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   KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08   

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https://dejure.org/2008,3661
KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
KG, Entscheidung vom 18.08.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
KG, Entscheidung vom 18. August 2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Betreuung zwei noch im Schulalter befindliche Kinder bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs. 1 BGB; Zumutbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung bei einer bestehenden Möglichkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheit - Vollzeitbeschäftigung und Volltagsbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 1570 Abs. 1; ; BGB § 1570 Abs. 2

  • fr-blog.com

    Kürzung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1578b Abs. 2 BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 Abs. 1; BGB § 1570 Abs. 2
    Betreuungsunterhalt: Keine Erwerbsobliegenheit zur Vollzeitbeschäftigung bei Betreuung von zwei schulpflichtigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung bei möglicher Volltagsbetreuung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Neuregelung des Betreuungsunterhalts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung bei möglicher Volltagsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3793
  • FamRZ 2009, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 10 UF 35/07

    Abänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung von Kindesunterhalt für zwei Kinder

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Erst recht gilt dies im Hinblick auf eine Befristung (vgl. Borth, FamRZ 2008, 1, 11).

    Befindet sich das Kind oder das jüngste von mehreren Kindern noch im Grundschulalter oder jedenfalls in den ersten Grundschuljahren, so wird mehr als eine Teilzeitbeschäftigung nicht für zumutbar gehalten (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.04.2008 - 11 -4 W 41/08; OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07; OLG Thürigen aaO; Borth FamRZ 2008, 1, 10).

  • OLG München, 04.06.2008 - 12 UF 1125/07

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Berücksichtigung späterer Änderungen des

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Befindet sich das Kind oder das jüngste von mehreren Kindern noch im Grundschulalter oder jedenfalls in den ersten Grundschuljahren, so wird mehr als eine Teilzeitbeschäftigung nicht für zumutbar gehalten (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.04.2008 - 11 -4 W 41/08; OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07; OLG Thürigen aaO; Borth FamRZ 2008, 1, 10).

    Darüber hinaus besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass dem betreuenden Elternteil nicht von heute auf morgen zumutbar ist, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben und dass ihm eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen ist (vgl. OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07 Rn 74 nach juris; OLG Thürigen aaO).

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Nach dem bisherigen Recht richtete sich der Betreuungsunterhalt bei einer Teilerwerbstätigkeit auf die Differenz zu dem mit einer Vollzeittätigkeit erzielbaren Einkommen, während die darüber hinausgehende Differenz zum auch durch das Einkommen des Ehegatten geprägten ehelichen Lebensbedarf durch den Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB auszugleichen war (vgl. BGH NJW 1999, 1547; Palandt/Brudermüller, BGB 65. Aufl., § 1570 Rn 19, § 1573 Rn 39).
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Der BGH hat daher insoweit eine durchaus im Rahmen der Billigkeitsabwägung auf Erfahrungswerten beruhende pauschalierende Betrachtungsweise für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 16.07.2008 XII ZR 109/05 Rn 103, 104 nach juris; im Anschluss daran OLG Thüringen Beschluss vom 24.07.2008 1 UF 167/08 Tz 48, 49).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Der BGH hat daher insoweit eine durchaus im Rahmen der Billigkeitsabwägung auf Erfahrungswerten beruhende pauschalierende Betrachtungsweise für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 16.07.2008 XII ZR 109/05 Rn 103, 104 nach juris; im Anschluss daran OLG Thüringen Beschluss vom 24.07.2008 1 UF 167/08 Tz 48, 49).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer kindgerechten Einrichtung betreut und erzogen wird, was dem betreuenden Elternteil grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Vollzeittätigkeit einräumen würde, kann sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf ergeben, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein kann (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).

    Das setzt allerdings voraus, dass die notwendige Erziehung und Betreuung des gemeinsamen Kindes trotz des abgesenkten Unterhaltsbedarfs sichergestellt und das Kindeswohl auch sonst nicht beeinträchtigt ist, während eine fortdauernde Teilhabe des betreuenden Elternteils an den abgeleiteten Lebensverhältnissen während der Ehe unbillig erscheint (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    Dabei kommt es auch auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder an (BGH Urteil vom 6. Mai 2009 aaO. [Tz. 37]. BGH Urteil vom 17. Juni 2009 aaO. [Tz. 32]. KG FamRZ 2009, 336, 338).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 UF 52/09

    Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft

    Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer kindgerechten Einrichtung betreut und erzogen wird, was dem betreuenden Elternteil grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Vollzeittätigkeit einräumt, ergibt sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein kann (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung kann das Kindesalter allerdings als Ausdruck typisierbarer, den Betreuungsbedarf im Regelfall bestimmender Umstände - vorbehaltlich der sonstigen Umstände des Einzelfalles - für eine stufenweise Ausweitung der Erwerbsobliegenheit sprechen (s. hierzu etwa BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05, FamRZ 2008, 1739 -1749; OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 12 UF 1125/07, FamRZ 2008, 1945-1947; OLG Thüringen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 UF 167/08, NJW 2008, 3224 -3227; KG Berlin, Beschluss vom 18. August 2008 - 13 WF 111/08, zitiert nach juris).
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