Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 25.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15508
OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15508)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.02.2010 - 7 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15508)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 7 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung aus einem Titel auf Minderjährigenunterhalt nach Volljährigkeit des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung aus einem zu Gunsten eines minderjährigen Kindes erwirkten Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 766; ZPO § 767; BGB § 1629 Abs. 1
    Vollstreckung aus einem zu Gunsten eines minderjährigen Kindes erwirkten Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 576
  • FamRZ 2010, 1010
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 02.05.1997 - 16 UF 822/97
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen, die Gegenstand der vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG München (FamRZ 1997, 1493) und des OLG Brandenburg (FamRZ 1997, 501) waren.
  • OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04

    Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.02.2010 - 7 WF 45/10
    Dies kann vom Kläger jedoch nicht im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern - weil es um die "Art und Weise der Zwangsvollstreckung" geht - nur im Wege der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden (vgl. für den vergleichbaren Fall des Verlustes der gesetzlichen Vertretungsmacht durch den Wechsel des Sorgerechts OLG Koblenz, FamRZ 2005, 993).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13729
OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09 (https://dejure.org/2010,13729)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 11 UF 1552/09 (https://dejure.org/2010,13729)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 11 UF 1552/09 (https://dejure.org/2010,13729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsurteils nach Stufenklage gegen Sicherheitsleistung: Zustellung der Stufenklage als maßgeblicher Zeitpunkt der Klageerhebung

  • Wolters Kluwer

    Zustellung einer Stufenklage als maßgelblicher Zeitpunkt der Klageerhebung bei einer Stufenklage aufgrund der bereits daraufhin eintretenden Rechtshängigkeit des geltend gemachten Zahlungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    ZPO § 708 Nr. 8; ZPO § 253 Abs. 1; ZPO § 254
    Maßgeblicher Zeitpunkt der Klageerhebung i.S. von § 708 Nr. 8 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 835
  • FamRZ 2010, 1010
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.September 2009 eingeleiteten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09
    Aus Art. 111 Abs. 2 FGG-RG ergibt sich nichts anderes (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2009, 1852; OLG Stuttgart Beschluss vom 22.10.2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36/94

    Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09
    Es ist auf den Zeitpunkt der Erhebung der Stufenklage abzustellen, nicht auf die Bezifferung der Leistungsstufe, da bei einer Stufenklage der Zahlungsanspruch bereits mit Erhebung der Stufenklage in der sich später ergebenden Höhe rechtshängig wird (BGH NJW-RR 1995, 513; Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 254 Rn. 1).
  • OLG Köln, 21.09.2009 - 16 Wx 121/09

    Anwendbares Recht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.02.2010 - 11 UF 1552/09
    Aus Art. 111 Abs. 2 FGG-RG ergibt sich nichts anderes (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2009, 1852; OLG Stuttgart Beschluss vom 22.10.2009 - 18 UF 233/09 - veröffentlicht bei Juris).
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