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   OLG Hamm, 30.10.2008 - I-15 Wx 257/08   

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https://dejure.org/2008,6773
OLG Hamm, 30.10.2008 - I-15 Wx 257/08 (https://dejure.org/2008,6773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2008 - I-15 Wx 257/08 (https://dejure.org/2008,6773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - I-15 Wx 257/08 (https://dejure.org/2008,6773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umgangsregelung durch personensorgeberechtigten Beteuer

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 57 Abs. 1 Ziff. 9; ; FGG § 69g; ; BGB § 1632 Abs. 2; ; BGB § 1632 Abs. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines Elternteils ausgesprochenen Kontaktverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsverbot zwischen Betreutem und seinem volljährigen Kind - Beschwerdebefugnis des Kindes?

Verfahrensgang

  • LG Essen - 7 T 88/08
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - I-15 Wx 257/08

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 68
  • FamRZ 2009, 810
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 29.07.1992 - 2 T 43/92
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
    Die von der Kammer herangezogene Entscheidung des BayObLG vom 21.5.1993 (FamRZ 1993, 234) nach ihrer Fallkonstellation betrifft nicht den im Eltern-Kind-Verhältnis tangierten Kernbereich der Familie, sondern verneint die Beschwerdeberechtigung von Personen, die mit dem Betroffenen in einem ferneren Grad verwandt sind.
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178 = NJW 1981, 1943).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
    Die Bestellung eines Betreuers mit einem entsprechenden Aufgabenkreis ist aber im Gegensatz zu dem von einem Erwachsenen autonom erklärten Wunsch, keinen Umgang mehr mit einer bestimmten Person haben zu wollen, ein staatlicher Hoheitsakt und kann daher einen Eingriff in den Grundrechtsbereich des Artikels 6 GG darstellen (vgl. BayObLG NJOZ 2005, 959/960), der nur unter den oben genannten Abwägungsgesichtspunkten sachlich gerechtfertigt ist.
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855, Keidel / Kuntze / Winkler Kommentar zum FGG § 20 Rn. 7).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 161/09

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des Adressaten eines Kontaktverbots gegen

    Da - wie ausgeführt - auch nichts anderes gelten kann, wenn es nicht um die erstmalige Anordnung eines Kontaktverbots geht, sondern der Antragsteller als von dem Verbot betroffener Dritter die Aufhebung des Verbots erstrebt, ist der Antragsteller nach § 20 FGG (aF) beschwerdeberechtigt (ebenso - ohne ausdrückliche Begründung - BayObLG FamRZ 1995, 497, 498; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 419; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2009, 810 zum gegen die Tochter einer Betreuten verhängten Kontaktverbot).
  • OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09

    Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem

    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
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