Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 19.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 19 W 84/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9264
OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 19 W 84/09 (https://dejure.org/2010,9264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2010 - 19 W 84/09 (https://dejure.org/2010,9264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 19 W 84/09 (https://dejure.org/2010,9264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 114, 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO; Artt. 3, 20 GG

  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 20 GG, § 114 ZPO, § 118 Abs 2 S 1 ZPO
    Glaubhaftmachung im PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Werts eines Hausgrundstücks im Verfahren der Prozesskostenhilfe für einen Pflichtteilsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Werts eines Hausgrundstücks im Verfahren der Prozesskostenhilfe für einen Pflichtteilsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1750
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 19 W 84/09
    Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gebietet Rechtschutzgleichheit im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 29.09.2004, 1 BvR 1281/04, Juris, Rn. 11, 12).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2010 - 19 W 84/09
    Während der in Lauf gesetzten Wohlverhaltensperiode unterliegt eine Aufrechnung gegen - wie hier - andere Forderungen des Schuldners als die in § 294 Abs. 3 InsO genannten keiner Beschränkung (BGH NZI 2005, 565, 266; Braun/Lang, InsO, 3. Aufl., § 294 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.04.2010 - 9 WF 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17329
OLG Saarbrücken, 19.04.2010 - 9 WF 31/10 (https://dejure.org/2010,17329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.04.2010 - 9 WF 31/10 (https://dejure.org/2010,17329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. April 2010 - 9 WF 31/10 (https://dejure.org/2010,17329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 117
    Versagung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 05.01.2009 - 9 WF 113/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.04.2010 - 9 WF 31/10
    Bewilligungsreife setzt hierbei unter anderem voraus, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine Erklärung nach § 117 ZPO ausreichend dargetan und belegt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2005 - 9 WF 129/05 -, 10. Oktober 2006 - 9 WF 132/06 und 5. Januar 2009 - 9 WF 113/08; Beschluss des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 8. November 2005 - 5 W 319/04-98 -, m. w. N.).

    Nach alldem hat eine Bewilligungsreife bis vor Instanzende nicht vorgelegen, so dass das Familiengericht die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht verweigert hat (vgl. hierzu auch Baumbach- Lauterbach- Albers-Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 119, Rz. 19, m.w.N.; Zöller- Philippi, ZPO, 28. Aufl., § 117, Rz. 2b, m.w.N.; Senat, Beschl.v. 5. Januar 2009, 9 WF 113/08).

  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Jedoch kann der Mangel der zum Zeitpunkt der Beendigung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorhandenen Entscheidungsreife nicht mehr im Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122; Saarl. OLG, Beschluss vom 19. April 2010 - 9 WF 31/10 - FamRZ 2010, 1750 = JURIS-Dokument Rdnr. 3; Geimer, a. a. O., § 117 Rdnr. 2b, m. w. N.).
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