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   OLG Hamm, 01.12.2009 - I-15 Wx 236/09   

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https://dejure.org/2009,3282
OLG Hamm, 01.12.2009 - I-15 Wx 236/09 (https://dejure.org/2009,3282)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2009 - I-15 Wx 236/09 (https://dejure.org/2009,3282)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - I-15 Wx 236/09 (https://dejure.org/2009,3282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden

  • Judicialis

    BGB § 1742; ; LPartG § 9 Abs. 7; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1742; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1
    Annahme eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden

  • rechtsportal.de

    BGB § 1742; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1
    Annahme eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensgefährte in eingetragener Lebenspartnerschaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmen - Besteht bereits ein Adoptionsverhältnis, so kann der Partner aus einer im Nachhinein geschlossenen Lebenspartnerschaft das Kind nicht zusätzlich noch adoptieren ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2065
  • MDR 2010, 449
  • DNotZ 2010, 698
  • FGPrax 2010, 28
  • FamRZ 2010, 1259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09
    Die jüngste Entscheidung des BVerfG vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07 - = DB 2009, 2441) zur Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner kann, weil sie nicht die Ausgestaltung der Strukturprinzipien von Ehe und Adoption betrifft, hier nicht zu einer anderen Beurteilung führen.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09
    Der Senat versteht das Urteil des BVerfG v. 17.07.2002 (BVerfGE 105, 313 = NJW 2002, 2543, insbesondere die Ausführungen zu Textziff. 103) dahin, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Befugnis und die Aufgabe des Gesetzgebers unberührt lassen, die Strukturprinzipen ausformen, die der Ehe die Gestalt und die Exklusivität geben, in der sie verfassungsrechtlichen Schutz erfährt.
  • AG Hamburg, 16.06.2008 - 60 XVI 80/05

    Möglichkeit einer nachfolgenden sukzessiven Adoption durch einen Lebenspartner

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09
    Die Rechtsfolgenverweisung in § 9 Abs. 7 S. 2 LPartG umfasst aber nicht die Vorschrift des § 1742 BGB, so dass die Auffassung, § 9 Abs. 7 S. 2 LPartG schließe die Adoption eines adoptierten Kindes nicht aus (Grziwotz DNotZ 2005, 13, 25; v. Dickhuth-Harrach FPR 2005, 273, 276), nicht überzeugend ist (ebenso AG Hamburg FamRZ 2009, 355; Hk-LPartG/Kemper, 2. Aufl., § 9 Rn 26; Hausmann/Hohloch, Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 2. Aufl., Kap. 6, Rn 60, 61; Muschelder, Das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, 2. Aufl., Rn 426; MünchKommBGB/Maurer, a.a.O., § 1741 Rn 26; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1742 Rn 14).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Dezember 2009 - I-15 Wx 236/09 -, der Beschluss des Landgerichts Münster vom 16. März 2009 - 05 T 775/08 - und der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 30. September 2008 - 105 XVI 5/08 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

    Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut des § 1742 BGB und dem in § 9 Absatz 7 Satz 2 LPartG fehlenden Verweis auf § 1742 BGB (OLG Hamm, FamRZ 2010, 1259 f., m.w.N.).

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich hinsichtlich einer auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner nicht (BVerfG, Beschluss v. 07.07.2009, Az. 1 BvR 1164/07, Rn. 102, zitiert nach juris, Grziwotz, Anmerkung zu OLG Hamm I-15 Wx 236/09, FamRZ 2010, 1260).

    Demzufolge ist auch die zum Teil gegen die Adoption von Kindern durch Lebenspartner eingewandte Behauptung, dass es mit dem Wohl der Kinder nicht zu vereinbaren sei, dass diese in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aufwachsen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 01.12.2009, Az. 15 Wx 236/09, Rn. 14, zitiert nach juris; Schlütter, FF 2005, 234, 238; Schüffner, Eheschutz und Lebenspartnerschaft, 2008, S. 161), widerlegt.

  • OLG Köln, 16.10.2012 - 4 UF 71/12
    Danach steht dem Lebenspartner eines leiblichen Elternteils das Recht zur Adoption entsprechend den Regelungen zur Stiefkindadoption zu, wobei der Gesetzgeber insoweit eine Trennlinie zur Ehe zieht, als dass nicht auf § 1742 BGB verwiesen wird und demgemäß den Lebenspartnern eine Annahme als gemeinsames Kind nicht möglich ist (OLG Hamm MDR 2010, 449) - dem trug die Annehmende im Beschwerdeverfahren dadurch Rechnung, dass sie ihren Antrag von der ursprünglich begehrten Annahme als gemeinsames Kind auf die bloße Annahme durch sie umgestellt hat.
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