Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2010 - XII ZB 64/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 233 B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund Nichteintragung der Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender durch einen Büroangestellten; Pflicht zur Überwachung der Befolgung einer Einzelweisung durch einen Büroangestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Begründungsfrist gewährt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Anwalt und seine zuverlässige Angestellte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss Befolgung einer schriftlichen Einzelanweisung an seine bisher zuverlässige Büroangestellte nicht überprüfen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 2286
  • MDR 2010, 886
  • FamRZ 2010, 1067
  • AnwBl 2010, 718



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11  

    Verfahrensrecht - Verkündungsmängel / Unübertragbare Aufgaben eines RA

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - VersR 2011, 89 Rn. 16; BGH Beschluss vom 2. November 1995 - VII ZB 13/95 - VersR 1996, 779).

    Betrifft die Anweisung des Rechtsanwalts einen so wichtigen Vorgang wie die Erstellung einer Rechtsmittelschrift und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Übersendung eines zulässigen Rechtsmittels unterbleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 Rn. 11; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08 - FamRZ 2009, 1132 Rn. 19 ff. und vom 13. September 2006 - XII ZB 103/06 - FamRZ 2006, 1663 Rn. 9).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 277/11  

    Rechtsanwälte - Mündliche Anweisung nicht befolgt: Wiedereinsetzung?

    Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09 - FamRZ 2010, 1067 und vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09 - MDR 2010, 400 jeweils mwN).
  • BGH, 20.03.2012 - VIII ZB 41/11  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

    Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, [...] Rn. 29, 31; vom 21. April 2010 - XII ZB 64/09, FamRZ 2010, 1067 Rn. 11; vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 154/09, VersR 2011, 89 Rn. 16; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08, aaO Rn. 9 f.).
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  • OLG Köln, 01.06.2011 - 19 U 39/11  
    Auch in diesem Fall müssen jedoch, wenn die Anweisung einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist betrifft und nur mündlich erteilt wird, ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt (vgl. BGH NJW 2010, 2286; 2008, 2589, 2590; Grandel a.a.O.).
  • BPatG, 14.10.2010 - 10 W (pat) 24/01  
    Zwar darf sich ein Anwalt grundsätzlich auf die Befolgung der einer zuverlässigen Angestellten erteilten Einzelanweisung verlassen und ist nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung zu vergewissern (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2001, 209; NJW 2010, 2286, jeweils m. w. N.).
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