Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 11.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07   

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https://dejure.org/2008,5407
OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07 (https://dejure.org/2008,5407)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.05.2008 - 1 WF 414/07 (https://dejure.org/2008,5407)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 1 WF 414/07 (https://dejure.org/2008,5407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 323 ZPO; 33 SGBII; 265 Abs. 2, 325 ZPO
    Passivlegitimation des Leistungsträgers im Abänderungsverfahren bei übergegangen Unterhaltsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der nachträglichen Abänderung eines Vergleichs im Hinblick auf die Zahlung von Unterhalt aufgrund einer Veränderung der Verhältnisse durch die Reduzierung des Einkommens und eine Erhöhung des Selbstbehalts; Anforderung an die ordnungsgemäße Berechnung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 323; ; ZPO § 325; ; SGB II § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation des Leistungsträgers im Abänderungsverfahren bei übergegangen Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 323 ZPO; 33 SGBII; 265 Abs. 2, 325 ZPO
    Passivlegitimation des Leistungsträgers im Abänderungsverfahren bei übergegangen Unterhaltsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1176
  • NJ 2008, 373
  • FamRZ 2009, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2006, 683) sei es auch gerechtfertigt, von einem höheren billigen Selbstbehalt von 1.000,- EUR monatlich auszugehen.

    Zwar hat der BGH (FamRZ 2006, 683) entschieden, dass der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt (Ehegattenselbstbehalt) nicht generell mit dem Betrag bemessen werden kann, der als notwendiger Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter Kinder im Rahmen des Verwandtenunterhalts gilt.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 20 WF 42/99

    Prozeßstandschaft des Landes in Passivprozessen

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Dem OLG Karlsruhe (FamRZ 2000, 1287) kann nur eingeschränkt gefolgt werden.

    Für die Zeit ab Rechtshängigkeit ist die Abänderungsklage im Hinblick auf §§ 265 Abs. 2, 325 ZPO grundsätzlich gegen den Unterhaltsberechtigten - also vorliegend gegen die Vergleichspartei - zu richten (so im Ergebnis Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O.; Johannsen/Henrich/Brudermüller, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1287).

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 139/97

    Unterhaltsrechtliche Behandlung der Sozialhilfe bei Anrechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Dies gilt seit der Gesetzesänderung des § 33 SGB II zum 01.08.2006 auch beim Arbeitslosengeld II. Subsidiäre Sozialleistungen dienen nicht der Entlastung des Unterhaltspflichtigen und sind daher beim Bedürftigen kein unterhaltsrechtliches Einkommen (Gerhardt, Handbuch des FA - Familienrecht, 6. Auflage, 6. Kapitel, Rdnr. 19 u H auf BGH, FamRZ 1999, 843, 846).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Er ist vielmehr in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) liegt (Fortführung BGH, FamRZ 2005, 354 ff.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Auch im Fall der Unterhaltsherabsetzung oder -aufhebung muss der Unterhaltsverpflichtete die Abänderungsklage grundsätzlichen gegen denjenigen erheben, gegen den er den Titel erwirkt hat (BGH, NJW 1992, 1624, 1626).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 26/90

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Für die Unterhaltstitel nach § 323 Abs. 4 ZPO (Vergleiche) gilt die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO nicht, so dass eine rückwirkende Abänderung ab dem 01.06.2006 in Betracht kommt (BGH, FamRZ 1991, 542 ff.).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80

    Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Außer den Parteien des Vorprozesses kommen unter anderem deren Rechtsnachfolger, etwa infolge gesetzlichen Forderungsübergangs, in Betracht (BGH, FamRZ 1982, 587; FamRZ 1986, 153; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 323, Rz. 30).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Selbst wenn der Kläger eine freiwillige berufliche Disposition vornehme, müsse er zunächst die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten durch zumutbare Vorsorge (Rücklagenbildung, Aufnahme von Krediten) sicherstellen (BGH, NJW 1992, 2477, 2479).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Außer den Parteien des Vorprozesses kommen unter anderem deren Rechtsnachfolger, etwa infolge gesetzlichen Forderungsübergangs, in Betracht (BGH, FamRZ 1982, 587; FamRZ 1986, 153; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 323, Rz. 30).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Jena, 19.05.2008 - 1 WF 414/07
    Es muss sich aber um ein schwerwiegendes Fehlverhalten handeln (BGH, FamRZ 2007, 882).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

  • OLG Naumburg, 15.02.2007 - 8 UF 136/06
  • OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 10 UF 302/01

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1993 - 1 UF 162/92
  • OLG Naumburg, 14.12.2000 - 8 UF 144/00
  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 59/09

    Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen für die Vergangenheit durch die

    Nach wohl herrschender Meinung erfasst § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht nur Unterhaltsansprüche, die nach dem Inkrafttreten der Norm entstanden sind, sondern rückwirkend auch solche aus der Zeit zuvor (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 2014, 2015; OLG Jena FamRZ 2009, 67, 70; Klinkhammer FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz FamRZ 2006, 1417, 1424; Grote-Seifert in jurisPK-SGB II 2. Aufl. § 33 Rn. 88; aA OLG Naumburg OLGR 2007, 485, 486).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2010 - 10 UF 105/09

    Kindesunterhaltsanspruch: Bemessung des Unterhaltsbedarfs des minderjährigen

    Im Hinblick auf das Fehlen einer Übergangsvorschrift wird ganz überwiegend vertreten, dass der gesetzliche Forderungsübergang auf die Zeit seit In-Kraft-Treten des SGB II am 1.1.2005 zurückwirkt (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, NJW-RR 2008, 11; OLG Jena, NJW-RR 2008, 1176; Klinkhammer, FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz, FamRZ 2006, 1417, 1424; a. A. OLG Naumburg, OLGR 2007, 485).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 129/08

    Übergang eines Kindesunterhaltsanspruchs: Beschränkung des Anspruchs auf Kindern

    Hierauf und auf die Frage, ob der Leistungsträger auch die weiteren gegenüber Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft unterhaltsverpflichteten Personen nach § 33 SGB II in Anspruch nimmt (vgl. zum Übergang eines Anspruchs auf Ehegattenunterhalt auch OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2007, 2014; OLG Jena, NJW-RR 2008, 1176; Scholz, FamRZ 2006, 1417, 1422), hat der nur einem Kind oder - wie hier - zwei Kindern der Bedarfsgemeinschaft gegenüber Barunterhaltspflichtige keinen Einfluss.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18260
OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08 (https://dejure.org/2008,18260)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.07.2008 - 1 UF 137/08 (https://dejure.org/2008,18260)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 1 UF 137/08 (https://dejure.org/2008,18260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Anwartschaften auf eine Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde eines am Versorgungsausgleich nicht beteiligten Versorgungsträgers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93

    Beginn der fünf-monatigen Frist für die Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
    In diesem Sonderfall bestand damit auch für die Thüringer Landesfinanzdirektion keine Veranlassung, eine Entscheidung des Gerichts zu erwarten und ihr Verhalten darauf einzustellen (vgl. dazu: BGH, NJW-RR 1994, 1022 ).
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80

    Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
    Auch wenn im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache nicht ausdrücklich geregelt ist (§§ 621 e Abs. 3, 621 a Abs. 1 ZPO ; 20, 23 bis 26 FGG ), betrachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 25.03.1999, UF 42/99; so auch: BGH FamRZ 1982, 153 sowie OLG Hamm FamRZ 1987, 1288 ) eine derartige Entscheidung als zulässig.
  • OLG Hamm, 04.05.1987 - 10 UF 165/87

    Möglichkeit der Zurückweisung des Beschwerdegerichts; Wesentlicher

    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
    Auch wenn im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung der Sache nicht ausdrücklich geregelt ist (§§ 621 e Abs. 3, 621 a Abs. 1 ZPO ; 20, 23 bis 26 FGG ), betrachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluss vom 25.03.1999, UF 42/99; so auch: BGH FamRZ 1982, 153 sowie OLG Hamm FamRZ 1987, 1288 ) eine derartige Entscheidung als zulässig.
  • BGH, 01.12.2010 - XII ZR 19/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Übergang von Unterhaltsansprüchen nach altem

    (1) Richtig ist, dass die wohl herrschende Meinung hinsichtlich der Einführung des gesetzlichen Forderungsübergangs eine Rückwirkung bejaht (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 2007, 2014, 2015; OLG Jena FamRZ 2009, 67, 70; Klinkhammer FamRZ 2006, 1171, 1173; Scholz FamRZ 2006, 1417, 1424; aA OLG Naumburg OLGR 2007, 485, 486).
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