren Verbraucherinsolvenzverfahrens wiederum führt zur fiktiven Nichtberücksichtigung der Schulden (Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rspr zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 129; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (vgl. BGH FamRZ 1992, 797; 1996, 160; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 644).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (vgl. BGH FamRZ 1992, 797; 1996, 160; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 644).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Die Gerichte sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Frage gehalten, ob die Voraussetzungen für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens gegeben sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 2003, Az. 1 BvR 752/02, und vom 16. April 2008, Az. 1 BvR 2253/07 - für die Fälle unzureichenden Einkommens aus Vollzeittätigkeit; Beschlüsse vom 29. Dezember 2005, Az. 1 BvR 2076, und vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06 - zu den Grenzen der Verpflichtung zur Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Die mit einer solchen Lebensgemeinschaft einhergehende so genannte Haushaltsersparnis kann monetarisiert werden, da das Zusammenleben zweier oder mehrerer Personen gegenüber einem Einzelhaushalt regelmäßig zu einer Kostenersparnis oder zu Synergieeffekten führt, die jeden Lebenspartner hälftig entlasten (BGH FamRZ 2008, 594/597 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Die Gerichte sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Frage gehalten, ob die Voraussetzungen für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens gegeben sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. März 2003, Az. 1 BvR 752/02, und vom 16. April 2008, Az. 1 BvR 2253/07 - für die Fälle unzureichenden Einkommens aus Vollzeittätigkeit; Beschlüsse vom 29. Dezember 2005, Az. 1 BvR 2076, und vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06 - zu den Grenzen der Verpflichtung zur Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
    Anknüpfend daran, dass die Einkommensfiktion ursprünglich ein schweres Verschulden des Unterhaltsschuldners voraussetzt, nämlich ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten des Pflichtigen, der eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit auslässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2006, Az. 1 BvR 2236/06; Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 727), ist bei der Einkommensfiktion eine kritischere Betrachtung insbesondere hinsichtlich der Kausalität geboten und die Zurechnung wieder mehr auf die Fälle zu beschränken, in denen sich ein Unterhaltsschuldner willentlich seinen Verpflichtungen entzieht (vgl. Schünemann, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12. November 2007, Az. 1 BvR 48/05, jurisPR-FamR 18/2008, Anm. 1; Palandt-Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1603 Rdnr. 34).
  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

  • OLG Jena, 25.05.2010 - 1 UF 19/10

    Kindesunterhalt: Beurteilung der Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der

    Weil er diesen Vortrag nicht substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt hat, ist ein entsprechender Synergieeffekt zu berücksichtigen, den der Senat im vorliegenden Fall mit (12,5 % seines Selbstbehalts in Höhe von 900,- EUR =) 112, 50 EUR bemisst (vgl. OLG Brandenburg, ZInsO 2009, 2019).
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Rechtsprechung
   KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8350
KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,8350)
KG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 13 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,8350)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 13 UF 65/08 (https://dejure.org/2009,8350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Keine Befristung, ehebed. Nachteile, Aufgabe Berufsausbildung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 313; BGB § 1573 Abs. 2
    Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufgabe der Berufsausbildung nach Eheschließung und Betreuung dreier Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung nach 25 Ehejahren - Bei ehebedingten Nachteilen wird der Unterhalt für die Ehefrau nicht befristet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3661
  • MDR 2010, 156
  • FamRZ 2009, 2098
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Maßgeblich sind die aus § 242 BGB abgeleiteten und nunmehr in § 313 BGB kodifizierten Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage, die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten (nach Treu und Glauben) nicht zugemutet werden kann, an der bisherigen Regelung festgehalten zu werden (vgl. BGH FamRZ 1992, 539; 1986, 790, 791).

    Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung des Unterhalts an veränderte Verhältnisse bestehen (vgl. BGH FamRZ 1986, 790 w.w.N.).

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Vielmehr findet die Übergangszeit ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehescheidung Zeit benötigt, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (vgl. BGH FamRZ 2008, 134, 138).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08

    Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Denn auch diese treffen gem. § 31 Abs. 2 SGB V einen gesetzlich Krankenversicherten und sind damit dem allgemeinen Lebensbedarf zuzurechnen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 2120).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Maßgeblich sind die aus § 242 BGB abgeleiteten und nunmehr in § 313 BGB kodifizierten Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage, die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten (nach Treu und Glauben) nicht zugemutet werden kann, an der bisherigen Regelung festgehalten zu werden (vgl. BGH FamRZ 1992, 539; 1986, 790, 791).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Beides ist ab 2008 aber aus den dargelegten Gründen nicht mehr gegeben (vgl. BGH FamRZ 2007, 793, FamRZ 2007, 883 und FamRZ 2007, 1232).
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten

    Auszug aus KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
    Beides ist ab 2008 aber aus den dargelegten Gründen nicht mehr gegeben (vgl. BGH FamRZ 2007, 793, FamRZ 2007, 883 und FamRZ 2007, 1232).
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