Weitere Entscheidung unten: OLG München, 16.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.06.2009 - 3 WF 121/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7885
OLG Naumburg, 03.06.2009 - 3 WF 121/09 (https://dejure.org/2009,7885)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 3 WF 121/09 (https://dejure.org/2009,7885)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 3 WF 121/09 (https://dejure.org/2009,7885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1603; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; ZPO § 114
    Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nebenjob um Kindesunterhalt zu zahlen?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Nebentätigkeit kann verpflichtend sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 156
  • FamRZ 2010, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 5 WF 17/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe für eine Abänderungsklage, da der Antragsteller

    Ob dies im vorliegenden Fall, in dem der Antragsteller lediglich im Umfang von 35 h/Woche arbeitet, auch gilt, erscheint durchaus fraglich (vgl. zuletzt OLG Naumburg, MDR 2010, 156 ).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2017 - 13 UF 160/22

    Berechnung von Kindesunterhalt; Auskunftserteilung bezüglich Leistung von

    Da eine generelle Untersagung jeglicher Arten von Nebenbeschäftigungen einen unberechtigten Eingriff in die von Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers darstellt (BAG NZA 2002, 98 ), kann sich ein Unterhaltsschuldner auf ein arbeitgeberseitiges, pauschales Nebentätigkeitsverbot generell nicht berufen (OLG Hamm FamRZ 2020, 30 ; OLG Naumburg MDR 2010, 156 ; FamRZ 2007, 1038 ; MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1603 BGB Rn. 156).
  • AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09

    Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei

    Im Falle der Ausübung einer Nebentätigkeit kann ein zusätzlich erzielbares Einkommen in Höhe von bis zu 150, 00 ? monatlich angenommen werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2009, Az.: 3 WF 121/09, - zitiert nach juris - OLG Schleswig MDR 2008, 392).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59080
OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08 (https://dejure.org/2009,59080)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2009 - 4 UF 350/08 (https://dejure.org/2009,59080)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 4 UF 350/08 (https://dejure.org/2009,59080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08
    Dies ist dem Beklagten nach Treu und Glauben nur ausnahmsweise dann verwehrt, wenn die Strafhaft auf ein Fehlverhalten beruht, das sich gerade auf die Unterhaltspflicht des Beklagten gegenüber dem Kläger bezieht (BGH FamRZ 2002, 813; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 1313).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG München, 16.06.2009 - 4 UF 350/08
    Dies ist dem Beklagten nach Treu und Glauben nur ausnahmsweise dann verwehrt, wenn die Strafhaft auf ein Fehlverhalten beruht, das sich gerade auf die Unterhaltspflicht des Beklagten gegenüber dem Kläger bezieht (BGH FamRZ 2002, 813; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 1313).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 240/14

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit des im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen;

    Dass es sich bei dem Eigengeld um grundsätzlich für den Unterhalt einzusetzendes Einkommen handelt, wird - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur nicht in Zweifel gezogen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2015, 147 f.; OLG München FamRZ 2010, 127; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 416 f.; beck-online.Großkommentar/Haidl [Stand: 15. Oktober 2014] § 1603 BGB Rn. 126; Göppinger/Wax/Strohal Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 516; Graba/Maier in Johannsen/Henrich Familienrecht 6. Aufl. Vorbem. §§ 1601-1615 nRn. 53; Heiß/Heiß in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 3. Kap. Rn. 612; Henjes in Eschenbruch/Schürmann/Menne Der Unterhaltsprozess 6. Aufl. Kap. 4 Rn. 103 ff.; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 182; Niepmann/Schwamb NJW 2015, 668, 672; jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 15. April 2015] § 1603 Rn. 172 ff.; Norpoth in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 12. Kap. Rn. 79; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 1 Rn. 733).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 7 UF 844/13

    Kindesunterhalt: Heranziehung des Einkommens eines Strafgefangenen zur Erfüllung

    Es ist für Unterhaltszwecke einzusetzen, soweit es über dem zu beachtenden Selbstbehalt eines Strafgefangenen liegt und nicht durch eine unterhaltsrechtlich verbindliche konkrete Zweckbestimmung nach dem Strafvollzugsgesetz der Unterhaltsbemessung entzogen ist (OLG München, FamRZ 2010, 127; Niepmann/ Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl., Rdnr. 8042 ff., jeweils m.w.N.).
  • AG Duisburg-Hamborn, 16.10.2013 - 21 F 229/13

    Unterhalt, Leistungsfähigkeit Strafgefangener

    Das Gericht folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 16.06.2009, FamRZ 2010, Seite 127 F).
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