Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 17.02.2010 - 5 T 529/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Rechnungslegung eines Betreuers über ein bei einem Pflegeheim geführten Taschengeldkonto des Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechenschaftspflicht des Betreuers, Taschengeldkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Abrechnung über Taschengeldkonto
Verfahrensgang
- AG Erkelenz - 10 XVII 6242/09
- LG Mönchengladbach, 17.02.2010 - 5 T 529/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1190
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Leipzig, 26.09.2002 - 16 T 3093/02
Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.02.2010 - 5 T 529/09
Die Auszüge des Taschengeldkontos überreicht er hingegen unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 26. September 2002 (16 T 3093/02) - trotz Aufforderung des Amtsgerichts - nicht.Die Kammer folgt der Auffassung des Landgerichts Leipzig in seiner Entscheidung vom 26. September 2002 (16 T 3093/02), wonach keine Verpflichtung zur Rechnungslegung für ein Taschengeldkonto besteht.