Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2010 - II-2 WF 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2473
OLG Hamm, 10.02.2010 - II-2 WF 12/10 (https://dejure.org/2010,2473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2010 - II-2 WF 12/10 (https://dejure.org/2010,2473)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - II-2 WF 12/10 (https://dejure.org/2010,2473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    VKH-Beschwerde im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1821
  • MDR 2010, 713
  • FGPrax 2010, 165
  • FamRZ 2010, 1467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2010 - 2 WF 12/10
    Unter der Geltung alten Rechts ist dieser Grundsatz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrücklich auf Verfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach den §§ 620, 644 ZPO a. F. erstreckt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2005, Az: XII ZB 01/03, FamRZ 2005, 790, Juris, Rdnrn. 11 ff.).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2010 - 2 WF 12/10
    Das Familiengericht wird über diesen Antrag zu entscheiden haben, wenn hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2008, Az: VIII ZB 78/06, FamRZ 2009, 496, Juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 03.03.2004, Az: IV ZB 43/03, FamRZ 2004, 940, Juris, Rdnr. 16).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2010 - 2 WF 12/10
    Das Familiengericht wird über diesen Antrag zu entscheiden haben, wenn hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2008, Az: VIII ZB 78/06, FamRZ 2009, 496, Juris, Rdnr. 9; BGH, Beschluss vom 03.03.2004, Az: IV ZB 43/03, FamRZ 2004, 940, Juris, Rdnr. 16).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Nicht anders verhält es sich, wenn die Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt worden ist (zutreffend Horndasch/Viefhues/Götsche FamFG 2. Aufl. § 76 Rn. 209; Grün NJW 2010, 1821, 1822; aA Baumbach/Hartmann ZPO 69. Aufl. § 127 Rn. 38).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23612
OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,23612)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2010 - 20 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,23612)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2010 - 20 WF 20/10 (https://dejure.org/2010,23612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Recht eines Gläubigers auf Einsicht in die Akte der familienrechtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung

  • rechtsportal.de

    Recht eines Gläubigers auf Einsicht in die Akte der familienrechtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10
    Ferner ist nicht stets erforderlich, dass das Interesse nicht auf andere Weise befriedigt werden kann und deshalb die Einsichtnahme in die Akten notwendig sein müsste; die Möglichkeit anderweitiger Informationserlangung kann lediglich im Rahmen einer ggf. erforderlichen Interessenabwägung ins Gewicht fallen (BGH, NJW-RR 1994, 381).
  • BayObLG, 23.10.1989 - BReg. 1a Z 58/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 20 WF 20/10
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das berechtigte Interesse, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen, nicht mit der Begründung verneint werden darf, dass derjenige, der Akteneinsicht begehrt, - wie hier die Gläubigerin nach §§ 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO , 64 Abs. 3 Satz 3, 57 Abs. 2 FGG - hinsichtlich der Genehmigung der Erbausschlagung nicht beschwerdeberechtigt ist (BayObLG FamRZ 1990, 430; Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 34 Rn 13).
  • OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines

    Ebenso wie am Verfahren nicht beteiligten Personen, für welche § 13 Abs. 2 FamFG gilt, darf auch einer Behörde Akteneinsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder die Beteiligten einverstanden sind (vgl. Prütting/Helms/Jennissen, a.a.O. Rn. 33; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1467).
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