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   BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10   

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https://dejure.org/2010,3444
BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10 (https://dejure.org/2010,3444)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2010 - XII ZB 171/10 (https://dejure.org/2010,3444)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 (https://dejure.org/2010,3444)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 FamFG, § 34 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG
    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 FamFG, § 34 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG
    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde wegen fehlender Anhörung des Betroffenen i.R.e. Verlängerung der Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung der Betroffenen, Einwilligungsvorbehalt

  • rewis.io

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde wegen fehlender Anhörung des Betroffenen i.R.e. Verlängerung der Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absehen von persönlicher Anhörung bei Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Anhörung seitens des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1650
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    b) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 120/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Betreuerbestellung ohne Anhörung und ohne

    Im Verfahren betreffend die erstmalige Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG ausnahmsweise dann von der Anhörung des Betroffenen bzw. von der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks absehen, wenn eine Vorführung des Betroffenen (§ 278 Abs. 5 FamFG) unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche - einschließlich des Versuchs einer Anhörung in der gewöhnlichen Umgebung - unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010, XII ZB 171/10, FamRZ 2010, 1650).

    Der Senat hat dies in einer früheren Entscheidung für möglich gehalten (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 8 mit zust. Anm. Fröschle FamRZ 2010, 1651; vgl. ebenso Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 278 Rn. 34; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 278 Rn. 9), woran er gegenüber den von der Rechtsbeschwerde und Teilen der Literatur (Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 278 Rn. 23; Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 278 Rn. 13; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Januar 2014] § 278 Rn. 13) geäußerten Bedenken im Grundsatz festhält.

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

    Ein Verzicht auf eine Anhörung kann hieraus weder tatsächlich hergeleitet werden noch ist dieser einfachrechtlich begründbar (vgl. zur Unverzichtbarkeit BGH, Beschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 -, FamFR 2010, S. 454).
  • BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    aa) Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011  XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010, XII ZB 171/10, FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).

    Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).

  • OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17

    Einstweilige Anordnung

    Dementsprechend hat der Senat den Kindesvater unter Hinweis auf § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG zum Termin am 05.12.2017 geladen; da der Kindesvater zu diesem Anhörungstermin unentschuldigt nicht erschienen ist, war von der persönlichen Anhörung abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Juli 2014 - XII ZB 120/14 - FamRZ 2014, 1543; BGH, Beschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650; BGH, Versäumnisurteil vom 06. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - FamRZ 2014, 553; OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2013 - 10 UF 309/12 - FamRZ 2013, 1681; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 6 UF 140/09 - FamRZ 2010, 1680; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 10 WF 204/12 - FamRZ 2013, 2000).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des

    Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14

    Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 216/12

    Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung im Zusammenhang mit der Verlängerung

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