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   BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09   

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https://dejure.org/2010,1679
BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09 (https://dejure.org/2010,1679)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09 (https://dejure.org/2010,1679)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - IX ZR 198/09 (https://dejure.org/2010,1679)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3104 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer Besprechung mit dem Gegenanwalt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des erteilten Klageauftrages

  • verkehrslexikon.de

    Bei unbedingtem Klageauftrag wird die Terminsgebühr für Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits verdient

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entstehung einer anwaltlichen Terminsgebühr

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3104
    Terminsgebühr: Unbedingter Klageauftrag reicht

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer Besprechung mit dem Gegenanwalt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des erteilten Klageauftrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für den Anwalt des Anspruchsgegners bei einer Besprechung mit dem Gegenanwalt mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des erteilten Klageauftrages

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Terminsgebühr für die Teilnahme an einer Besprechung mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des Verfahrens

  • RA Kotz

    Terminsgebühr - Entstehung ohne Beteiligung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Entstehung einer anwaltlichen Terminsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Termingebühr für außergerichtliche Erledigung einer potenziellen Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Terminsgebühr für alle?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG VV Nr. 3104
    Terminsgebühr: Unbedingter Klageauftrag reicht

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    Nr. 3104 RVG VV
    Vergütung - Termingebühr für die Teilnahme an einer Besprechung mit dem Ziel einer außergerichtlichen Erledigung des Verfahrens

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Anfall der Terminsgebühr bereits vor Klageerhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Terminsgebühr ohne Klageerhebung oder Hauptsachetermin für Parteivertreter nach Klageauftrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 530
  • NJW 2011, 530
  • MDR 2010, 1219
  • FamRZ 2010, 1656
  • DB 2010, 1995
  • AnwBl 2010, 719
  • AnwBl Online 2010, 179
  • Rpfleger 2010, 699
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09
    Vielmehr will der Gesetzgeber die außergerichtliche Streiterledigung dadurch fördern, dass die Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn der Anwalt nach Erteilung des Klageauftrags an einer auf die Vermeidung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwirkt (BT-Drucks. 15/1971 S. 148; BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 - IX ZR 215/05, NJW-RR 2007, 720 Rn. 7, 8).

    Voraussetzung für die zugunsten des Anwalts des Anspruchstellers anfallende Terminsgebühr ist danach lediglich die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, nicht jedoch die Einreichung der Klage (BGH, Urt. v. 8. Februar 2007, aaO Rn. 9).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09
    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass es an der gebotenen Darlegung fehlt, wie der Beklagte auf den allein geschuldeten Hinweis, dass sich die Gebühren nach dem Streitwert bemessen, reagiert hätte (BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332, 2334 Rn. 21).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09
    Dies folgt schon daraus, dass der Gebührentatbestand lediglich eine Besprechung und gerade nicht eine erfolgreiche gütliche Einigung verlangt (BGH, Beschl. v. 20. November 2006 - II ZB 9/06, NJW-RR 2007, 286, 287 Rn. 8).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    (3) Überdies könne die Terminsgebühr im Sinne der Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG bereits entstehen, wenn der Prozessbevollmächtigte an einem auf die Vermeidung des Verfahrens gerichteten Gespräch mitgewirkt habe, ein Gerichtsverfahren also (noch) nicht anhängig geworden sei (BGH Urteil vom 1. Juli 2010 - IX ZR 198/09 - FamRZ 2010, 1656 Rn. 7).
  • OLG Köln, 04.08.2015 - 9 U 82/14

    Umfang der Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers

    3 Abs. 3 Variante 3 VV u.a. dann, wenn der Rechtsanwalt nach Erteilung des Klageauftrags an einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten, ohne Beteiligung des Gerichts geführten Besprechung mitwirkt (BGH NJW 2011, 530).
  • SG Augsburg, 18.01.2017 - S 11 AS 1379/16

    Kein Entstehen einer Terminsgebühr außerhalb des gerichtlichen Verfahrens

    Eine hiervon abweichende Beurteilung dieser Rechtslage ergibt sich auch nicht aus der Vorbemerkung 3. Abs. 3 S.3 Nr. 2 zu Teil 3 der Anlage 1 des RVG und der vom Bevollmächtigten zitierten Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen (BGH vom 01.07.2010, Az. IX ZR 198/09) zur Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.

    In dem vom Bevollmächtigten zitierten Urteil vertritt der BGH die Auffassung, dass eine Terminsgebühr auch dann entstehe, wenn außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine Besprechung zwischen den Beteiligten stattfinde, sofern ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden sei (BGH, Urteil vom 01.07.2010 Az: IX ZR 198/09, Rn.6, 7):.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 8 OA 2/11

    Entstehen einer Terminsgebühr bei einem "aufgedrängten" Erledigungsgespräch

    15/1971, S. 148 und 209; BGH, Urt. v. 1.7.2010 - IX ZR 198/09 -, juris Rn. 7; BGH, Urt. v. 8.2.2007 - IX ZR 215/05, NJW-RR 2007, 720).

    Hat hiernach ein Vermeidungs- oder Erledigungsgespräch stattgefunden, ist es für das Entstehen der Terminsgebühr unerheblich, ob das Verfahren tatsächlich vermieden oder erledigt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 1.7.2010, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 20.11.2006, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 M 08.1906 -, juris Rn. 6; Gerold/Schmidt, a.a.O., Rn. 108 jeweils m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - 21 W 51/10

    Anforderungen an das Entstehen einer Terminsgebühr i.R.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG

    Ausreichend war die Beauftragung des Beklagtenvertreters, im Falle einer Berufungseinlegung, den Beklagen im Berufungsverfahren zu vertreten (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 01.07.2010, Az.: IX ZR 198/09, recherchiert nach Juris).

    Die von dem Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2010, Az.: IX ZR 198/09, betrifft die Terminsgebühr nach 3104 VV RVG und damit die Gebühr für den ersten Rechtszug.

  • VG München, 08.11.2011 - M 17 M 11.30465

    Anfall einer Terminsgebühr außerhalb des Gerichtsverfahrens

    Durch diese Bestimmung will der Gesetzgeber die Motivation der Prozessbevollmächtigten für eine außergerichtliche Streiterledigung dadurch fördern, dass die Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn der Rechtsanwalt nach Erteilung des Klageauftrags an einer auf die Vermeidung eines noch nicht anhängigen oder die Erledigung eines bereits anhängigen Verfahrens gerichteten Besprechung mitwirkt (BGH vom 1.7.2010, NJW 2011, 530/531 RdNr. 7; OVG Lüneburg vom 24.1.2011, NJW 2011, 1619).

    Hat ein Vermeidungs- oder Erledigungsgespräch stattgefunden, ist es für das Entstehen der Terminsgebühren unerheblich, ob das Verfahren tatsächlich vermieden oder erledigt worden ist (BGH vom 1.7.2010, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 27.07.2016 - 12 U 188/14

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Voraussetzung für die zugunsten des Anwalts des Anspruchstellers anfallende Terminsgebühr ist danach lediglich die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags, nicht jedoch die Einreichung der Klage (vgl. BGH, NJW 2011, S. 530 f. Rn. 6 f.).
  • LG Köln, 14.05.2014 - 20 O 296/12

    Freistellungsanspruch aus einer Rechtsschutzversicherung wegen

    Zwar hat die Beklagte unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09) zunächst bestritten, dass die Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RAVG vorgelegen haben, insbesondere dass ein unbedingter Klageauftrag vorgelegen habe und dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin Gespräche mit der B-Versicherung geführt habe.
  • VG München, 11.12.2014 - M 24 K 14.2046

    Anspruch auf Kostenfestsetzung bzw. Erstattung der Anwaltskosten nach Abschluss

    Voraussetzung ist aber die Erteilung eines unbedingten Klageauftrags (BGH U. v. 1.7.2010 - IX ZR 198/09).
  • LG Deggendorf, 05.02.2015 - 33 O 390/13

    Zulässigkeit einer Teilklage im Schmerzensgeldprozess; Eigenleistungen beim

    Der Kläger hat jedoch nicht substantiiert dargetan, dass zu diesem Zeitpunkt der für die Entstehung der Terminsgebühr vorausgesetzte unbedingte Klageauftrag bereits erteilt war (vgl. Vorbemerkung 3, Abs. 1 zum VVRVG; BGH, 01.07.2010 - IX ZR 198/09).
  • AG Kehl, 08.09.2011 - 3 C 416/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr bei

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