Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09   

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https://dejure.org/2009,15561
OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem Betreuer; Beschwerde eines Elternteils gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis der Eltern, Aufsicht des Vormundschaftsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Weisung des Vormundschaftsgerichts in Zweckmäßigkeitsfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 226
  • FamRZ 2009, 2119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 213/07

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Überprüfung eines vom Betreuer

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Pflichtwidrigkeiten sind Verstöße gegen konkrete, sich aus dem Gesetz oder einer Anordnung des Gerichts ergebende Handlungspflichten bzw. allgemein gegen die Pflicht zur gewissenhaften Führung der Betreuung (Senatsbeschluss in BtPrax 2008, 74; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. § 1837 Rn. 9).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Verwandten in gerader Linie stehe kein Beschwerderecht zu, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag ablehne, den Betreuer zu entlassen und einen anderen zu bestellen (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

    § 57 FGG sei im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05

    Betreuung: Erteilung von Weisungen durch das Vormundschaftsgericht; Aufhebung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Das Vormundschaftsgericht ist damit in der Erteilung von Weisungen, die ein Gebot oder ein Verbot enthalten, auf die Fälle pflichtwidrigen Verhaltens des Betreuers beschränkt (OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 507).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Daraus folgt, dass dem Vormundschaftsgericht bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit Zurückhaltung geboten ist und es in Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, nicht an seiner Stelle entscheiden darf (BayObLG FamRZ 2000, 565; OLG Karlsruhe aaO; Staudinger/Engler BGB, 13. Aufl., § 1837 Rn. 3; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1837 Rn. 3; Palandt/Diederichsen aaO Rn. 1 m.w.N.; Knittel BtG § 1837 BGB Rn. 1).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08

    Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst zwar auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178 = NJW 1981, 1943).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).
  • OLG Koblenz, 08.10.2018 - 13 WF 677/18

    Beschwerderecht eines Elternteils gegen Aufsichtsmaßnahmen nach

    Eine Beschwerdeberechtigung Dritter scheidet mangels Beeinträchtigung eigener Rechte regelmäßig aus (vgl. Kroll-Ludwigs, in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 1837 Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 -, juris Rn. 19 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6059
OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09 (https://dejure.org/2009,6059)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2009 - 31 Wx 60/09 (https://dejure.org/2009,6059)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2009 - 31 Wx 60/09 (https://dejure.org/2009,6059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der Alleinerbenstellung bei unwirksamer Miterbenerklärung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Nichterreichung des erstrebten Ziels

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 687
  • FGPrax 2009, 274
  • FamRZ 2009, 2119
  • Rpfleger 2009, 682
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04

    Erbrecht: Irrtumsanfechtung bei Erbausschlagung

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09
    Der Irrtum darüber, wem der Erbteil in Folge der Ausschlagung anfällt, ist aber ein Irrtum über mittelbare Rechtsfolgen, der nicht zur Anfechtung berechtigt (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Schleswig ZEV 2005, 526; Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 2; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. Rn. 7; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2007 § 1954 Rn. 6 a.E.; Keim RNotZ 2006, 602/607; Kraiß BwNotZ 1992, 31/34).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1997 - 3 Wx 575/96

    Irrtum über gesetzliche Erben als Grund für Anfechtung einer

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09
    Der Irrtum darüber, wem der Erbteil in Folge der Ausschlagung anfällt, ist aber ein Irrtum über mittelbare Rechtsfolgen, der nicht zur Anfechtung berechtigt (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 905; OLG Schleswig ZEV 2005, 526; Soergel/Stein BGB 13. Aufl. § 1954 Rn. 2; MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. Rn. 7; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2007 § 1954 Rn. 6 a.E.; Keim RNotZ 2006, 602/607; Kraiß BwNotZ 1992, 31/34).
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlichter Motivirrtum (BGH NJW 2006, 3353/3355 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Eine andere Auffassung geht in diesen Fällen hingegen - wie auch das Beschwerdegericht - nur von einem Irrtum über die mittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit von einem unbeachtlichen Motivirrtum aus (vgl. KG ZEV 2020, 152 Rn. 26 f.; OLG Frankfurt ZEV 2017, 515 Rn. 16 ff.; OLG Hamm FGPrax 2011, 236, 236 f. [juris Rn. 7]; OLG München NJW 2010, 687 [juris Rn. 14]; OLG Schleswig ZEV 2005, 526 [juris Rn. 10 f.]; OLG Hamm ZEV 1998, 225; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 150, 151 [juris Rn. 33]; FamRZ 1997, 905 [juris Rn. 17]; OLG Stuttgart OLGZ 1983, 304, 306 f. [juris Rn. 24]; KG KGJ 35 A Nr. 19 00002; BeckOGK/Heinemann, BGB § 1954 Rn. 25 [Stand: 15. Dezember 2022]; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, § 1954 Rn. 7 [Stand: 1. Mai 2022]; Grüneberg/Weidlich, BGB 82. Aufl. § 1954 Rn. 5; Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 6 [Stand: 30. April 2021]; Naczinsky in Soergel, BGB 14. Aufl. § 1954 Rn. 3; Muscheler in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 5. Aufl. § 22 Rn. 22.101a; Krätzschel in Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht 12. Aufl. § 16 Rn. 20; Reul in Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht in der Ge-staltungspraxis 3. Aufl. § 5 Rn. 11; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 495; Kollmeyer, ZEV 2021, 509; ders., ZEV 2017, 517, 518; Musielak, ZEV 2016, 353, 356; Wendt, ErbR 2021, 562, 567).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Denn in einem solchen Falle betrifft der Irrtum - ausschließlich - mittelbare Nebenfolgen der Ausschlagungserklärung (vgl. dazu auch: OLG München, Beschluss vom 04.08.2009, Az. 31 Wx 060/09, Rn. 12 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 1997 - Az. 3 Wx 575/96, Rn. 17 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2011, Az. I-15 W 176/11, Rn. 7; jeweils zitiert nach juris).

    Ein zur Anfechtung berechtigender Rechtsfolgenirrtum liegt vor, wenn der Anfechtende über eine dieser beiden unmittelbaren Rechtsfolgen bei Abgabe seiner Anfechtungserklärung eine wesentliche Fehlvorstellung hat (OLG München, Beschluss vom 04.08.2009, Az. 31 Wx 060/09, zitiert nach juris Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein

    Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der falschen Vorstellung darüber, wem die Erbschaft infolge der Ausschlagung zugutekommt, lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele (Senat, ZEV 1997, 258 m.N.; OLG Schleswig, ZEV 2005, 526; OLG München NJW 2010, 687; OLG Hamm, FGPrax 2011, 236).
  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Diese Auffassung entspricht der immer noch ganz herrschenden Meinung, wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugute kommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt v. 4.5.2017, 20 W 197/16, Rn. 18; OLG Hamm v. 31.5.2011, I-15 W 176/11; OLG München v. 4.8.2009; 31 Wx 060/09 Rn. 14; BayObLG v. 27.10.2003, 1Z BR 60/03, Rn. 28; OLG Schleswig v. 11.5.2005, 3 Wx 70/04; OLG Düsseldorf v. 8.1.1997, 3 Wx 575/96, Rn. 17; KG v. 30.12.1907, 1 X 1479/1907; so auch - wenn auch kritisch - Staudinger-Otte, BGB 2017, § 1954 Rn. 6 und Musielak, Der Irrtum des Erblassers und der Erben in ZEV 2016, 353, 355 f. sowie Eickelberg, Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489 ff.; aA OLG Düsseldorf v. 21.9.2017, 3 Wx 173/17; OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17; MüKo-Leiphold, BGB 7. A., § 1954 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums

    Dies rechtfertigt es aber nicht, zum Ersten die in § 1953 BGB angeordneten Wirkungen als gestuft zu verstehen und es zum Zweiten dem Ausschlagenden zu versagen, an dieser Reihenfolge für seine Person etwas zu ändern (so aber, zumindest im Ergebnis: SchlHOLG ZEV 2005, 526 f; OLG Hamm FGPrax 2011, 236 f; wohingegen OLG München FamRZ 2009, 2119 einen Sonderfall betraf), letzteres etwa mit der Überlegung, ihm verbleibe statt der Ausschlagung die rechtssichere Möglichkeit einer Erbschafts- oder Erbteilsübertragung (so Heinemann a.a.O., Rdnr. 23).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Nach der (früher) ganz herrschenden Auffassung stellt ein solcher Irrtum in aller Regel lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, weil der Ausschlagende nicht über die primäre Rechtsfolge (Verlust der Erbenstellung), sondern über eine weitere, von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolge, nämlich den Anfall bei einer bestimmten Person geirrt hat (Senat sowie OLG Düsseldorf, jew. a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 11.05.2005 - 3 Wx 70/04, ZEV 2005, 526f; in der Begründung ebenfalls OLG München, Beschl.v. 04.08.2009 - 31 Wx 60/09, NJW 2010, 687 sowie KG, Beschl.v. 11.07.2019 - 19 W 50/19, ZEV 2020, 152f, dort jedoch jeweils mit Besonderheiten im Sachverhalt).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11

    Anfechtung der Ausschlagung

    Ein solcher Irrtum darüber, wem der Erbteil infolge der Ausschlagung anfällt bzw. wem die Ausschlagung letztlich zugutekommt, ist aber nur ein (Motiv-)Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge und berechtigt nicht zur Anfechtung (OLG München, NJW 2010, 687; Schleswig-Holsteinisches OLG, ZEV 2005, 526 f.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 905; Erman/Schlüter, BGB, 12. Aufl., § 1954, Rn. 3; Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 1954, Rn. 5).
  • SG Marburg, 03.04.2017 - S 16 KA 143/16
    Darunter zu fassen ist auch der sogenannte Rechtsfolgenirrtum, der vorliegt, wenn das Rechtsgeschäft nicht die gewollte, sondern eine von ihr wesentlich abweichende andere Rechtsfolge nach sich zieht (OLG München NJW 2010, 687).
  • SG Marburg, 22.03.2016 - S 16 KA 292/14

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Irrtum über erneute Beratung schützt Arzt nicht vor

    Darunter zu fassen ist auch der sogenannte Rechtsfolgenirrtum, der vorliegt, wenn das Rechtsgeschäft nicht die gewollte, sondern eine von ihr wesentlich abweichende andere Rechtsfolge nach sich zieht (OLG München NJW 2010, 687 [OLG München 04.08.2009 - 31 Wx 60/09] ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.08.2009 - I-16 Wx 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10131
OLG Köln, 03.08.2009 - I-16 Wx 76/09 (https://dejure.org/2009,10131)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.08.2009 - I-16 Wx 76/09 (https://dejure.org/2009,10131)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. August 2009 - I-16 Wx 76/09 (https://dejure.org/2009,10131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 268
  • FamRZ 2009, 2119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2009 - 16 Wx 76/09
    Damit unterliegt auch die Prüfung der Mittellosigkeit dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG (OLG Schleswig FamRZ 2004, 979 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 2019; Jansen-Sonnenfeld FGG, § 56 g Rz. 44; Jurgeleit FGG, § 56 g Rz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 25 Wx 129/03

    Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2009 - 16 Wx 76/09
    Damit unterliegt auch die Prüfung der Mittellosigkeit dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG (OLG Schleswig FamRZ 2004, 979 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 2019; Jansen-Sonnenfeld FGG, § 56 g Rz. 44; Jurgeleit FGG, § 56 g Rz. 11).
  • LG Kleve, 15.04.1999 - 4 T 140/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2009 - 16 Wx 76/09
    Diese Mitwirkungsobliegenheit folgt, wie das Landgericht unter Bezugnahme auch auf die Gesetzesbegründung zum Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BTÄndG; BT-Drucksache 13/7158) zutreffend ausgeführt hat, aus den §§ 69 e S. 1, 56 g Abs. 2 S. 1 und 2 FGG i. V. m. § 118 Abs. 2 S. 1 ZPO (OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Kleve BtPrax 1999, 201; Jansen-Sonnenfeld a.a.O.; Jurgeleit a.a.O.Rz. 11 ff).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21

    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des

    Dabei sind auch Angaben über etwaige Unterhaltsansprüche zu machen (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 268), und zwar auch dann, wenn der Betreute Leistungen eines Sozialhilfeträgers erhält (Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Harm Betreuungsrecht 6. Aufl. § 168 FamFG Rn. 28).

    Doch auch in diesem Fall ist die Landeskasse auf entsprechende Angaben und Feststellungen zu möglichen Unterhaltsverpflichteten angewiesen, um im Rahmen der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse etwaige gemäß § 1836 e Abs. 1 BGB übergehende Ansprüche zu erkennen und gegebenenfalls im Regressverfahren realisieren zu können (vgl. OLG Köln FGPrax 2009, 268).

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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 23.10.2008 - 5 T 473/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,48208
LG Potsdam, 23.10.2008 - 5 T 473/08 (https://dejure.org/2008,48208)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23.10.2008 - 5 T 473/08 (https://dejure.org/2008,48208)
LG Potsdam, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 5 T 473/08 (https://dejure.org/2008,48208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bei der Bestellung eines Abwesenheitspflegers ist nur auf ein Bedürfnis zur Fürsorge in Vermögensangelegenheiten des Abwesenden abzustellen, nicht aber auf die Bedürfnisse Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2119
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 04.11.2014 - 3 U 156/11

    Haftung des Abwesenheitspflegers: Prüfungspflicht bei Grundstücksveräußerung

    Auch die Entscheidung des LG Potsdam (Beschluss vom 23.10.2005, 5 T 473/08), nach der für eine Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft dann kein Raum sei, wenn sie allein Interessen Dritter diene, führe zu keiner anderen Beurteilung.

    Ein solche stelle einen unzulässigen Eingriff in Art. 14 GG dar (LG Potsdam, 5 T 473/08).

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