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   OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10   

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OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10 (https://dejure.org/2010,24264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.2010 - 4 WF 38/10 (https://dejure.org/2010,24264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 2010 - 4 WF 38/10 (https://dejure.org/2010,24264)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1687
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.01.1981 - RReg. 2 St 125/80

    Zum Parteiverrat bei Vertretung beider scheidungswilliger Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10
    Hieraus wird allgemein gefolgert, dass der Rechtsanwalt auch im Rahmen einer einverständlichen Scheidung nicht für beide Ehegatten tätig werden darf, da allein schon die unterschiedlichen Interessen der Eheleute bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem Interessenskonflikt führen (BayObLG NJW 1981, 832; Hartung/Römermann, 4. Aufl., § 3 BORA Rdn. 58; Offermann-Burckart, AnwBl 2008, 449).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10
    Im Gegensatz zur Sozietät soll bei einer Bürogemeinschaft gerade auf ein gemeinsames Auftreten der Rechtsanwälte verzichtet werden, um den Anschein einer Vergesellschaftung zu vermeiden (OLG Köln NJW-RR 2004, 279).
  • OLG Hamburg, 24.09.2008 - 2 WF 104/08

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines mit dem gegnerischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10
    Sie dient damit auch dem Schutz der Rechtspflege und der Geradlinigkeit der Rechtsvertretung, weil schon der Anschein einer Interessenskollision vermieden werden soll, wenn Rechtsanwälte einer Bürogemeinschaft vor Gericht gegeneinander auftreten (OLG Hamburg FamRZ 2009, 631).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10
    Damit konnte auch die Frage offen bleiben, ob der Einverständnisvorbehalt des § 3 Abs. 2 S. 2 BORA wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO gesetzeswidrig ist (so etwa Hartung NJW 2006, 2721; a. A.: Deckenbrock, AnwBl 2009, 170, 172).
  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 21 WF 102/14

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vertretung in Scheidungssachen

    Unabhängig vom Gebot der Waffengleichheit dürfte jedoch auch im Übrigen, wie dargelegt, die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zur Rechtsverteidigung im Scheidungsverfahren erforderlich sein, wenn wie hier der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist und darüber hinaus auch im Hinblick auf das anhängige Sorgerechtsverfahren derzeit noch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Scheidungsfolgen zwischen den Beteiligten einverständlich geregelt werden können (zum Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auch bei einverständlicher Scheidung vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24.04.2008, Az. 4 WF 38/08 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2010, 4 WF 38/10, ).
  • SG Freiburg, 15.08.2011 - S 9 SO 3745/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine Beiordnung des

    Der gewählte Rechtsanwalt darf jedoch dann nicht beigeordnet werden, wenn er in der Sache z. B. aus berufsrechtlichen Gründen nicht tätig werden darf (OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.3.2020, Az. 4 WF 38/10; OLG Bremen, Beschl. v. 24.4.2008, Az. 4 WF 38/08, beide in ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 WF 364/10   

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https://dejure.org/2010,32194
OLG Koblenz, 04.05.2010 - 11 WF 364/10 (https://dejure.org/2010,32194)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.05.2010 - 11 WF 364/10 (https://dejure.org/2010,32194)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 11 WF 364/10 (https://dejure.org/2010,32194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe i.R.e. Anerkennung von Unterhalt in zwei Jugendamtsurkunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Papierfundstellen

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