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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09   

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https://dejure.org/2009,7875
OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09 (https://dejure.org/2009,7875)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.04.2009 - 2 WF 85/09 (https://dejure.org/2009,7875)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. April 2009 - 2 WF 85/09 (https://dejure.org/2009,7875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • fr-blog.com

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

  • fr-blog.com

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1603; ZPO § 114; ZPO § 769
    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 242, 1603 BGB, 114, 769 ZPO
    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsrückstände beizeiten einfordern!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Rückständiger Unterhalt: Nach einem Jahr droht Verwirkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückständiger Unterhalt - Vorsicht vor Verwirkung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht vor Verwirkung: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden - Töchter haben keinen Anspruch auf fünf Jahre zurückliegende Unterhaltsrückstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 23.05.2002, a.a.O.) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776 ff.; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163 ff., dort allerdings jeweils nach längerer Zeit der Untätigkeit des Gläubigers).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).

    Das Umstandsmoment erfordert besondere Umstände, auf Grund derer sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten kann, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend macht (BGH FamRZ 1988, 370, 372).

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 16.06.1982 (FamRZ 1982, 898, zuletzt FamRZ 2007, 543), der die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts folgen (vgl. 1. FamS NJW-RR 2002, 1154 ff. und Beschluss des 2. FamS vom 24.09.2008, 2 WF 350/08), unterliegen auch rückständige Unterhaltsforderungen der Verwirkung.

    Rückständiger Unterhalt kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (vgl. BGHZ 84, 280, 282 und allgemein Stöckle in Brühl, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdn. 1444, 1452, 1463 ff. und 1475).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 23.05.2002, a.a.O.) und anderer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776 ff.; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163 ff., dort allerdings jeweils nach längerer Zeit der Untätigkeit des Gläubigers).
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

    Durchsetzung eines gepfändeten Einkommensteuererstattungsanspruchs gegenüber dem

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Soweit das Amtsgericht die Auffassung vertreten hat, das Zeitmoment sei vorliegend "überhaupt nicht erreicht", ist diese Rechtsansicht unter Berücksichtigung der zu dieser Frage ergangenen einhelligen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung nicht nachvollziehbar, die für die Erfüllung des Zeitmoments das Verstreichenlassen einer Frist von etwas mehr als einem Jahr ausreichen lässt (BGH, FamRZ 2002, 1699; 2004, 532) und vorliegend zwischen dem Aufforderungsschreiben der Beklagten vom 01.10.2007 und der Erwirkung des Teil-Anerkenntnisurteils im Februar 2002 mehr als fünf Jahre liegen.
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
    Sie setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmoment; BGHZ 146, 217, 220).
  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Auch wenn dem Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes (vgl. §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4 BB) eine gewisse Bedeutung zukommt und der Unterhaltsschuldner seine Lebensführung den ihm zur Verfügung stehenden Einkünften anzupassen pflegt, sind die Anforderungen an das Umstandsmoment nicht zu überspannen (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 1.4.2009 - 2 WF 85/09, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10146
OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem Sorgerechtsverfahren nach altem Recht

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrecht bei einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren in Übergangsfällen

  • Judicialis

    FGG-RG Art. 111; ; FamFG § 49 ff.

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Einweilige Anordnung, Sorgerecht, anzuwendendes Recht, FGG vs. FamFG

  • rechtsportal.de

    FGG -RG Art. 111; FamFG § 49
    Verfahrensrecht bei einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren in Übergangsfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, FamRZ 2008, 1472, 1473).
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 10 UF 173/15

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die Mutter

    Gerade aber die erzieherische Nichteignung des sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen und die, wie vorliegend, daraus resultierende Gefährdung des Kindeswohls macht staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB notwendig (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.06.2009 - 6 UF 130/07, FamRZ 2010, 308; OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2009 - 17 WF 235/09, FamRZ 2010, 1090; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2012 - 3 UF 84/12, zit. n. Juris), so dass auch vorliegend der durch § 1666 BGB verfolgte Zweck, eine Kindeswohlgefährdung verlässlich auszuschließen, nicht schon dadurch erreicht werden kann, dass die Sorge ruht und - ohne die Möglichkeit von Feststellungen nach § 1696 Abs. 2 BGB - nach lediglich feststellendem Bescheid wieder aufleben kann.
  • OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen

    Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen.
  • OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10

    Einstweilige Anordnung auf Zuweisung der Ehewohnung nach neuem Recht:

    Da nach dem ab 1. September 2009 gültigen Recht das einstweilige Anordnungsverfahren ein selbständiges Verfahren darstellt (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG), wurde demzufolge ein solches selbständiges Verfahren eingeleitet und kein nach dem bisherigen Recht nur im Zusammenhang mit einer Hauptsache zulässiges einstweiliges Anordnungsverfahren (Musielak/Borth aaO Einl. 92; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., Einl. FamFG Rn 45; Prütting/Helms, FamFG, 2009, Art. 111 FGG-RG Rn 5; anders für den Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vom Amts wegen: OLG Stuttgart, Beschluss v. 29. Oktober 2009, Az.: 17 WF 235/09).
  • OLG Jena, 03.08.2011 - 1 UF 369/11

    Familiengerichtliches Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige

    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei kein neuer Antrag gestellt worden, der nach Maßgabe der §§ 49 ff. FamFG zur Einleitung eines selbständigen Verfahrens geführt hätte (OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1090).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24157
OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09 (https://dejure.org/2009,24157)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.12.2009 - 3 UF 71/09 (https://dejure.org/2009,24157)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 3 UF 71/09 (https://dejure.org/2009,24157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    Es trifft zwar zu und das ist herrschende Auffassung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422 ), dass auch titulierter Unterhalt verwirkt sein kann:.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457)...".
  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    "...Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB ), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB )..." (BGH aaO.).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    "...Wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 84, 280, 282), kann rückständiger Unterhalt grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (vgl. allgemein Stöckle in Brühl, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdn. 1444, 1452, 1463 ff. und 1475).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    "...Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB ), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB )..." (BGH aaO.).
  • OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07

    Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
    Denn einerseits reicht es, wie das Oberlandesgericht Celle unter dem 10.04.2008 ausführt (vgl. OLG Celle FamRZ 2008, 2230 ), dass der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner außergerichtlich wiederholt und ernsthaft - wie hier - auffordert, zu zahlen, so dass bei diesem nicht der Eindruck entstehen kann, auf die Forderungen werde verzichtet.
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13

    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener

    Denn der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen das Recht auch nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt ist (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090; OLG Dresden FamRZ 2009, 1930).
  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Deshalb konnte bei dem Kläger dann jedoch auch nicht der Eindruck entstehen, die Rechtsvorgängerin der Beklagten werde auf diese Forderungen verzichten ( OLG Oldenburg , Beschluss vom 23.08.2011, Az.: 13 UF 16/11, u.a. in: FamRZ 2012, Seiten 148 f.; OLG Naumburg , Urteil vom 01.12.2009, Az.: 3 UF 71/09, u.a. in: FamFR 2010, Seite 85 ).
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
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