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   OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10   

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https://dejure.org/2010,11869
OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10 (https://dejure.org/2010,11869)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.04.2010 - 9 WF 27/10 (https://dejure.org/2010,11869)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. April 2010 - 9 WF 27/10 (https://dejure.org/2010,11869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1690
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10
    Maßgebend sind dabei Umfang und Schwierigkeit der konkreten Sache, ferner die Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (BVerfG NJW-RR 2007, 1713; vgl. auch BVerfGE 63, 380, 394).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10
    In Familiensachen des § 111 Nr. 2 FamFG (Kindschaftssachen), zu denen auch Verfahren gehören, die das Umgangsrecht betreffen (§ 151 Nr. 2 FamFG), ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben (§ 114 Abs. 1 FamFG).Nach der seit September 2009 - also auch für das vorliegende Verfahren - maßgeblichen Regelung in § 78 Abs. 2 FamFG erfolgt für Verfahren, in denen - wie vorliegend - die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe die Beiordnung eines Anwaltes nur noch dann, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint (BGH, FamRZ 2009, 857; vgl. auch Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 78 FamFG, Rz. 4 ff).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10
    Maßgebend sind dabei Umfang und Schwierigkeit der konkreten Sache, ferner die Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (BVerfG NJW-RR 2007, 1713; vgl. auch BVerfGE 63, 380, 394).
  • OLG Rostock, 23.12.2009 - 10 WF 248/09

    Verfahrenskostenhilfebewilligung unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10
    Denn in diesen Verfahren steht nicht die Durchsetzung der Interessen der sich mit entgegengesetzten Anliegen gegenüberstehenden Eltern im Vordergrund, sondern das Finden einer dem Wohl des Kindes angemessenen Lösung (BT-Drucks. 16/6308, S. 214) (siehe hierzu auch OLG Rostock, Beschl.v. 23. Dezember 2009, 10 WF 248/09).
  • OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2010 - 9 WF 27/10
    Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände kann in derartigen Fällen nicht von einer die Anwaltsbeiordnung rechtfertigenden Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ausgegangen werden; dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend - die Beteiligten aus vorausgegangenen Verfahren (21 F 92/09 UG, 21 F 92/09 EAUG, 21 F 1/10 UG, 21 F 234/09 KI) selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen (vgl. OLG Celle, Beschl.v. 10. Februar 2010, 10 WF 59/10).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2010 - 11 WF 325/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

    In dieser Konstellation liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht vor (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 1690).
  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 2 WF 117/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangsverfahren

    Unter vergleichbaren Umständen erscheint aufgrund denkbar geringer Meinungsunterschiede zwischen den Kindeseltern im Umgangsverfahren eine Anwaltsbeiordnung in der Regel nicht erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3.2.2010 - 6 WF 363/09 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 15.2.2010 - 10 WF 59/10 -, FamRZ 2010, 1363; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6.4.2010 - 9 WF 27/10 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 12).
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